Für Ärztinnen und Ärzte

FinanzkonsilStand: August 2026Die Fragen, die im ärztlichen Berufsleben wirklich Geld kosten können.

Jede Antwort nennt Frist, Zahl und Fundstelle — und sagt, wann die Frage zum Steuerberater oder Anwalt gehört. Ohne Produktwerbung. Jede Antwort ist einzeln verlinkbar.

Hinweis. ärzte invest ist zugelassen als Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO), Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) und Versicherungsmakler (§ 34d GewO). Rechts- und Steuerberatung dürfen wir nicht leisten; zu diesen Fragen geben wir nur Hinweise und haften nicht dafür. Ziehen Sie dazu Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung.

Versorgungswerk und Rente

Was tatsächlich ausgezahlt wird, was der Kammerbezirk damit zu tun hat, und wann sich Zuzahlen lohnt.

Versorgungswerk: Warum das Finanzierungsverfahren über Ihre Rente entscheidet

Zur Methode: Dies ist eine qualitative Analyse. Sie untersucht und bewertet den Mechanismus in seiner Funktion. Eine quantitative Analyse ist mangels exakter Zahlen nicht möglich. Die qualitative Betrachtung liefert jedoch sehr starke Anhaltspunkte für die Rentenprognose der Versorgungswerke, die im Deckungsplanverfahren rechnen.

Der wichtigste Unterschied zwischen den Versorgungswerken ist das Finanzierungsverfahren. Es entscheidet, wie viel von Ihrem Beitrag für Sie angelegt wird — und was davon stattdessen sofort die Renten anderer bezahlt.

Zwei Dinge entscheiden, nicht eins

Das eine ist das Verfahren. Das andere ist der Anlageerfolg: Wie gut Ihr Versorgungswerk mit dem angelegten Teil wirtschaftet, ist von Werk zu Werk verschieden und kann im schlimmsten Fall zu Verlusten führen. Die Versorgungseinrichtung der Ärztekammer Schleswig-Holstein hat zwischen 2022 und 2024 64 Mio. € auf Immobilien-Projektfinanzierungen abgeschrieben — nachzulesen im Ärzteblatt der Kammer selbst. Für das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen recherchierte das Handelsblatt Abschreibungen von rund 300 Mio. € auf riskante Immobilienanlagen; allein 198,8 Mio. € entfielen dabei auf eine einzige verbriefte Mezzanine-Finanzierung. Für das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin berichtete die Börsen-Zeitung rund 1,1 Mrd. € — etwa die Hälfte des verwalteten Vermögens.

Der eigentliche Knackpunkt

Früher wurde individuell gerechnet: Ihr Beitrag wurde für Sie angelegt, Ihre Rente kam aus Ihrem Kapital und dessen Verzinsung. Heute rechnen fast alle Werke im offenen Deckungsplanverfahren — das Verfahren hat sich vom ursprünglich kapitalgedeckten in Richtung Umlage verschoben. Eine reine Umlage betreibt kein Versorgungswerk; die gibt es nur in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber das Element steckt darin, und den meisten Ärzten ist das nicht bekannt.

Die Umstellung erfolgte auf Kosten der jungen Ärzte. Umlage ist eine Wette auf die Demografie. Mechanisch arbeitet sie wie die gesetzliche Rente — nur ohne deren Auffangnetz. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist diese Wette bekanntlich verloren; sie deckt seit Jahren rund ein Viertel ihrer Ausgaben aus Steuermitteln. Auf diese Mittel hat Ihr Versorgungswerk bei derselben Wette keinen Zugriff. Eine schwierige Wette.

Älterer Arzt, junger Arzt

Bei der Umstellung fließen die neuen Beiträge anteilig in die eigene Anlage oder in die Umlage, um damit die laufenden Renten zu finanzieren.

Ein älterer Arzt hat viel Anlage und geht demnächst in Rente. Er kann sich über die zusätzliche Sicherung durch die Umlage freuen.

Ein junger Arzt verliert Beitragsanteile an die Umlage. Was dorthin geht, wird für ihn nie angelegt und verzinst sich nie — und je größer dieser Anteil ist, desto weniger von seinem Beitrag arbeitet die nächsten dreißig Jahre für ihn.

Wie viel ein Werk in die Umlage steckt, ist nur begrenzt veröffentlicht. Es ist die Zahl, die über Ihre Rente am meisten entscheidet — und die einzige, die Sie erfragen müssen, statt sie nachlesen zu können.

Ein Wettbewerb, der keiner ist

Bei der Wette auf die Generationenfolge geht es darum, dass genügend neue Ärzte nachkommen. Die Demografie ist hier eindeutig. Daraus entsteht ein Wettbewerb zwischen den Versorgungswerken darum, wer viel Zufluss hat — ein echter Wettbewerb ist es nicht, weil Ihre Zugehörigkeit am Kammerbezirk hängt. So entstehen regionale Unterschiede, die schwer abzusehen sind.

Was Sie tun können

Fragen Sie Ihr Versorgungswerk zwei Dinge: nach welchem Verfahren es finanziert, und wie hoch der jeweilige Anteil von Anlage und Umlage ist. Das ist die eigentliche Hauptdeterminante Ihrer Rentenleistung — und Ihrer Sicherheit. Die Anfrage können Sie hier in einem Zug erzeugen.

Fragen Sie Ihr Versorgungswerk selbst

Sie müssen niemandem glauben — auch mir nicht. Die Aufteilung der Beiträge kennt nur Ihr eigenes Werk. Wählen Sie es aus, tragen Sie Ihren Namen ein, und Sie bekommen eine fertige Anfrage in Ihrem eigenen Mailprogramm. Nichts davon läuft über diese Seite.

Was passiert: Es öffnet sich Ihr eigenes E-Mail-Programm mit fertigem Text. Sie lesen, ändern was Sie wollen, und schicken selbst ab — oder auch nicht. Diese Seite speichert nichts und sendet nichts.
Wenn eine Antwort kommt: Ich sammle die Antworten und veröffentliche sie hier — Werk für Werk, im Wortlaut. Leiten Sie sie gern weiter an service@aerzteinvest.de. Je mehr Ärzte fragen, desto vollständiger wird das Bild.

Alle diese Zahlen sind Bruttobeträge. Was davon tatsächlich auf dem Konto ankommt, steht in der nächsten Antwort.

Was von Ihrer eigenen Rente nach Steuer und Krankenversicherung bleibt, rechnet der Netto-Rechner durch — mit Ihrem Rentenbeginnjahr und Ihrem Versicherungsstatus.

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Versorgungswerksrente: Was bleibt nach Steuer und Krankenversicherung?

Deutlich weniger, als im Bescheid steht: Die Zahl dort ist brutto. Zuerst gehen Steuern ab — der Besteuerungsanteil liegt bei Rentenbeginn 2026 bei 84 %. Dann die Krankenversicherung, und hier liegt der Punkt, den kaum jemand einkalkuliert: Als Angestellter tragen Sie davon 10,6 %, die andere Hälfte zahlt Ihr Arbeitgeber. Im Ruhestand fällt dieser Anteil weg — Sie zahlen die vollen 21,1 % allein (Sätze 2026). Ihr Eigenanteil verdoppelt sich also genau in dem Moment, in dem Ihr Einkommen sinkt. Von 2.500 € bleiben so rund 1.800 €, und die Rentenanpassungen der Versorgungswerke lagen zuletzt Jahr für Jahr unter der Inflation.

Die vollständige Modellrechnung samt Kaufkraftverlust bis zum Rentenbeginn steht in der Untersuchung zur Versorgungswerksrente.

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Mehr ins Versorgungswerk einzahlen — lohnt sich die freiwillige Zuzahlung?

Das hängt daran, wie viel von Ihrem steuerlichen Höchstbetrag überhaupt noch frei ist — und genau das rechnet kaum jemand nach. Altersvorsorgeaufwendungen sind 2026 bis 30.826 € abziehbar, bei gemeinsamer Veranlagung bis 61.652 € (§ 10 Abs. 3 EStG). Dieser Betrag ist ein gemeinsamer Topf: Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk, freiwillige Mehrzahlungen und Rürup-Beiträge teilen ihn sich. Bei Angestellten wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil zunächst mitgerechnet und anschließend wieder abgezogen. Wer als Oberärztin Pflichtbeiträge nahe der Beitragsbemessungsgrenze zahlt, hat oft weniger Luft, als der Prospekt der Rürup-Police vermuten lässt. Und die zweite Frage stellt fast niemand: Eine Zuzahlung ins Versorgungswerk ist unwiderruflich, nicht beleihbar und außerhalb der Satzungsleistungen nicht vererbbar — der Steuervorteil wird mit dem vollständigen Verlust der Verfügungsgewalt bezahlt.

Der Topf ist allerdings größer, als die meisten denken — und selten voll. Wer Pflichtbeiträge unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zahlt, hat in aller Regel noch erheblichen Spielraum. Ein Rürup-Vertrag kann ihn nutzen: ebenfalls gebunden bis zur Rente, aber mit freier Anbieter- und Anlagewahl und flexibler Beitragshöhe. Eng wird es erst bei Höchstbeiträgen — bei Angestellten schneller als gedacht, weil der steuerfreie Arbeitgeberanteil das Volumen zusätzlich mindert (§ 10 Abs. 3 Satz 5 EStG).

Ist der Topf tatsächlich voll, sollte Ihr Steuerberater zwei Wege prüfen — wir leisten keine Steuerberatung und dürfen es auch nicht. Den Rürup-Beitrag für ein Jahr aussetzen, weil er sonst ohne Steuerwirkung fließt; hier aber unbedingt ins Bedingungswerk sehen. Ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen, kann die Wiederaufnahme eine erneute Gesundheitsprüfung auslösen — dann steht Ihr Berufsunfähigkeitsschutz auf dem Spiel, und das ist kein Steuervorteil wert. Oder die Zahlung auf zwei Steuerjahre verteilen und dabei den Jahreswechsel mit Abstand umgehen: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen werden nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zugerechnet, wenn sie innerhalb von zehn Tagen um den 31. Dezember fließen. Zwei Raten in unterschiedlicher Höhe und mit deutlichem Abstand sind eindeutig; zwei gleich hohe Beträge am 28. Dezember und 3. Januar sind es nicht.

Und ein Punkt, der in keiner Beratung vorkommt: Die meisten ärztlichen Versorgungswerke finanzieren im offenen Deckungsplanverfahren. Anders als eine Lebensversicherung legen sie nicht für jedes Mitglied vollständig Kapital zurück, sondern kalkulieren den künftigen Neuzugang mit ein — die Rechnung setzt also voraus, dass auch in dreißig Jahren genug junge Ärztinnen und Ärzte einzahlen. Das ist keine Fehlkonstruktion, aber es ist eine Annahme über die Demografie, und Sie tragen sie mit. Hinzu kommt der Zeitpunkt: Jedes bislang geprüfte Werk hat seinen Rechnungszins gesenkt, und die Senkung wirkt auf künftige Beiträge — also genau auf Ihre freiwillige Zuzahlung. Dieselbe Summe kauft heute weniger Rente als vor zehn Jahren.

Warum das Finanzierungsverfahren der Werke über die Antwort mitentscheidet: Befund 4 — 89 Prozent der Beitragseinnahmen fließen in laufende Renten.

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Fünf Jahre später anfangen: Was kostet das Warten?

Rechnen wir es aus, statt es zu behaupten. Bei 500 € im Monat, 7 % jährlicher Rendite angenommen und 36 Jahren Laufzeit ergeben sich rund 970.000 €. Dieselben 500 € monatlich, aber erst fünf Jahre später begonnen, ergeben rund 660.000 €. Die Differenz beträgt etwa 310.000 € — bei 30.000 € weniger Einzahlung. Der Rest ist Zeit. (Monatlich nachschüssig gerechnet; Renditeannahme, keine Zusage.)

Diese Rechnung ist keine Besonderheit, sie steht in jedem Lehrbuch. Bemerkenswert ist etwas anderes: Der häufigste Grund fürs Warten ist nicht fehlendes Geld, sondern die Vorstellung, man müsse vorher etwas verstehen. Ein Depot zu eröffnen dauert rund zehn Minuten und ist vollständig online möglich, einschließlich Legitimation. Die Depotführung kostet bei der FFB höchstens 45 € im Jahr — ein Entgelt der Bank.

Was tatsächlich Aufmerksamkeit verlangt, ist nicht der Start, sondern das Bleiben. Ein Portfolio, das niemand nachjustiert, verändert über die Jahre sein Risiko: Was gut läuft, wächst und wird zum Klumpen. Rebalancing ist der unspektakulärste und wirksamste Teil der ganzen Sache — und der, den Selbstentscheider am häufigsten vergessen. Kapitalanlagen unterliegen Kursschwankungen bis zum Totalverlust.

Wie die Eröffnung abläuft und was sie kostet: Ihr Depot.

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Neues Bundesland, neues Versorgungswerk — was passiert mit Ihrer bisherigen Rente?

Sie wechseln das Versorgungswerk, nicht nur die Kammer — und ob die bisherige Anwartschaft mitkommt, entscheidet eine Frist, die kaum jemand kennt. Nach dem Überleitungsabkommen der ärztlichen Versorgungswerke ist eine Übertragung in der Regel nur möglich, wenn im abgebenden Werk nicht länger als 96 Monate Beiträge gezahlt wurden, der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Wechsel gestellt wird und Sie das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Danach bleibt die Anwartschaft dort liegen, und Sie beziehen später zwei kleinere Renten aus zwei Werken statt einer großen — was wegen der unterschiedlichen Rechnungszinsen und Steigerungssätze Geld kosten kann. Im Rhein-Neckar-Raum ist das kein Sonderfall: Mannheim und Heidelberg liegen in Baden-Württemberg, Ludwigshafen und Worms in Rheinland-Pfalz, Bergstraße und Odenwald in Hessen. Ein Stellenwechsel von zwanzig Kilometern kann das Versorgungswerk wechseln. Maßgeblich sind die Satzungen beider Werke — prüfen Sie sie, bevor Sie unterschreiben.

Ausführlich mit Zahlen: Befund 5 — Der Kammerwechsel als unterschätztes Risiko der Weiterbildungsjahre.

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Ich gehe ins Ausland — bekomme ich meine Beiträge vom Versorgungswerk zurück?

In aller Regel nein: Ihre Anwartschaft bleibt beitragsfrei stehen und wird später als Rente ausgezahlt.

Was die gesetzliche Rente kann

§ 210 Abs. 1a SGB VI erstattet Beiträge, wenn die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) nicht erfüllt ist. § 210 Abs. 2 SGB VI verlangt dafür 24 Kalendermonate Wartefrist nach dem Ausscheiden. Erstattet wird nach § 210 Abs. 3 Satz 1 SGB VI nur der Anteil, den Sie selbst getragen haben — der Arbeitgeberanteil bleibt beim Träger. Mit der Erstattung ist das Versicherungsverhältnis aufgelöst (§ 210 Abs. 6 SGB VI). Als Deutscher behalten Sie im Ausland das Recht zur freiwilligen Versicherung (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB VI).

Vier Werke, vier Antworten

Die BWVA, zuständig für Rhein-Neckar, erstattet nach § 32 ihrer Satzung (Stand 1.1.2021) 60 % der Versorgungsabgaben ohne Zinsen — aber nur, wenn Sie nicht unter die VO (EG) 883/2004 fallen und Ihre Teilnahmezeit unter fünf Jahren lag. Antrag frühestens ein Jahr nach Erlöschen der Teilnahme; danach erlöschen sämtliche Ansprüche gegen die Anstalt.

Koblenz zahlt nach § 31 der Satzung (Stand 1.1.2025) ebenfalls 60 %, aber nicht ab 60 beitragsbelegten Monaten und ausdrücklich nicht, wenn Sie Ihre Tätigkeit in einen EU- oder EWR-Staat verlegen. Der Antrag muss binnen sechs Monaten nach Ende der Mitgliedschaft vorliegen.

Trier erstattet nach § 18 Abs. 3 der Satzung (47. Änderung vom 29.11.2023) 60 % nur Mitgliedern mit der Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Landes, die die EU verlassen, und nur unter 60 Beitragsmonaten.

Hessen schließt es aus. § 13 Abs. 2 der Satzung (gültig ab 1.1.2021): „Eine Erstattung von Beiträgen ist ausgeschlossen." Die Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung (Stand 1.2.2023) kennt gar keine Beitragserstattung.

Der Umzug in die EU schließt die Erstattung aus. Anhang XI Nr. 8 der VO (EG) 883/2004 nennt die berufsständischen Versorgungseinrichtungen ausdrücklich. Art. 6 der Verordnung rechnet Ihre Versicherungszeiten aus anderen Mitgliedstaaten an, Art. 7 verbietet die Kürzung einer Rente wegen Wohnsitzes im EU-Ausland. Wer in der EU bleibt, verliert nichts — bekommt aber auch nichts ausgezahlt.

Weiterzahlen oder einfrieren

Zahlen Sie nicht weiter, bleibt die erworbene Anwartschaft beitragsfrei bestehen; die Dynamik läuft über Punktwert oder Rentenbemessungsgrundlage weiter. Die Hochrechnung künftiger Beiträge fällt weg, und das trifft vor allem die Berufsunfähigkeitsrente — Trier schreibt das in § 18 Abs. 4 ausdrücklich hin. Die freiwillige Fortsetzung ist möglich, aber fristgebunden: BWVA drei Monate nach der Mitteilung, spätestens ein Jahr nach Erlöschen (§ 20 Abs. 2), Nordrhein sechs Monate nach dem Wegzug (§ 7 Abs. 2). Hessen bietet sie seit dem 31.12.2004 nicht mehr an.

Rente und Steuer

Die Rente einer inländischen berufsständischen Versorgungseinrichtung begründet nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG beschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Welcher Staat sie tatsächlich besteuern darf, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Zielland: Art. 18 des OECD-Musterabkommens weist Ruhegehälter dem Ansässigkeitsstaat zu, viele deutsche Abkommen weichen davon ab. Diese Frage gehört vor der Abreise auf den Tisch Ihres Steuerberaters.

  1. Satzung im Volltext lesenErstattung, Ende der Mitgliedschaft, freiwillige Fortsetzung — bei Ihrem Werk, in der geltenden Fassung.
  2. Frist in den KalenderDie sechs Monate in Koblenz und Nordrhein laufen ab dem Ende der Mitgliedschaft, nicht ab Ihrer Rückfrage.
  3. Wegzug schriftlich meldenDie Pflichtteilnahme endet mit dem Wegfall der Tätigkeit im Anstaltsbereich (BWVA § 19 Abs. 1, Koblenz § 5 Abs. 2, Hessen § 13 Abs. 1).
  4. Rückkehr planenDie alte Anwartschaft steht dann neben der neuen Pflichtteilnahme. Eine Überleitung setzt höchstens 96 Beitragsmonate und ein Alter unter 50 voraus (BWVA § 31, Koblenz § 30 Abs. 2, Hessen § 14 Abs. 3).

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Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

Das Thema, zu dem die Versorgungswerke selbst die meisten Fragen beantworten müssen — weil die Frist unerbittlich ist.

Neuer Arztjob? Jetzt läuft die 3-Monats-Frist für die Befreiung von der Rentenversicherung!

Drei Monate ab Aufnahme der Tätigkeit. Geht der Antrag in dieser Zeit ein, wirkt die Befreiung vom ersten Arbeitstag an (§ 6 Abs. 4 SGB VI).

  1. WannDie Frist beginnt mit dem ersten Arbeitstag, nicht mit dem Vertragsschluss. Stellen Sie den Antrag in der ersten Arbeitswoche — dann ist er erledigt, bevor der Alltag ihn verdrängt.
  2. WoBeim Versorgungswerk, nicht bei der Rentenversicherung. Das Gesetz schreibt den Weg vor: Der Antrag ist „elektronisch über die zuständige berufsständische Versorgungseinrichtung zu stellen" (§ 6 Abs. 2 Satz 2 SGB VI).
  3. WieÜber das Onlineportal Ihres Versorgungswerks — Papierformulare an die Rentenversicherung gibt es für diesen Fall nicht mehr. Das Werk bestätigt dabei drei Dinge und leitet sie zusammen mit dem Antrag „unverzüglich" weiter (§ 6 Abs. 2 Satz 3 SGB VI): Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk, Pflichtmitgliedschaft in der Kammer und die Pflicht zu einkommensbezogenen Beiträgen. Entschieden wird danach von der Deutschen Rentenversicherung, nicht vom Werk.
  4. WofürNur für diese eine Beschäftigung. Bei jedem Arbeitgeberwechsel und jeder Nebentätigkeit muss die Befreiung neu beantragt werden — auch bei einer Rotation, wenn das andere Haus ein anderer Arbeitgeber ist.
  5. WarumMit der Befreiung fließt Ihr Beitrag ins Versorgungswerk statt in die gesetzliche Rentenversicherung. Ihr Arbeitgeber zahlt seinen Anteil dann dorthin — als Zuschuss nach § 172a SGB VI, den es nur für befreite Monate gibt.

Ohne Befreiung zahlen Sie doppelt. Der Beitrag fließt in die gesetzliche Rentenversicherung — und das Versorgungswerk fordert seinen Beitrag für denselben Zeitraum trotzdem, denn Ihre Mitgliedschaft dort hängt an der Kammer. Kommt der Antrag nach Ablauf der Drei-Monats-Frist, wirkt die Befreiung erst ab Eingang. Was dann noch zu retten ist: Drei-Monats-Frist versäumt.

Was ein Versäumnis konkret kostet, rechnet der Befreiungs-Rechner aus. Alle Fristen des Berufsstarts nach Wochen sortiert: Die ersten 100 Tage.

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Drei-Monats-Frist versäumt: Was sich jetzt noch retten lässt

Stellen Sie den Antrag sofort. Die Befreiung ist weiter möglich, sie wirkt nach § 6 Abs. 4 SGB VI aber erst ab Eingang. Die versäumten Monate bleiben in der gesetzlichen Rentenversicherung — die Frist ist eine Ausschlussfrist. Jeder weitere Monat ohne Antrag kommt hinzu.

So gehen Sie vor

  1. Befreiung sofort nachholenDas beendet jeden weiteren verlorenen Monat. Der einzige Schritt, der keine Prüfung braucht. Wie der Antrag läuft, steht in der Antwort Neuer Arztjob? Jetzt läuft die 3-Monats-Frist.
  2. Beim Versorgungswerk klären, was es für diese Monate fordertDie Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist Pflicht: Sie folgt der Kammerzugehörigkeit nach Landesrecht und besteht unabhängig davon, ob Beiträge an die Rentenversicherung geflossen sind. Die Beiträge dieser Monate sind deshalb geschuldet, nicht freiwillig. Daher kommt es nicht nur zu einer Doppelbelastung — Versorgungswerk und gesetzliche Rentenversicherung für denselben Zeitraum —, sondern erschwerend müssen Sie die Nachzahlung allein tragen, weil Ihr Arbeitgeber sich an den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bereits hälftig beteiligt hat. Ein zweites Mal zahlt er nicht: Den Zuschuss ans Versorgungswerk gibt § 172a SGB VI nur für befreite Monate. Erfragen Sie beim Versorgungswerk Höhe, Fälligkeit und Ratenzahlung — die Fälligkeit entscheidet über den nächsten Schritt.
  3. Die geforderte Nachzahlung steueroptimiert fließen lassenBeiträge ans Versorgungswerk sind Sonderausgaben und seit 2023 zu 100 % abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG). Der Abzug ist so viel wert wie der Grenzsteuersatz, den er wegdrückt — bis rund 44 %. Tätigen Sie die geforderte Nachzahlung an das Versorgungswerk deshalb in einem Jahr mit vollem Einkommen, nicht im Berufsanfangsjahr. Abziehbar sind je Kalenderjahr höchstens 30.826 € für Alleinstehende, bei Zusammenveranlagung 61.652 € (2026, § 10 Abs. 3 EStG). Größere Summen über Raten auf zwei Jahre legen — die Fälligkeit vereinbaren Sie mit dem Werk.
  4. Optional: die Rentenversicherung erstattet Ihren ArbeitnehmeranteilDieser Schritt ist eine Wahl, keine Empfehlung — er passt nicht in jedem Fall. Wer von der Versicherungspflicht befreit ist und die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt hat, kann sich die Beiträge auf Antrag erstatten lassen — § 210 Abs. 1a SGB VI. Zwei Bedingungen: Seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht müssen 24 Kalendermonate vergangen sein, ohne dass erneut Versicherungspflicht eingetreten ist (Abs. 2). Und erstattet wird nur, was Sie selbst getragen haben: bei einem Angestelltenverhältnis der Arbeitnehmeranteil, also Ihre Hälfte (Abs. 3).

Schritt 4 lässt sich nicht rückgängig machen. Mit der Erstattung wird das Versicherungsverhältnis aufgelöst (§ 210 Abs. 6 SGB VI), und der Antrag lässt sich nicht auf einzelne Zeiträume beschränken. Es erlöschen also sämtliche bisherigen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung — auch die aus Ferienjobs, Zivildienst, Praktika und einem früheren Beruf. Dazu bleibt der Arbeitgeberanteil endgültig bei der Rentenversicherung; erstattet wird nur Ihr eigener. Für eine 28-Jährige mit zwei Ferienjobs im Versicherungsverlauf ist das fast nichts. Für jemanden, der vor der Medizin fünf Jahre in einem anderen Beruf gearbeitet hat, ist es viel — und dann ist der Weg falsch. Fordern Sie zuerst Ihren Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung an — er zeigt, wie viel Sie aufgeben.

Das sollten Sie wissen, bevor Sie endgültig entscheiden: Die Erstattung wirkt auf die Krankenversicherung im Alter und auf die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Beides steht ausführlich in KVdR für Ärzte und Kindererziehungszeiten für Ärztinnen.

Was nach der Erstattung wieder zählt: Sie löscht nur die Zeiten bis zum Antrag — „Ansprüche aus den bis zur Erstattung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bestehen nicht mehr" (§ 210 Abs. 6 SGB VI). Was danach kommt, zählt wieder: eine spätere Anstellung, ein Nebenjob und auch Kindererziehungszeiten für Kinder, die danach geboren werden. Warum das für die Krankenversicherung entscheidend ist, steht in der Antwort KVdR für Ärzte.

Die Erstattung selbst ist steuerfrei — das Finanzamt holt den Sonderausgabenabzug nicht zurück (§ 3 Nr. 3 Buchst. b EStG; BFH, Urteil vom 07.07.2020 – X R 35/18).

Was am Ende übrig bleibt

Gerechnet im Befreiungs-Rechner mit 5.800 € brutto im Monat — ein Assistenzarztgehalt einschließlich Zulagen und Diensten — und neun Monaten ohne Befreiung:

Befreiungs-Rechner: 5.800 € brutto, neun Monate ohne Befreiung. 9.709 € in die gesetzliche Rentenversicherung geflossen, 9.709 € Nachzahlung ans Versorgungswerk, 3.438 € über die Steuererklärung zurück, 4.855 € Erstattung nach § 210 SGB VI. Es bleiben 1.417 €.

Von 9.709 € bleiben am Ende 1.417 €. Mit Ihrem Gehalt und Ihren Monaten rechnet der Befreiungs-Rechner denselben Weg.

Ob eine Verteilung oder die Erstattung in Ihrem Fall wirkt, gehört zu Ihrem Steuerberater — wir bereiten die Zahlen dafür vor.

Fundstellen, alle am 06.08.2026 im Wortlaut geprüft: § 6 Abs. 4 SGB VI (Drei-Monats-Frist) · § 172a SGB VI (Arbeitgeberzuschuss nur für Befreite) · § 26 SGB IV (Rückabwicklung zu Unrecht entrichteter Beiträge) · § 210 Abs. 1a, 2, 3 und 6 SGB VI · § 50 Abs. 1 SGB VI (Wartezeit von fünf Jahren) · § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG · BFH, Urteil vom 07.07.2020 – X R 35/18 (BStBl 2021 II S. 750) · § 10 Abs. 3 und Abs. 4b EStG · § 32a EStG. Die Rechengrößen gelten für 2026 und ändern sich jährlich.

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Schon in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt — was passiert mit dem Geld?

Die Beiträge sind nicht automatisch verloren. Aber sie lassen sich auch nicht einfach ins ärztliche Versorgungswerk übertragen. Entscheidend ist, wie viele Versicherungszeiten bereits zusammengekommen sind und woher sie stammen.

GRV-Zeiten können aus ganz unterschiedlichen Phasen stammen: aus einer verspäteten Befreiung als Arzt, aus früheren Jobs, aus Kindererziehungszeiten oder anderen rentenrechtlichen Zeiten. Je nach Versicherungsverlauf kommen unterschiedliche Wege infrage.

Was mit diesen Zeiten sinnvollerweise passiert, hängt vor allem von einer Grenze ab: Sind die 5 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht — oder noch nicht?

Warum die 5 Jahre entscheidend sind. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung geht es für Ärzte nicht um die Höhe der späteren Rente, sondern zunächst darum, ob überhaupt ein Rentenanspruch entsteht. Dafür müssen grundsätzlich 60 Monate Wartezeit erfüllt sein. Angerechnet werden nicht nur Pflichtbeiträge aus früheren Jobs; auch Kindererziehungszeiten und andere rentenrechtliche Zeiten können mitzählen. Deshalb zuerst den Versicherungsverlauf prüfen: Sind die 60 Monate bereits erreicht, bleibt der Rentenanspruch bestehen. Fehlen nur wenige Monate, kann es sinnvoll sein, diese mit freiwilligen Beiträgen aufzufüllen. Liegt man deutlich darunter, kommt stattdessen eine Beitragserstattung in Betracht. Die entscheidende Frage lautet also nicht: „Wie hoch wird meine Rente?" Sondern zuerst: „Wie viele Monate fehlen mir bis 60?" Ob die Krankenversicherung der Rentner für Sie überhaupt erreichbar ist, steht in KVdR für Ärzte.

  1. Beiträge erstatten lassenErstattet wird der Arbeitnehmeranteil, frühestens 24 Monate nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht (§ 210 SGB VI). Das gilt für alle Beiträge, nicht nur für die aus einer versäumten Befreiung — auch für die, die vor dem Studium oder neben dem Studium regulär geflossen sind. Der Weg und seine Folgen stehen in Drei-Monats-Frist versäumt.
  2. Rentenanspruch sichern: 60 Monate erreichenDie allgemeine Wartezeit beträgt 60 Monate (§ 50 Abs. 1 SGB VI). Wer sie erfüllt, bekommt später eine kleine gesetzliche Rente — zusätzlich zum Versorgungswerk. Aufgefüllt wird über Kindererziehungszeiten — 36 Monate je Kind bei Geburten ab 1992, ohne dass ein Euro fließt — oder über freiwillige Beiträge. Bei zwei ab 1992 geborenen Kindern können allein die Kindererziehungszeiten bereits 60 Monate Wartezeit erreichen.
  3. Fehlende Monate freiwillig auffüllenFreiwillige Beiträge kann zahlen, wer nicht versicherungspflichtig ist (§ 7 Abs. 1 SGB VI) — ein befreiter Arzt also. Der Mindestbeitrag entspricht 18,6 % der Geringfügigkeitsgrenze, 2026 sind das 112 € im Monat (§ 167 SGB VI); fünf volle Jahre kosten damit rund 6.730 €. Die Frist ist eng: Freiwillige Beiträge wirken nur, wenn sie bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden (§ 197 Abs. 2 SGB VI) — weiter zurück geht es nicht. Wer ohnehin eine Tätigkeit außerhalb der ärztlichen ausübt, sammelt die Monate ohne eigene Zahlung: Die Befreiung gilt nur für die Beschäftigung, für die sie erteilt wurde.

Welcher Weg für Sie richtig ist, steht in Ihrem Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung — den anzufordern ist der erste Schritt.

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Krankenversicherung — heute und im Ruhestand

Der Posten, der im Alter am stärksten wächst — und über den am Berufsanfang entschieden wird.

KVdR für Ärzte: Bekomme ich als Arzt die Krankenversicherung der Rentner?

In aller Regel nicht. Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) setzt eine bewilligte Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voraus — und die haben Ärztinnen und Ärzte nicht, weil sie sich zu Berufsbeginn davon befreien lassen und ins Versorgungswerk einzahlen.

Die zweite Hürde

In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens müssen neun Zehntel der Zeit in einer gesetzlichen Kasse zurückgelegt sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V) — je Kind werden pauschal drei Jahre angerechnet (§ 5 Abs. 2 SGB V).

Die Folge im Ruhestand

Sie bleiben freiwillig gesetzlich versichert und zahlen Beiträge auf alle Einkünfte, auch auf Mieten und Kapitalerträge. In der KVdR wären nur Renten und Versorgungsbezüge beitragspflichtig, und einen Mindestbeitrag gäbe es nicht.

Ausführlich: Befund 6 — Die günstige Rentnerversicherung bleibt verschlossen.

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PKV als Arzt — komme ich zurück, wird sie im Alter teuer und was kostet die Familie?

Alle drei Sätze stimmen — und alle drei führen in die Irre, weil der Vergleich fehlt, gegen den sie gelten. Der Reihe nach.

„Nie wieder zurück“ — im Kern richtig, aber mit einem Zeitfenster. Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommt als Angestellter nur, wer unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze rutscht (2026: 77.400 €) — bei einem Arzt praktisch nur über Teilzeit. Weitere Wege sind die Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehepartner oder Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Entscheidend ist das Alter: Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr fällt die Tür zu — allerdings nur, wenn zwei Bedingungen zusammentreffen (§ 6 Abs. 3a SGB V): Man war in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit. Beim durchgehend privat versicherten Arzt trifft beides zu, für ihn ist die Tür damit tatsächlich zu; wer zwischendurch auch nur zeitweise gesetzlich versichert war, fällt nicht unter die Sperre. Die Konsequenz für die Praxis: Wer über einen Wechsel nachdenkt, muss das mit Anfang fünfzig entscheiden, nicht mit sechzig.

„Im Alter zu teuer“ — richtig, solange man nur eine Seite rechnet. Die private Krankenversicherung wird teurer, das ist unbestritten. Gegengerechnet wird aber fast nie, was die Alternative kostet: Ein Arzt im Ruhestand ist in aller Regel freiwillig gesetzlich versichert, weil ihm der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner fehlt. Er zahlt dann auf alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze — auf die Versorgungswerksrente 21,1 %, auf Mieten und Kapitalerträge 20,5 % (Sätze 2026). Das sind bis zu rund 1.226 € im Monat, und zwar auch auf Mieten und Kapitalerträge. Gegen diese Zahl ist eine private Krankenversicherung im Alter oft nicht teuer, sondern günstig. Drei Hebel dämpfen zusätzlich, und alle drei werden zu selten genutzt: der Tarifwechsel nach § 204 VVG, jederzeit möglich und unter voller Mitnahme der Alterungsrückstellungen; der gesetzliche Zuschlag von 10 %, den Sie vom 21. bis zum 60. Lebensjahr zahlen und der danach entfällt; und ein Beitragsentlastungstarif, der in den guten Jahren vorfinanziert wird und steuerlich absetzbar ist.

„Die Familie kostet extra“ — uneingeschränkt richtig, und der einzige der drei Punkte, den man wirklich vorher wissen muss. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es nur in der gesetzlichen Kasse (§ 10 SGB V). In der privaten zahlt jedes Mitglied seinen eigenen Beitrag. Bei Kindern fällt das moderat aus, und die Kindernachversicherung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung, wenn Sie das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt anmelden (§ 198 VVG). Der teure Fall ist ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen — in der Kasse beitragsfrei mitversichert, privat ein voller Beitrag.

Und die Falle, die kaum jemand kennt: Ist ein Elternteil privat versichert, verdient mehr als der gesetzlich versicherte Partner und liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann das Kind nicht beim gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei mitversichert werden (§ 10 Abs. 3 SGB V). Genau diese Konstellation — Ärztin privat versichert, Partner angestellt und gesetzlich — ist häufig, und sie wird meist erst nach der Geburt entdeckt.

Allgemeine Darstellung der Rechtslage, keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob Ihr Kind beim gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei mitversichert werden kann, entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall verbindlich. Wir rechnen mit Ihnen die Frage davor: was Tarif, Familienstand und Beitragsentlastung über die Jahre tatsächlich kosten.

Sechs belegte Befunde zu genau diesen Fragen: PKV oder GKV — die unerwarteten Wechselwirkungen.

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Warum bekommt nicht jeder Assistenzarzt einen Assistenzarzttarif in der PKV?

Weil über den Zugang nicht die Stelle entscheidet, sondern das Gehalt — und damit die Dienste. Privat versichern kann sich nur, wer über der Versicherungspflichtgrenze liegt: 2026 sind das 77.400 € im Jahr beziehungsweise 6.450 € im Monat. Zwei Assistenzärzte derselben Klinik, derselben Fachrichtung, desselben Jahrgangs können deshalb unterschiedlich dastehen: Wer viele Bereitschaftsdienste hat, kommt über die Grenze, wer wenige hat, nicht.

Der Assistenzarzttarif selbst ist ein Einstiegstarif: preislich etwa auf studentischem Niveau, in der Leistung aber voll. Er geht nach einigen Jahren in den regulären Tarif über. Voraussetzung ist die Gesundheitsprüfung, und hier liegt der Punkt, der die Entscheidung eilig macht: Eine einzige dokumentierte Sitzung Psychotherapie — auch aus der Studienzeit, auch wegen Prüfungsangst — kann zur Ablehnung oder zu einem Ausschluss führen. Der Zugang hängt damit an einem Gesundheitszustand, der sich nicht verbessert, sondern nur älter wird.

Ob der Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt sinnvoll ist, ist eine andere Frage — sie hängt an Familienplanung, an der Beitragsentwicklung im Alter und daran, dass die Rückkehr ab 55 versperrt ist. Was hier zählt: Die Möglichkeit dazu ist an ein Zeitfenster gebunden, das sich mit jedem Befund in Ihrer Akte weiter schließt.

Was in den Jahren danach auf Sie zukommt, steht in der Untersuchung zu PKV und GKV. Die Fristen des Berufsstarts: Die ersten 100 Tage.

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Optionstarif: Lohnt sich eine Gesundheitsprüfung auf Vorrat?

Für Berufsanfänger fast immer, und der Grund ist rein zeitlicher Natur. Ein Optionstarif kostet wenige Euro im Monat und leistet zunächst nichts — er sichert Ihnen das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung zu wechseln. Geprüft wird heute, entschieden wird später.

Der Wert liegt darin, dass er den einzigen Faktor einfriert, den Sie nicht zurückdrehen können. Beiträge kann man später vergleichen, Tarife wechseln, Leistungen anpassen. Den Bandscheibenvorfall von übermorgen und die Therapiestunde von nächstem Jahr nicht. Wer mit 28 eine Gesundheitsprüfung besteht und die Entscheidung auf 35 verschiebt, entscheidet mit 35 zu den Bedingungen von 28.

Prüfen Sie zwei Punkte im Bedingungswerk: bis wann die Option ausgeübt werden kann und ob sie ohne jede erneute Risikoprüfung gilt oder nur eingeschränkt. Eine Option mit Nachprüfung ist keine.

Warum die Rückkehr in die gesetzliche Kasse an Bedingungen hängt, die man vorher kennen muss: Befund 4 — Die Sperre ab 55.

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Rückkehr in die gesetzliche Kasse: Warum mit 55 die Tür zufällt

Weil das Gesetz an dieser Stelle keine Ausnahme mehr kennt. Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig würde, bleibt trotzdem versicherungsfrei — sofern er in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit privat oder versicherungsfrei war (§ 6 Abs. 3a SGB V). Das trifft auf nahezu jeden Arzt zu, der als Assistenzarzt in die private Krankenversicherung gewechselt ist.

Vorher gibt es Wege, und sie sind eng. Als Angestellter muss das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen — 2026 sind das 77.400 € im Jahr, also 6.450 € im Monat. Bei einem Facharzt heißt das faktisch Teilzeit. Daneben kommen die Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehepartner und Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Arbeitslosengeld in Betracht.

Der praktische Punkt ist der Zeitpunkt. Wer über einen Wechsel nachdenkt, muss das mit Anfang fünfzig entscheiden — nicht mit sechzig, wenn die Beiträge unangenehm werden. Und wer bleibt, sollte die Frage umdrehen: nicht „komme ich zurück", sondern „was kostet mich die gesetzliche Kasse im Ruhestand tatsächlich". Als freiwillig Versicherter zahlen Sie dort auf alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge, auch auf Mieten und Kapitalerträge. Der Satz ist gestaffelt: auf die Versorgungswerksrente 21,1 %, auf Mieten und Kapitalerträge 20,5 % (Sätze 2026). Gegen diese Zahl ist die private Versicherung im Alter oft nicht teuer.

Die Bedingungen im Einzelnen und die Ausnahmen: Befund 4 — Die Sperre ab 55 ist an Bedingungen geknüpft.

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Ich gehe ins Ausland — soll ich meine private Krankenversicherung kündigen?

Kündigen können Sie, sobald Sie sich in Deutschland abmelden — der Wegzug beendet die Versicherungspflicht, und der Vertrag lässt sich beenden. Nur ist diese Entscheidung endgültig. Wer später zurückkommt, beantragt eine neue Versicherung: mit neuer Gesundheitsprüfung und dem Eintrittsalter, das er dann hat. Was in fünf oder zehn Jahren gesundheitlich dazugekommen ist, steht dann im Antrag.

Die Alternative heißt Anwartschaft — und es gibt sie in zwei Ausführungen, die sich grundlegend unterscheiden.

Die kleine Anwartschaft friert Ihren Gesundheitszustand ein. Bei der Rückkehr kommen Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung in Ihren Tarif zurück — der Beitrag richtet sich aber nach dem Alter, das Sie dann haben. Alterungsrückstellungen werden in dieser Zeit keine gebildet. Kosten: typischerweise 5 bis 10 % des regulären Beitrags.

Die große Anwartschaft friert zusätzlich Ihr Eintrittsalter ein. Der Versicherer rechnet bei der Rückkehr weiter mit dem Alter, in dem Sie ursprünglich abgeschlossen haben, und die Alterungsrückstellungen wachsen weiter — Sie werden behandelt, als hätten Sie durchgehend gezahlt. Kosten: typischerweise 25 bis 45 % des regulären Beitrags.

Die Faustregel ist eine Frage der Dauer und der Absicht. Für zwei, drei Jahre Ausland mit klarer Rückkehrabsicht reicht meist die kleine. Wer zehn Jahre bleibt und irgendwann zurückwill, zahlt bei der kleinen Anwartschaft hinterher den Beitrag eines Fünfzigjährigen statt den eines Vierzigjährigen — dieser Unterschied läuft über den Rest des Lebens weiter und übersteigt die eingesparten Beiträge deutlich. Wer sicher nicht zurückkehrt, braucht keine von beiden.

Und der Punkt, den man vor der Abreise klären muss: Während der Anwartschaft ruht Ihr Schutz — Sie brauchen für die Zeit im Ausland eine eigene Absicherung, je nach Land eine gesetzliche Pflichtversicherung oder eine internationale Krankenversicherung. Die Anwartschaft ersetzt keine Behandlung, sie sichert nur die Rückkehr. Die genannten Spannen sind marktübliche Größenordnungen; maßgeblich ist der Tarif Ihres Versicherers.

Was bei einer Rückkehr nach Deutschland gilt: Befund 3 — Die Rückkehr geschieht automatisch, auch ungewollt.

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Warum können aus 26 % auf Kapitalerträge im Ruhestand schnell 47 % werden?

Weil zur Steuer der Kassenbeitrag kommt. Auf Kapitalerträge fällt die Abgeltungsteuer an — 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, zusammen rund 26 %. Wer im Ruhestand freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt darauf zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von 20,5 % — auf Kapitalerträge gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 %, weil einem Bezieher einer Versorgungswerksrente kein Krankengeld zusteht (§ 243 i. V. m. § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB V), dazu 2,9 % Zusatzbeitrag und 3,6 % Pflege (Sätze 2026, ohne Kinder 0,6 Punkte mehr) — bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat. In der Summe bleiben von einem Euro Ertrag rund 53 Cent.

Bei Ärztinnen und Ärzten ist genau das der Regelfall, weil ihnen der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner fehlt. Privat Versicherte trifft der zweite Teil nicht — deren Beitrag ist risikoabhängig und nicht einkommensabhängig.

Die Belastung ist allerdings keine Naturkonstante, sondern eine Folge davon, wie Erträge entstehen. Ein Ertrag, der nicht ausgeschüttet, sondern durch den Verkauf von Anteilen realisiert wird, ist nur zum Gewinnanteil steuerpflichtig; der Sparer-Pauschbetrag, die Teilfreistellung bei Aktienfonds und die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG wirken zusätzlich. Wer die Entnahme gestaltet statt sie geschehen zu lassen, bewegt sich in einer Spanne — nicht bei einem festen Satz.

Die vollständige Rechnung steht in Befund 2 — Kapitalerträge tragen im Ruhestand bis zu 46,9 Prozent.

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Zahle ich als Rentner Krankenkassenbeiträge auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge?

Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind: ja, bis zur Beitragsbemessungsgrenze — 2026 sind das 5.812,50 € im Monat. Bei Ärztinnen und Ärzten ist das der Regelfall, weil ihnen der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner fehlt. Privat Versicherte zahlen dagegen einen risikoabhängigen Beitrag — dort bleibt die Mieteinnahme unberücksichtigt. Entschieden wird das also mit der Krankenversicherung, nicht mit der Immobilie.

Welche Einkünfte im Ruhestand verbeitragt werden und welche nicht: Befund 2 der Versorgungswerk-Untersuchung.

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Berufsunfähigkeit und Gesundheitsprüfung

Die Frage, die seit Jahren in denselben Foren steht — und die, die niemand stellt, bis es zu spät ist.

Berufsunfähigkeit als Arzt: Zahlt das Versorgungswerk?

Nur, wenn Sie jede ärztliche Tätigkeit vollständig aufgeben — auch Gutachten, Verwaltung und Forschung. Ein Chirurg mit Handtremor, der noch Sprechstunde halten könnte, bekommt in aller Regel nichts, obwohl seine Laufbahn beendet ist. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit ärztespezifischen Klauseln zahlt dagegen schon, wenn Sie Ihr Fachgebiet nicht mehr ausüben können.

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Bin ich als Arzt auch am Unfallort und im Flugzeug berufshaftpflichtversichert?

In aller Regel nicht — und das ist die Lücke, die im Berufsleben am ehesten aufgeht. Die Betriebshaftpflicht Ihres Trägers deckt Ihre Tätigkeit im Dienst. Wer an einer Unfallstelle anhält, wer im Flugzeug dem Aufruf folgt, wer beim Grillfest hilft, handelt außerhalb dieser Deckung — als Arzt, mit dem Haftungsmaßstab eines Arztes.

Hinzu kommt: Die Privathaftpflicht Ihrer Eltern endet mit der Approbation beziehungsweise mit dem Abschluss der ersten Berufsausbildung. Viele Berufsanfänger sind in dem Moment nicht mehr mitversichert, in dem sie erstmals ernsthaft haften — und bemerken es nicht, weil nichts passiert ist.

Beides ist mit kleinen Beträgen zu schließen: eine eigene Berufshaftpflicht, die die Tätigkeit außerhalb des Dienstverhältnisses einschließt, und eine eigene Privathaftpflicht. Zusammen kosten sie weniger als ein Dienstwochenende einbringt.

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Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte?

Was nützt die Beitragsersparnis, wenn im Leistungsfall nicht gezahlt wird? Der Preis ist die letzte der drei Fragen, nicht die erste.

Erstens: Was muss der Vertrag können? Bei Ärztinnen und Ärzten entscheiden zehn Punkte, und keiner davon steht im Preisvergleich. Die ersten sechs entscheiden im Leistungsfall, die letzten vier darüber, ob der Vertrag Ihrem Berufsleben standhält.

  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung Ohne ihn darf der Versicherer auf einen Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten. Heute Marktstandard — trotzdem nachsehen.
  • Konkrete Verweisung nur auf eine gleichwertige Tätigkeit Sie entscheidet im Leistungsfall häufiger als die abstrakte, wird aber seltener geprüft. Maßstab müssen Ausbildung, Erfahrung und bisherige Lebensstellung sein — sonst gilt die Halbtagsstelle im MVZ als zumutbar.
  • Infektionsklausel Für operative und zahnmedizinische Fächer existenziell: Ein Tätigkeitsverbot nach Serokonversion muss zur Leistung führen, auch wenn Sie sich vollkommen gesund fühlen. Ohne die Klausel endet der Beruf, die Zahlung aber nicht unbedingt.
  • Prognosezeitraum von sechs Monaten statt drei Jahren Andernfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie voraussichtlich drei Jahre lang nicht arbeiten können — ein Nachweis, den kaum ein Gutachten hergibt.
  • Verzicht auf befristete Anerkenntnisse Oder wenigstens die Begrenzung auf ein einziges. Wer alle sechs Monate neu beweisen muss, gibt irgendwann auf — und genau darauf zielt die Befristung.
  • Arbeitsunfähigkeitsklausel Sie zahlt bereits, wenn eine Krankschreibung über sechs Monate vorliegt — also während der Leistungsprüfung, die selbst Monate dauert. Die Klausel überbrückt genau die Lücke, in der das Einkommen schon weg ist und die Rente noch nicht da.
  • Teilverzicht auf die Rechte aus der Anzeigepflicht Manche Tarife verzichten nach fünf oder zehn Jahren auf Rücktritt und Kündigung, sofern keine Arglist vorliegt. Warum das so viel wert ist, steht in der nächsten Antwort.
  • Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung Bei Facharztanerkennung, Niederlassung, Heirat, Geburt und Einkommenssprung. Was Sie mit 28 abschließen, muss mit 38 noch passen — und dann sind Sie nicht mehr so gesund wie heute.
  • Laufzeit bis 67, nicht bis 60 Die Lücke dazwischen trägt niemand für Sie. Das Versorgungswerk zahlt in dieser Zeit nur bei vollständiger Aufgabe jeder ärztlichen Tätigkeit.
  • Dienstunfähigkeitsklausel bei Verbeamtung Für die Universitätslaufbahn: Die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn muss den Versicherer binden, ohne dass er eigenständig nachprüft.

Zweitens, die teuerste Falle beim Vergleichen: Beworben wird der Nettobeitrag. Vertraglich vereinbart ist der Bruttobeitrag, und nur er ist verbindlich. Die Differenz stammt aus Überschüssen, die der Versicherer kürzen darf. Wer 90 € zahlt bei einem Bruttobeitrag von 180 €, hat keinen günstigen Vertrag — er hat eine Wette darauf, dass die Überschüsse halten. Wer im Vergleichsportal nach Preis sortiert, sortiert also nach der Größe dieser Wette. Die Kennzahl, nach der Sie fragen sollten, lautet: Wie viel Prozent des Bruttobeitrags zahle ich tatsächlich?

Drittens, der größte Hebel — und die Stelle, an der Eigeninitiative teuer wird. Eintrittsalter und Gesundheitszustand lassen sich nicht verhandeln. Die Reihenfolge schon. Wer den Antrag selbst stellt, tut das mit Namen und Geburtsdatum. Führt die Gesundheitsprüfung zu einer Ablehnung, einem Ausschluss oder einem Beitragszuschlag, kann das im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) vermerkt werden — und jeder weitere Antrag beginnt dann mit dieser Vorgeschichte. Eine anonyme Risikovoranfrage vermeidet das: Der Gesundheitszustand wird ohne Namen bei mehreren Versicherern vorgelegt, die Antworten kommen zurück, ohne dass irgendwo ein Antrag existiert. Diesen Weg können Sie allerdings nicht selbst gehen — Versicherer nehmen Voranfragen ausschließlich über Vermittler entgegen. Wer die Preisfrage im Vergleichsportal selbst beantwortet, hat die günstigste Antwort meist schon vergeben.

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Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich bei Gesundheitsfragen etwas vergessen habe?

Im schlimmsten Fall zahlt niemand — Jahre später, wenn Sie die Leistung brauchen. Das Stichwort heißt vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (§ 19 VVG), und sie ist die häufigste Ursache dafür, dass eine Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherung im Ernstfall nicht trägt. Der Versicherer prüft die Angaben nicht beim Abschluss, sondern im Leistungsfall. Dann fordert er die Akten an — und findet, was Sie längst vergessen hatten.

Ärztinnen und Ärzte trifft das häufiger als andere, und zwar aus drei Gründen, die alle nichts mit Unehrlichkeit zu tun haben. Der kollegiale Blick, den niemand als Behandlung empfunden hat, steht trotzdem in einer Akte. In dieser Akte steht eine Abrechnungsdiagnose, die eine andere Sprache spricht als das Gespräch — eine Verdachtsdiagnose, die nur zur Abrechnung gesetzt wurde und nie widerrufen wurde. Und der Klassiker: die psychologische Beratung wegen Prüfungsstress im Studium. Für Sie eine Randnotiz aus einem anderen Leben, für den Versicherer eine nicht angezeigte psychotherapeutische Behandlung.

Die Rechtsfolgen sind gestaffelt und hart. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Versicherer zurücktreten — der Vertrag ist rückwirkend weg. Bei einfacher Fahrlässigkeit darf er kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen, also Zuschläge und Ausschlüsse nachschieben (§ 19 Abs. 2 bis 4 VVG). Bei arglistiger Täuschung kann er den Vertrag anfechten (§ 22 VVG) — dann bleibt nicht einmal ein Anspruch auf die gezahlten Beiträge in voller Höhe. Diese Rechte erlöschen grundsätzlich nach fünf Jahren, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung erst nach zehn (§ 21 Abs. 3 VVG).

Was Sie schützt, ist nicht Ehrlichkeit allein — es ist Vollständigkeit. Und die bekommen Sie, bevor Sie unterschreiben. Fordern Sie bei Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten eine Kopie der Patientenakte an; darauf haben Sie einen Anspruch (§ 630g BGB, Art. 15 DSGVO). Gesetzlich Versicherte können zusätzlich bei ihrer Krankenkasse eine Aufstellung der abgerechneten Leistungen anfordern (§ 305 SGB V) — genau dort tauchen die Abrechnungsdiagnosen auf, die Sie nie zu Gesicht bekommen haben. Privat Versicherte erhalten denselben Überblick über den Leistungsauszug ihres Versicherers. Erst mit diesem Bild geht man in eine anonyme Risikovoranfrage — und beantwortet die Gesundheitsfragen aus Unterlagen statt aus dem Gedächtnis.

Und füllen Sie die Gesundheitsfragen nicht allein aus. Wer Sie gut berät, legt Ihnen das Formular nicht nur vor, sondern hakt nach: Waren Sie beim Zahnarzt? Gab es eine Krankschreibung, an die Sie gerade nicht denken? Steht in Ihrer Akte eine Diagnose, die nie mit Ihnen besprochen wurde? Genau diese Nachfragen erzeugen die Vollständigkeit, die Sie später schützt — und was dabei besprochen wurde, wird dokumentiert.

Zwei Dinge wirken dabei zu Ihren Gunsten: Anzeigen müssen Sie nur, wonach der Versicherer in Textform gefragt hat — nicht alles, was Ihnen einfällt. Und seine Rechte hat er nur, wenn er Sie zuvor gesondert in Textform über die Folgen belehrt hat (§ 19 Abs. 5 VVG).

Allgemeine Darstellung der Rechtslage, keine Rechtsberatung. Ob ein Versicherer im Streitfall zu Recht zurücktritt oder anficht, beurteilt ein Fachanwalt für Versicherungsrecht. Wir begleiten den Schritt davor: Unterlagen zusammentragen, anonyme Risikovoranfrage stellen, die Gesundheitsfragen vollständig und dokumentiert beantworten.

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Familie, Elternzeit und Teilzeit

Vier Stellen, an denen Ansprüche entstehen oder verfallen, ohne dass jemand einen Bescheid verschickt.

Witwenrente aus dem Versorgungswerk: Was bekommt mein Partner ohne Trauschein?

Nichts. Die Satzungen kennen eine Hinterbliebenenrente nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner — dort rund 60 % des Ruhegelds. Wer erst nach Renteneintritt heiratet, geht vielerorts ebenfalls leer aus, und bei Wiederheirat erlischt die Rente. Bei einer Scheidung dagegen wird die Anwartschaft aus dem Versorgungswerk geteilt — der Versorgungsausgleich greift sehr wohl. Hinterbliebenenschutz ist bei Ärztinnen und Ärzten deshalb fast immer privat zu lösen.

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Muss ich in Mutterschutz und Elternzeit weiter ans Versorgungswerk zahlen?

Nichts davon passiert automatisch — und das ist der Punkt. Fällt das Arbeitsentgelt weg, entfällt zwar der einkommensabhängige Beitrag, die Satzungen der meisten Werke sehen aber weiterhin einen Mindestbeitrag vor. Von diesem lassen sich Mitglieder auf Antrag freistellen, und genau dieser Antrag wird häufig vergessen — oder umgekehrt gestellt, ohne die Folge zu bedenken: Beitragsfreie Monate erhöhen die Anwartschaft nicht. Bei zwei Kindern und je einem Jahr Elternzeit fehlen am Ende zwei Beitragsjahre, die sich später nicht mehr auffüllen lassen. Prüfen Sie deshalb beides: die Freistellung für die Liquidität heute und eine freiwillige Weiterzahlung für die Rente morgen. Die Satzungen unterscheiden sich hier erheblich — maßgeblich ist die Ihres Werks.

Die Krankenversicherung folgt in der Elternzeit einer anderen Logik als das Versorgungswerk: Befund 2 — beitragsfrei oder doppelt belastet.

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Was bedeutet ein Beschäftigungsverbot finanziell für mich als Ärztin?

Mehr als die Monate, um die es geht — und der Preis wird erst Jahre später sichtbar. In vielen Häusern bedeutet eine Schwangerschaft: kein Operationssaal, keine Patientennähe, kein Nachtdienst. Also genau die Tätigkeiten nicht, die der Weiterbildungskatalog verlangt. Das Gehalt läuft weiter, die Weiterbildung nicht.

Die Folge ist eine Verschiebung, die sich fortschreibt: Der Facharzttitel kommt später, damit auch jede Gehaltsstufe danach, damit auch der Zeitpunkt, ab dem höhere Beiträge ins Versorgungswerk fließen. Dort zählt am Ende nur, was tatsächlich eingezahlt wurde — nicht, was Sie ohne die Unterbrechung verdient hätten.

Rechtlich ist ein individuelles Beschäftigungsverbot nicht zwingend: Seit der Reform des Mutterschutzgesetzes 2018 gilt der Grundsatz, dass die Tätigkeit fortgesetzt werden soll, wenn der Arbeitgeber die Gefährdung durch Schutzmaßnahmen beseitigen kann. Ein pauschales Verbot „zur Sicherheit" ist danach nicht vorgesehen. Es lohnt sich deshalb, die Gefährdungsbeurteilung des Hauses zu kennen, bevor man sie akzeptiert.

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Ich unterstütze meine Familie im Herkunftsland — worauf muss ich achten?

Auf drei Dinge, die in Standardberatungen selten vorkommen, weil sie dort nicht vorgesehen sind.

Erstens die Absicherung selbst. Wenn Angehörige im Ausland auf regelmäßige Überweisungen angewiesen sind, sind sie wirtschaftlich abhängig — tauchen aber in keiner deutschen Hinterbliebenenversorgung auf. Das Versorgungswerk zahlt nur an Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Eltern, Geschwister oder Kinder im Herkunftsland erhalten nichts. Diese Lücke lässt sich nur privat schließen, über eine Risikolebensversicherung mit entsprechender Bezugsberechtigung.

Zweitens die Planung. Überweisungen und Vermögensaufbau in Deutschland sind beides möglich und beides richtig. Was selten funktioniert, ist beides nebeneinander aus dem Monatsüberschuss: Dann geschieht das eine, und das andere bleibt Vorsatz. Die Lösung ist unspektakulär — ein fester Betrag für die Familie, ein fester Betrag für den Aufbau, beides automatisiert.

Drittens die Flexibilität. Solange offen ist, ob Sie langfristig bleiben, sind langlaufende deutsche Verträge ein Risiko: Vorzeitige Kündigung kostet, Beitragsfreistellung frisst die Rendite. Eine Anlage, die sich jederzeit pausieren, anpassen oder aus dem Ausland weiterführen lässt, ist in dieser Lage keine Vorsichtsmaßnahme, sondern die sachlich richtige Wahl.

Ein steuerlicher Hinweis am Rand: Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (§ 33a EStG). Die Nachweisanforderungen sind hoch und länderabhängig — das gehört zur Steuerberatung. Erwähnenswert ist es, weil kaum jemand danach fragt.

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Elterngeld für Ärzte: Kostet ein Euro zu viel den ganzen Anspruch?

Ja. Ab 175.000 € zu versteuerndem Einkommen entfällt der Anspruch vollständig — keine Staffelung, keine Übergangszone. Maßgeblich ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt; die Grenze gilt für Geburten ab dem 1. April 2025, davor lag sie bei 200.000 € für Paare. Zwei Fachärzte in Vollzeit reißen diese Grenze schnell, und die meisten erfahren davon erst aus dem Ablehnungsbescheid, wenn sich nichts mehr ändern lässt.

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Was kann aus 259 € Kindergeld im Monat werden, wenn ich es anlege?

Auf dem Konto werden daraus in achtzehn Jahren 55.900 €. Angelegt sind es bei einer angenommenen Rendite von 5 % im Jahr rund 89.000 € — bei identischer Einzahlung. Die Differenz von gut 33.000 € ist der Unterschied zwischen Verwahren und Anlegen, und sie entsteht ohne einen zusätzlichen Euro.

Der Bezugspunkt macht die Zahl greifbar: Ein auswärtiges Studium kostet über die Regelstudienzeit bis zu 75.000 €. Gespart reicht das Kindergeld dafür nicht, angelegt schon. (Kindergeld 259 € seit dem 1. Januar 2026; die Renditeannahme ist eine Annahme, keine Zusage.)

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Wird im Namen des Kindes angelegt, nutzt es seinen eigenen Sparer-Pauschbetrag und seinen Grundfreibetrag — Erträge bleiben damit in aller Regel steuerfrei. Der Preis dafür ist, dass das Geld dem Kind gehört, sobald es in seinem Namen angelegt ist — nicht erst mit 18. Bis zur Volljährigkeit verwalten Sie es nur, und zwar für das Kind, nicht für sich (§ 1626 Abs. 1 Satz 2, § 1642 BGB). Mit 18 endet Ihre Vermögenssorge, und das Kind kann frei darüber verfügen. Wer das nicht will, legt auf eigenen Namen an und zahlt Steuern, behält aber die Kontrolle. Beides ist vertretbar, nur sollte es eine Entscheidung sein und kein Zufall.

Wie ein solches Depot in zehn Minuten eröffnet ist: Ihr Depot.

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Wie kann ich zu Lebzeiten schenken, ohne die Kontrolle vollständig abzugeben?

Das ist das eigentliche Dilemma, und es hat wenig mit Steuern zu tun. Die Freibeträge sind bekannt — 400.000 € je Kind und Elternteil, alle zehn Jahre neu. Was Menschen zögern lässt, ist etwas anderes: Wer verschenkt, gibt die Verfügung ab. Das Geld gehört dann dem Kind, mit allem, was daraus folgt — Scheidung, Gläubiger, eine Geschäftsidee, die schiefgeht. Deshalb wird die Frage meist zu spät gestellt, und dann sind zwei Zehnjahresräume vergangen, die nicht wiederkommen.

Es gibt Konstruktionen dazwischen. Ein Nießbrauch lässt die Erträge beim Schenkenden. Widerrufsvorbehalte greifen für bestimmte Fälle. Übertragungen lassen sich über mehrere Zehnjahresräume staffeln. Und im Depot gibt es die einfachste Variante: Eine Anlage im Namen des Kindes nutzt dessen eigenen Sparer-Pauschbetrag und Grundfreibetrag — macht das Geld aber sofort zu seinem; mit achtzehn endet lediglich Ihre Verwaltung, und es kann frei darüber verfügen.

Und dann gibt es den Weg, der das Dilemma weitgehend auflöst — die Familiengesellschaft. Statt einzelne Werte zu verschenken, wird das Vermögen in eine Gesellschaft eingebracht (GbR, KG oder GmbH & Co. KG), und übertragen werden Anteile daran. Der Gesellschaftsvertrag kann Stimmrecht und Kapitalanteil voneinander trennen — die Substanz geht über, die Entscheidungsgewalt bleibt bei Ihnen, und das auch dann, wenn Ihr rechnerischer Anteil sehr klein geworden ist. Der Freibetrag lässt sich damit alle zehn Jahre ausschöpfen, ohne die Hand vom Vermögen zu nehmen. Ergänzend lassen sich Gewinnbezug, Verfügungsbeschränkungen und Widerrufsvorbehalte regeln. Übertragen wird die Substanz, behalten wird die Entscheidung — und alle zehn Jahre steht der Freibetrag wieder zur Verfügung. Wer mit fünfzig anfängt, hat drei Räume; wer mit siebzig anfängt, einen. Der Preis dafür ist Aufwand: Gründung, Vertrag, laufende Verwaltung — unterhalb einer gewissen Vermögensgröße lohnt das nicht. Wie eine solche Gesellschaft im Einzelnen aufgebaut wird, welche Rechtsform wann trägt und wo die Fallstricke liegen, behandeln wir ausführlich im Fachbeitrag zur Weitergabe an die nächste Generation. Die Gestaltung selbst gehört zwingend zu Steuerberater und Notar — wir stellen die Frage, die davor steht, und rechnen mit Ihnen durch, welche Beträge überhaupt zur Übertragung anstehen.

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Bekomme ich als Ärztin Kindererziehungszeiten für meine Rente angerechnet?

Häufig ja. Das Versorgungswerk rechnet Kindererziehungszeiten nicht rentensteigernd an, weil es für diese Zeiten keine Beiträge erhält. Die gesetzliche Rentenversicherung tut es: 36 Monate je Kind für Geburten ab 1992, für davor geborene Kinder 30 Monate (§ 249 Abs. 1 SGB VI, seit dem 1. Januar 2019). Mit zwei Kindern ist die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, und es entsteht ein eigener Rentenanspruch — von dem viele Ärztinnen nichts wissen, weil er beantragt werden muss (Formular V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung). Mit einem Kind lässt sich die Wartezeit mit freiwilligen Beiträgen auffüllen. Dieser Anspruch ist zugleich eine der beiden Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner.

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Niederlassung und Praxisabgabe

Die teuersten Fragen im ganzen Berufsleben — und die, zu denen im Netz am wenigsten steht.

Was kostet die Praxisabgabe an Steuern — und wie viel bleibt vom Verkaufserlös?

Der Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig, aber zweifach begünstigt — und beide Begünstigungen gibt es nur einmal im Leben. Erstens der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG: 45.000 €, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig sind. Er schmilzt ab, sobald der Gewinn 136.000 € übersteigt, und ist bei 181.000 € vollständig aufgezehrt — bei einer durchschnittlichen Praxis also meist verbraucht. Zweitens der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG: auf Antrag 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens 14 %, für Gewinne bis 5 Mio. €. Auch hier die Altersgrenze von 55 Jahren, auch hier: einmal im Leben. Wer früher abgibt, bleibt auf der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG sitzen, die deutlich weniger bringt. Beide Begünstigungen gibt es alternativ auch bei dauernder Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne, unabhängig vom Alter. Und ein Detail bestimmt den Termin: Der ermäßigte Satz bemisst sich am durchschnittlichen Steuersatz des gesamten zu versteuernden Einkommens — wer im Dezember abgibt, hat elf Monate Praxisgewinn im selben Jahr und damit einen höheren Satz als bei einer Abgabe im Januar. Die teuerste Falle liegt aber danach: Begünstigt ist die Abgabe nur, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit im bisherigen örtlichen Wirkungskreis für eine gewisse Zeit einstellen. Wer nach dem Verkauf in derselben Praxis weiterarbeitet, in der Nähe neu eröffnet oder Patienten mitnimmt, riskiert Freibetrag und ermäßigten Steuersatz — rückwirkend. Eine geringfügige Fortführung auf eigene Rechnung gilt als unschädlich, solange die darauf entfallenden Einnahmen zuletzt unter 10 % der Gesamteinnahmen lagen; eine Anstellung beim Erwerber ist möglich, die Grenzen sind aber eng und einzelfallabhängig. Gerade das verbreitete Modell „verkaufen und noch zwei Jahre angestellt bleiben" gehört deshalb vorher geprüft. Zwei weitere Punkte entscheiden über fünfstellige Beträge: Eine Praxisimmobilie im Betriebsvermögen löst bei der Aufgabe einen Entnahmegewinn aus, ohne dass Geld fließt — und lehnt der Zulassungsausschuss den Antrag auf ein Nachbesetzungsverfahren ab, weil der Sitz aus Versorgungsgründen nicht mehr gebraucht wird, zahlt die Kassenärztliche Vereinigung eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes der Praxis (§ 103 Abs. 3a Satz 13 SGB V). Findet sich dagegen nur kein Käufer, gibt es nichts. Die Abgabe beginnt steuerlich also Jahre vor dem Abgabetermin.

Allgemeine Darstellung, keine Steuerberatung. Freibetrag, ermäßigter Steuersatz und der richtige Abgabezeitpunkt gehören im Einzelfall zu Ihrem Steuerberater, die Vertragsgestaltung zum Fachanwalt für Medizinrecht. Wir rechnen mit Ihnen die Frage danach durch: was aus dem Erlös werden soll.

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Regress: Wann fordert die Kassenärztliche Vereinigung Geld von mir zurück?

Wenn Ihre Verordnungen als unwirtschaftlich gelten. Grundlage ist das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V: Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Geprüft wird von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen — betroffen sind Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, veranlasste Labor- und Röntgenleistungen, Auftragsüberweisungen. Und häufiger, als man denkt: bloße Formfehler in der Verordnung oder eine unvollständige Dokumentation.

Der Punkt, an dem die meisten Ratschläge veraltet sind, ist die Prüfgrundlage. Die Richtgrößenprüfung gibt es nicht mehr: Seit dem 1. Januar 2017 wird die Wirtschaftlichkeit ärztlich verordneter Leistungen nach § 106b SGB V geprüft, und zwar anhand von Vereinbarungen, die die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam mit Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung treffen. Was bei Ihnen gilt, steht deshalb nicht im Gesetz, sondern in der Prüfvereinbarung Ihres KV-Bezirks; bundeseinheitlich sind nur die Rahmenvorgaben von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband.

Drei Punkte daraus wirken in jeder Verteidigung. Erstens geht bei statistischen Prüfungen eine individuelle Beratung der Nachforderung vor, wenn Sie erstmals auffällig werden — bei Einzelfallprüfungen gilt das nicht. Zweitens ist eine Nachforderung auf die Differenz der Kosten zwischen der wirtschaftlichen und der tatsächlich verordneten Leistung begrenzt. Drittens bleibt das Mittel dasselbe wie früher: Praxisbesonderheiten — ein besonderer Patientenstamm, ein Schwerpunkt, eine Versorgungslage, die höhere Kosten erklärt —, dazu die bundesweit festgelegten besonderen Verordnungsbedarfe bei Heilmitteln, die anzuerkennen sind. Wer das nicht rechtzeitig und belegt vorträgt, verliert das Argument.

Der Verfahrensweg und die Frist, die man leicht verpasst: Die Prüfungsstelle erlässt einen Bescheid. Dagegen läuft ein Monat Widerspruchsfrist. Danach entscheidet der Beschwerdeausschuss, erst dann steht der Weg zum Sozialgericht offen. Ein versäumter Monat beendet die Sache endgültig — unabhängig davon, wie gut die Begründung gewesen wäre.

Und eine Entwicklung, die auch Angestellte betrifft: Die Prüfgremien können eine Wirtschaftlichkeitsprüfung arztbezogen durchführen, auch wenn der Arzt in einer Berufsausübungsgemeinschaft oder einem MVZ tätig ist. Die Vorstellung, in einer größeren Struktur sei man persönlich außen vor, trägt nicht.

Warum das finanziell zählt: Ein Regress trifft das Privatvermögen des Praxisinhabers — und zwar auch für Entscheidungen der Mitarbeiter. Versicherbar ist er über eine spezielle Vermögensschaden-Deckung; Vorsatz bleibt ausgeschlossen, und Behandlungsfehler laufen über die Berufshaftpflicht, nicht hierüber. Allgemeine Darstellung der Rechtslage, keine Rechtsberatung — die Prüfung Ihres Falls gehört zum Fachanwalt für Medizinrecht. Wir vermitteln Versicherungen und Kapitalanlagen und dürfen weder Rechts- noch Steuerberatung leisten.

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Berufshaftpflicht als angestellter Arzt: Reicht die Police der Klinik?

Für den Regelfall ja, für die teuren Fälle nein. Die Klinik haftet nach außen und ihre Betriebshaftpflicht reguliert den Schaden — aber sie kann anschließend bei Ihnen anklopfen. Und alles, was Sie außerhalb des Dienstvertrags tun, deckt sie ohnehin nicht.

Der Rückgriff, den kaum jemand kennt

Klinik und behandelnder Arzt haften dem Patienten gegenüber gemeinsam. Im Innenverhältnis gilt § 426 BGB: Wer gezahlt hat, kann Ausgleich verlangen. Wie viel davon bei Ihnen hängen bleibt, richtet sich nach dem innerbetrieblichen Schadensausgleich — einer Rechtsprechungsregel, die den Verschuldensgrad staffelt.

Bei leichter Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber den Schaden vollständig. Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird geteilt, wobei Verdienst, Gefahrgeneigtheit der Tätigkeit und Schadenshöhe abgewogen werden. Bei grober Fahrlässigkeit haften Sie in aller Regel allein — und in der Medizin sind die Summen sechsstellig.

Der bittere Punkt: Ein Nachtdienst nach zwölf Stunden ohne Pause macht eine Verwechslung nicht zur leichten Fahrlässigkeit. Übermüdung entlastet arbeitsrechtlich nicht — sie ist Teil des Berufs.

Was der Dienstvertrag nicht umschließt

Die Betriebshaftpflicht der Klinik deckt Ihre Tätigkeit für die Klinik. Draußen bleibt regelmäßig: die Nebentätigkeit — Gutachten, Vorträge, Konsile für andere Häuser; der Honorararzteinsatz in einer fremden Einrichtung; die Behandlung von Privatpatienten außerhalb des Dienstes; und die Hilfeleistung im Alltag, wenn Sie am Unfallort anhalten.

Dazu kommt eine Lücke, die erst bei einem Wechsel auffällt: Ansprüche werden oft Jahre nach der Behandlung erhoben. Wer die Klinik verlässt, verlässt auch deren Deckung — der alte Fall bleibt.

Was Sie prüfen sollten

  1. RegressschutzDeckt die eigene Police ausdrücklich den Rückgriff des Arbeitgebers bei grober Fahrlässigkeit? Ohne diesen Baustein bleibt genau die teure Konstellation offen.
  2. Nebentätigkeiten benennenGutachten, Notdienst, Honorararzt, Lehre — was nicht genannt ist, ist nicht versichert.
  3. NachhaftungWie lange gilt der Schutz nach dem Ende des Vertrags? Bei Behandlungsfehlern zählt der Zeitpunkt der Behandlung, nicht der der Anspruchstellung.
  4. Passiver RechtsschutzDie Abwehr unberechtigter Vorwürfe kostet Anwalt und Gutachter, auch wenn Sie am Ende recht behalten. Eine gute Police übernimmt das.

Zur Frage, was passiert, wenn Sie länger nicht arbeiten können: Praxisausfallversicherung — was sie deckt und was nicht.

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Praxisausfallversicherung: Was sie deckt, was nicht — und warum sie steuerlich anders läuft als gedacht

Sie ersetzt die laufenden Kosten der Praxis, nicht Ihr Einkommen. Und die Beiträge sind — anders als die meisten annehmen — keine Betriebsausgabe, soweit sie das Krankheitsrisiko abdecken.

Zwei Versicherungen, zwei Aufgaben

Fällt der Praxisinhaber aus, laufen die Kosten weiter: Gehälter, Miete, Leasing, Strom, Zinsen, Beiträge. Genau diese fortlaufenden Betriebskosten ersetzt die Praxisausfallversicherung, meist begrenzt auf eine vereinbarte Tagespauschale und Höchstdauer.

Was sie nicht ersetzt, ist der entgangene Gewinn — also das, wovon Sie privat leben. Dafür ist das Krankentagegeld da. Wer nur eines von beidem hat, hat eine Hälfte abgesichert.

Die Karenzzeit entscheidet über den Preis

Die Karenzzeit ist die Spanne zwischen Ausfall und erster Zahlung. Kurze Karenz kostet deutlich mehr, weil kurze Ausfälle viel häufiger sind als lange. Beim Krankentagegeld lässt sie sich oft ab dem vierten oder siebten Tag vereinbaren, bei der Praxisausfallversicherung liegt sie typischerweise später — die Praxis trägt die ersten Tage aus eigener Kraft.

Der steuerliche Punkt, der fast überall falsch steht

Der Bundesfinanzhof hat den Fall einer Ärztin entschieden: Die Versicherung des Krankheitsrisikos ist privat veranlasst — auch dann, wenn im Schadensfall betriebliche Kosten ersetzt werden. Die Prämien sind deshalb nicht als Betriebsausgaben abziehbar, allenfalls als Sonderausgaben. Im Gegenzug sind die Leistungen nicht steuerbar (BFH, Urteil vom 19.05.2009, VIII R 6/07).

Anders bei betrieblichen Gefahren: Deckt dieselbe Police auch eine behördlich verfügte Schließung, ist dieser Teil betrieblich veranlasst — insoweit sind die Beiträge Betriebsausgaben und die Leistungen Betriebseinnahmen. Bei gemischten Policen wird nach dem Verhältnis der Prämien aufgeteilt; das Bundesfinanzministerium hat das mit Schreiben vom 06.07.2010 bestätigt.

Praktisch heißt das: Verlangen Sie vom Versicherer eine Prämienaufteilung nach Risiken. Ohne sie kann Ihr Steuerberater den betrieblichen Anteil nicht ansetzen — und Sie verschenken den Teil, der tatsächlich absetzbar wäre.

Was im Kleingedruckten steht

  1. Quarantäne und InfektionsschutzNicht jede Police zahlt bei behördlicher Anordnung ohne eigene Erkrankung. Diese Klausel ist der Unterschied zwischen zwei Angeboten, die sonst gleich aussehen.
  2. Wer ist versichertNur der Inhaber oder auch der angestellte Kollege, dessen Ausfall die Praxis lahmlegt?
  3. HöchstdauerZwölf oder achtzehn Monate — bei einer schweren Erkrankung ist das der Unterschied zwischen Erholung und Praxisaufgabe.
  4. SachschädenManche Verträge decken auch den Ausfall durch Feuer oder Wasserschaden in den Praxisräumen. Prüfen, ob das doppelt versichert ist.

Dazu gehört die Frage, wer für Behandlungsfehler geradesteht: Berufshaftpflicht als angestellter Arzt.

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Praxiskredit: Woran die Bank Ihren Zinssatz festmacht

Nicht am Leitzins. Praxiskredite liegen je nach Bonität, Sicherheiten und Laufzeit zwischen etwa 1,5 % und 5,5 % pro Jahr — und diese Spanne entscheidet über mehr Geld als jede Verhandlung über den Kaufpreis.

Was die Spanne in Euro bedeutet

Ein halber Prozentpunkt auf 300.000 € über fünfzehn Jahre sind rund 12.000 €. Zwischen dem oberen und dem unteren Rand der Spanne liegen bei derselben Summe leicht sechsstellige Beträge über die Laufzeit. Wer beim Kaufpreis 10.000 € herausholt und beim Zinssatz einen Punkt liegen lässt, hat schlecht verhandelt.

Vier Größen, die den Satz bestimmen

  1. RatingBanken bewerten Ärzte nach eigenen Verfahren. Einschlägige Häuser kennen die Kennzahlen der Fachgruppen und rechnen anders als eine Filialbank, für die eine Praxis ein Gewerbebetrieb wie jeder andere ist.
  2. SicherheitenPraxiswert, Zulassung, abgetretene Honorarforderungen, private Sicherheiten. Je mehr davon, desto niedriger der Satz — und desto enger Ihre spätere Beweglichkeit.
  3. Laufzeit und ZinsbindungLange Bindung kostet Aufschlag, gibt aber Planungssicherheit. Der Zins wird oft nur für einen Teil der Laufzeit festgeschrieben, nicht für die ganze.
  4. Ihre private BonitätKonsumkredite, Leasingraten, ein dauerhaft ausgereizter Dispo, die Kontoführung. Diese Zahlen wirken nicht darauf, ob finanziert wird, sondern zu welchem Satz.

Der Vergleichsmaßstab: Die apoBank ist bei Heilberufen der Wert, an dem sich andere Angebote messen lassen müssen — nicht automatisch der günstigste. Ein zweites und drittes Angebot einzuholen kostet nichts außer Zeit.

Selbst nachrechnen: Rate, Zinsen und Restschuld · Was die Bank sonst prüft: Praxisfinanzierung und Eigenkapital · Geht es ganz ohne Eigenkapital?

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Praxisfinanzierung ohne Eigenkapital — geht das?

Ja, aber nicht auf jedem Weg. Über KfW-Förderkredite ist eine Finanzierung ohne Eigenkapital möglich; klassische Bankdarlehen verlangen in aller Regel Sicherheiten. Entschieden wird an Ihrer Liquiditätsplanung, nicht am Kontostand.

Was Förderkredite anders machen

KfW-Programme liegen im Zins meist deutlich unter marktüblichen Praxiskrediten und laufen erheblich länger — je nach Programm fünf, zehn oder bis zu zwanzig Jahre. Der Punkt, der am Anfang am meisten zählt, ist ein anderer: die tilgungsfreie Anlaufzeit von ein bis zwei Jahren. In dieser Zeit zahlen Sie nur Zinsen. Genau dann, wenn der Patientenstamm noch wächst und die Abrechnung erst anläuft, bleibt die Rate klein.

Beantragt werden diese Kredite nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank, die den Antrag durchreicht und mithaftet. Das erklärt, warum nicht jede Bank jedes Programm gleich bereitwillig anbietet.

Wo die Grenze verläuft

Ohne Eigenkapital steigt die Darlehenssumme und damit die Rate. Die Bank prüft deshalb schärfer, ob die geplanten Einnahmen die Rate und Ihren Lebensunterhalt tragen. Eine belastbare Liquiditätsplanung für die ersten drei Jahre ersetzt hier das Eigenkapital — eine optimistische ersetzt gar nichts.

Was oft übersehen wird: Neben dem Kaufpreis stehen Umbau, Geräte, Warenlager und die ersten Monate ohne volle Abrechnung. Wer nur die Praxis finanziert und den Rest aus dem laufenden Betrieb zahlen will, gerät genau dann in Enge, wenn er sich um Patienten kümmern sollte.

Selbst nachrechnen: tilgungsfreie Anlaufzeit und Restschuld · Woran die Bank Ihren Zinssatz festmacht · Die Steuervorauszahlung im zweiten Jahr

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Praxisfinanzierung: Wie viel Eigenkapital brauche ich — und was prüft die Bank wirklich?

Weniger Eigenkapital, als die meisten annehmen, und mehr Privates, als die meisten erwarten. Praxisübernahmen werden von den einschlägigen Banken häufig vollständig finanziert — Eigenkapital verbessert die Konditionen, ist aber selten Zugangsvoraussetzung. Die eigentliche Prüfung findet woanders statt.

Geprüft wird neben Praxiswert, Standort und Abrechnungszahlen vor allem Ihre persönliche Bonität: laufende Konsumkredite, Leasingraten, ein dauerhaft ausgereizter Dispositionskredit, die Kontoführung der letzten Jahre. Diese Zahlen wirken nicht auf die Frage ob, sondern auf den Zinssatz — und das ist die teurere Frage. Ein halber Prozentpunkt auf 300.000 € über fünfzehn Jahre sind rund 12.000 €.

Daraus folgt ein Zeitpunkt, den kaum jemand nutzt: Die Vorbereitung beginnt nicht mit dem Businessplan, sondern etwa drei Jahre vorher — mit dem Abbau von Konsumkrediten und einem geordneten Konto. Nachträglich lässt sich daran nichts mehr ändern.

Und ein Punkt, den die Bank von sich aus anspricht, der aber etwas anderes tut, als er verspricht: Eine Restschuldversicherung sichert das Darlehen, nicht Ihren Lebensstandard. Sie zahlt an die Bank. Was Ihre Familie braucht, wenn Sie ausfallen, ist eine getrennte Frage — und sie ist meist größer als die Restschuld.

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Warum ist das Einklagen offener Honorare seit 2026 teurer geworden?

Weil sich der Gerichtsstand geändert hat. Seit dem 1. Januar 2026 sind ärztliche Honorarklagen streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen — für Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ gleichermaßen. Vorher entschied der Streitwert darüber, ob das Amtsgericht zuständig war.

Die praktische Folge ist der Anwaltszwang. Vor dem Landgericht können Sie sich nicht selbst vertreten. Eine offene Rechnung über wenige hundert Euro, die man früher notfalls allein einklagte, kostet heute zuerst einen Anwalt — und im Unterliegensfall auch den der Gegenseite. Das Kostenrisiko steht damit oft in keinem Verhältnis mehr zur Forderung.

Was daraus folgt, ist unspektakulär und wirksam: Der Rechtsschutz für die berufliche Tätigkeit war für Ärzte immer sinnvoll und ist seit dieser Änderung ein anderer Posten geworden. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag den Vertragsrechtsschutz für Honorarforderungen einschließt — viele decken Arbeits- und Verkehrsrecht ab, aber genau diesen Bereich nicht.

Und der Punkt davor: Die günstigste Honorarklage ist die, die nicht nötig wird. Bei GOÄ-Liquidationen entscheidet die Dokumentation der Aufklärung über Steigerungssätze und Verlangensleistungen darüber, wie eine Forderung vor Gericht aussieht — lange bevor jemand an eine Klage denkt.

Allgemeine Darstellung der Rechtslage, keine Rechtsberatung. Welche Bausteine Ihr bestehender Rechtsschutz enthält, schauen wir uns gemeinsam an — die rechtliche Bewertung eines konkreten Falls gehört zum Fachanwalt für Medizinrecht.

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Welches Einkommen prüft die Bank bei einer Immobilienfinanzierung?

Erfasst werden Ihr aktuelles Nettoeinkommen und die Einkommen der letzten drei Jahre. Nicht der Kontoeingang eines Monats, und auch keine gesonderte Quote für Bereitschaftsdienste.

Warum drei Jahre

Die Bank muss vor dem Abschluss prüfen, ob das Darlehen über die gesamte Laufzeit voraussichtlich tragbar ist (§§ 505a, 505b BGB). Eine Momentaufnahme genügt dafür nicht. Über die Dreijahresreihe wird sichtbar, ob ein Einkommen stabil ist — wer stark schwankt, bei dem zeigt sie es von selbst, ohne dass einzelne Gehaltsbestandteile herausgerechnet werden müssten.

Was das für Ärzte praktisch bedeutet

Der Sprung nach der Facharztprüfung kommt verzögert an. Wer heute deutlich mehr verdient als vor zwei Jahren, wird trotzdem an einer Reihe gemessen, in der die alten Zahlen noch stehen. Das ist der häufigste Grund, warum eine Überschlagsrechnung am Küchentisch und das Ergebnis der Bank auseinanderfallen.

Ein befristeter Vertrag ist selten das Hindernis, für das ihn viele halten. Assistenzärztinnen und Assistenzärzte werden finanziert, weil der Anschlussvertrag als wahrscheinlich gilt. Viele fragen deshalb gar nicht erst an — und das ist der teuerste Teil der Befristung.

Woran es wirklich hängt: Wie viel eine Bank aus derselben Reihe macht, steht in ihrer internen Risikorichtlinie und wird nicht veröffentlicht. Zwei Häuser können bei identischen Unterlagen zu spürbar verschiedenen Rahmen kommen. Deshalb entscheidet bei schwankendem Einkommen die Wahl der Bank über den Kaufpreis — nicht die Verhandlung über den Zinssatz.

Weiter: Was zum Kaufpreis dazukommt · Wie ein Autokredit den Rahmen senkt

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Was kommt beim Immobilienkauf zum Kaufpreis dazu?

Rund zehn Prozent, je nach Bundesland und Maklerbeteiligung — und diese Summe finanziert die Bank in der Regel nicht mit. Sie ist der Teil, der aus eigenem Geld kommen muss.

Die drei Posten

  1. GrunderwerbsteuerLändersache und deshalb unterschiedlich: 5,0 % in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, 6,0 % in Hessen (Stand 2026). Im Rhein-Neckar-Raum liegen drei Länder auf vierzig Kilometern — zwischen Mannheim, Ludwigshafen und Bensheim ist der Unterschied bei 500.000 € Kaufpreis fünfstellig.
  2. Notar und GrundbuchÜblicherweise zusammen rund 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises. Der Notar ist beim Immobilienkauf zwingend (§ 311b BGB), das ist kein Verhandlungsposten.
  3. MaklercourtageFällt nur an, wenn ein Makler beteiligt ist. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage seit 2020 grundsätzlich zu gleichen Teilen (§§ 656c, 656d BGB).

Warum das den Rahmen bestimmt: Banken finanzieren häufig bis zum Kaufpreis, nicht bis zu den Gesamtkosten. Wer 500.000 € finanziert bekommt, braucht bei fünfzig- bis sechzigtausend Euro Nebenkosten genau diese Summe zusätzlich — sonst scheitert der Kauf nicht an der Zusage, sondern am Eigenanteil.

Weiter: Welches Einkommen die Bank prüft

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Senkt mein Autokredit den Rahmen für Wohnung oder Praxis?

Ja, und zwar deutlich stärker, als die Zinsen des Kredits selbst je kosten. In der Haushaltsrechnung der Bank steht jede laufende Rate als feste Belastung — und mindert unmittelbar die Summe, die für die große Finanzierung übrig bleibt.

Die Größenordnung

Eine Leasingrate von 450 € im Monat ist bei üblichen Ansätzen ein fünfstelliger Betrag an Kreditrahmen, der wegfällt. Der Kredit kostet also nicht nur seine eigenen Zinsen, sondern zusätzlich die Differenz zwischen der Wohnung, die möglich gewesen wäre, und der, die möglich bleibt.

Null Prozent ist trotzdem ein Kredit. Er steht in der Auskunftei und in der Haushaltsrechnung. Zinsfrei heißt folgenlos nur für den Zins.

Aufräumen ist billiger als vermutet

Bei Verbraucherdarlehen ist die Vorfälligkeitsentschädigung gedeckelt: höchstens 1 % der vorzeitig zurückgezahlten Summe, bei einer Restlaufzeit unter zwölf Monaten höchstens 0,5 % (§ 502 Abs. 3 BGB). Wer vor einer großen Finanzierung ablöst, zahlt dafür also selten mehr als einen dreistelligen Betrag.

Der Zeitpunkt liegt drei Jahre vorher. Geprüft wird nicht nur, was heute läuft, sondern auch die Kontoführung der zurückliegenden Jahre. Wer erst mit dem Kaufvertrag in der Hand aufräumt, hat den teuersten Teil bereits entschieden.

Verglichen wird übrigens der effektive Jahreszins, nicht der Sollzins — nur er enthält die Nebenkosten und ist zwingend anzugeben (§ 6 PAngV). Weiter: Woran die Bank Ihren Zinssatz festmacht

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Warum kostet eine Arztpraxis brutto?

Weil ärztliche Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei ist — und wer steuerfreie Umsätze erbringt, hat keinen Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 2 UStG). Die Umsatzsteuer auf Geräte, Einrichtung und Umbau bleibt endgültig an der Praxis hängen.

Was das in Euro bedeutet

Bei einer Investition von 300.000 € netto sind das 57.000 €, die ein gewerblicher Betrieb vom Finanzamt zurückbekäme und die Arztpraxis nicht. Zu finanzieren sind damit nicht 300.000 €, sondern 357.000 €.

Der Fehler passiert regelmäßig bei der Bedarfsplanung: Angebote für Geräte und Praxisausbau nennen Nettopreise, weil das im gewerblichen Umfeld die übliche Darstellung ist. Wer den Kreditrahmen daraus ableitet, ist von Tag eins an knapp bemessen — und muss die Lücke über den teuersten Zins schließen, den eine Praxis kennt, den Kontokorrent.

Die Ausnahme lohnt die Prüfung: Wer nennenswerte umsatzsteuerpflichtige Umsätze hat — Gutachten, Vermietung, Leistungen ohne Heilbehandlungszweck — kann anteilig zum Vorsteuerabzug kommen. Ob und in welcher Höhe, entscheidet Ihr Steuerberater; pauschal lässt sich das nicht beantworten.

Selbst nachrechnen: Rate, Zinsen und Restschuld · Was im sechsten Jahr passiert

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Wie lange wird der Praxiswert abgeschrieben — und warum wird es im sechsten Jahr eng?

Der Praxiswert einer freiberuflichen Einzelpraxis gilt als abnutzbar und wird typischerweise über drei bis fünf Jahre abgeschrieben. Der Kredit läuft deutlich länger — aus dieser Schere entsteht eine Steuerlast, mit der die wenigsten rechnen.

Warum so kurz

Beim Praxiskauf zerfällt der Kaufpreis in die materiellen Wirtschaftsgüter und den ideellen Praxiswert, den Goodwill; bei den meisten Übernahmen ist der Goodwill der größere Posten. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs verbraucht er sich, weil er an der Person des abgebenden Arztes hängt: Läuft dessen Patientenbindung aus, ist der gekaufte Wert aufgezehrt. Bei Gemeinschaftspraxen und Berufsausübungsgemeinschaften werden längere Zeiträume angesetzt, weil die Bindung dort nicht an einer Person hängt.

Die Lücke im sechsten Jahr

In den ersten Jahren mindert die Abschreibung den Gewinn, ohne Geld zu kosten. Läuft sie aus, fällt genau diese Betriebsausgabe weg: Der zu versteuernde Gewinn springt nach oben, die Steuerlast folgt — und die Tilgung läuft unverändert weiter. Sie ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG gilt nur für die Zinsen), kam also schon vorher aus versteuertem Geld.

Die Praxis verdient nicht schlechter als im Vorjahr. Es bleibt nur weniger übrig. Wer das vorher weiß, legt zurück. Wer es im sechsten Jahr erfährt, erfährt es zusammen mit dem Steuerbescheid.

Die verwandte Falle im dritten Jahr: Warum zwei Jahre Steuer auf einmal fällig werden · Warum die Praxis brutto kostet

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Praxisgründung und Steuern: Warum im dritten Jahr zwei Jahre Steuer auf einmal fällig werden

Weil das Finanzamt Ihren Gewinn erst kennt, wenn der erste Abschluss vorliegt — und das dauert. Im Gründungsjahr werden in der Regel keine Vorauszahlungen festgesetzt; Sie zahlen zunächst gar nichts. Die Steuererklärung für dieses Jahr geht ein Jahr später hinaus, der Bescheid kommt noch später.

Dann treffen drei Dinge zusammen: die Nachzahlung für das Gründungsjahr, die nachträglich festgesetzten Vorauszahlungen für das bereits laufende Folgejahr (§ 37 Abs. 3 EStG erlaubt das rückwirkend) und die laufenden Vorauszahlungen für das aktuelle Jahr. In der Praxis landet das häufig in einem einzigen Quartal.

Wer dafür nichts zurückgelegt hat, finanziert seine Steuern über den Kontokorrent — zum teuersten Zins, den eine Praxis kennt, und zusätzlich zur laufenden Tilgung. Es ist einer der häufigsten Gründe, warum eine wirtschaftlich gesunde Praxis im dritten Jahr in Bedrängnis gerät.

Zwei Dinge helfen: von Beginn an einen festen Anteil des Gewinns auf ein getrenntes Konto legen — als Größenordnung dient der persönliche Grenzsteuersatz zuzüglich Sicherheitsmarge — und die Vorauszahlungen aktiv anpassen lassen, sobald sich der Gewinn absehbar ändert (§ 37 Abs. 3 EStG). Beides gehört ins erste Gespräch mit der Steuerberatung, nicht ins dritte Jahr.

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Wann kann meine Arztpraxis mit dem gesamten Gewinn gewerbesteuerpflichtig werden?

Ärztliche Tätigkeit ist freiberuflich (§ 18 EStG) und damit gewerbesteuerfrei. In einer Gemeinschaftspraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft kann sich das jedoch schlagartig ändern: Enthält der Gewinn einer Personengesellschaft auch gewerbliche Einkünfte, wird nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG der gesamte Gewinn gewerblich — die sogenannte Abfärbung. Betroffen sind dann alle Partner, nicht nur derjenige, der den Umsatz erzielt hat.

Die Rechtsprechung zieht eine Bagatellgrenze: Unschädlich bleibt es, solange die gewerblichen Nettoumsätze 3 % der Gesamtnettoumsätze und zugleich 24.500 € im Jahr nicht übersteigen. Beide Grenzen müssen eingehalten werden — die relative und die absolute.

Typische Auslöser sind harmloser, als sie klingen: der Verkauf von Hilfsmitteln, Nahrungsergänzungen oder Pflegeprodukten, die Beteiligung an einer Laborgemeinschaft ohne eigene Leistung, die Vermietung von Geräten, ein angegliederter kosmetischer Bereich. Ein zweiter Weg führt über die Eigenverantwortlichkeit: Wer so viele Ärztinnen und Ärzte anstellt, dass er die Leistungen nicht mehr in ausreichendem Maß selbst prägt, kann die Freiberuflichkeit auch ohne jeden Warenverkauf verlieren.

Der Schaden ist begrenzt, aber nicht null: Bei Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet, bei durchschnittlichen Hebesätzen bleibt oft nur eine Restbelastung. Teuer wird vor allem der Rest — die Bilanzierungspflicht anstelle der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, der Aufwand einer rückwirkenden Feststellung in der Betriebsprüfung und die Nachzahlungszinsen für mehrere Jahre. In der Einzelpraxis färbt übrigens nichts ab; dort genügen getrennte Aufzeichnungen.

Allgemeine Darstellung, keine Steuerberatung. Ob Ihre Praxis die Bagatellgrenze einhält, wie die Umsätze getrennt aufzuzeichnen sind und was die Betriebsprüfung daraus macht, gehört zwingend zu Ihrem Steuerberater. Uns interessiert die Folgefrage: was eine Nachzahlung für Liquidität und Vorsorgeplanung bedeutet.

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Was passiert mit meinen Mitarbeitern, wenn ich meine Praxis verkaufe?

Sie gehen mit. § 613a BGB regelt den Betriebsübergang: Die bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen automatisch auf den Käufer über, mit allen Rechten und Pflichten — Gehalt, Betriebszugehörigkeit, Urlaubsansprüche. Ein Sonderkündigungsrecht wegen des Übergangs hat der Erwerber nicht. Die Mitarbeiter dagegen dürfen dem Übergang widersprechen.

Das ist keine Formalie, sondern ein Preisfaktor. Der Käufer übernimmt eine Personalstruktur, die er nicht ausgesucht hat — mit langjährigen Kräften, deren Gehalt über dem Marktniveau liegen kann, und mit Kündigungsschutz, der ihn bindet. Umgekehrt ist ein eingespieltes Team bei Fachkräftemangel in den MFA-Berufen genau das, wofür mancher Käufer zahlt. Beides gehört auf den Tisch, bevor über den Preis gesprochen wird.

Zwei weitere Punkte derselben Übergabe, die oft zu spät auffallen: Die Patientenakten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Patienten an den Nachfolger übergeben werden — ohne sie darf er nicht hineinsehen. Und der Übergabestichtag gehört ans Quartalsende, wenn die Abrechnung sauber laufen soll, oder an den Jahreswechsel, wenn die steuerliche Zuordnung eindeutig sein soll. Beides zugleich geht nicht; welches Ziel schwerer wiegt, entscheidet der Einzelfall.

Allgemeine Darstellung der Rechtslage, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Gestaltung des Übergabevertrags gehört zum Fachanwalt für Medizinrecht, die steuerliche Zuordnung des Stichtags zu Ihrem Steuerberater. Hier geht es um die Frage, die davor steht: was der Übergang für den Erlös bedeutet.

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Praxisnachfolge: Bekommt mein Wunschnachfolger die Zulassung überhaupt?

Nicht unbedingt — und das ist die härteste Nachricht für jeden Abgeber. Entscheidend ist, ob Ihr Planungsbereich offen oder gesperrt ist. Ab einem Versorgungsgrad von 110 % gilt er als überversorgt und wird gesperrt (Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Grundlage §§ 99–105 SGB V).

Im offenen Bereich ist es einfach: Sie verkaufen an den Nachfolger Ihrer Wahl, er stellt den Zulassungsantrag.

Im gesperrten Bereich läuft es anders. Der Sitz wird über die Kassenärztliche Vereinigung öffentlich ausgeschrieben, und der Zulassungsausschuss wählt aus — nach Qualifikation, beruflicher Eignung, Approbationsalter, sozialen und regionalen Kriterien. Ihr Wunschnachfolger ist rechtlich nicht garantiert. Der Käufer, mit dem Sie monatelang verhandelt und über den Preis gesprochen haben, kann den Zuschlag verlieren — und Sie stehen mit einem Vertrag da, dessen Grundlage fehlt. Für Ehegatten, Kinder und langjährige Praxispartner bestehen unter Voraussetzungen Privilegierungen.

Was das für die Planung heißt: Der Kaufvertrag muss die Zulassung als Bedingung abbilden — sonst haftet einer von beiden für ein Ergebnis, das keiner von beiden beeinflusst. Und die Frage, ob Ihr Bereich gesperrt ist, gehört an den Anfang der Abgabeplanung, nicht ans Ende. Die Zahlen dazu veröffentlicht Ihre Kassenärztliche Vereinigung.

Allgemeine Darstellung der Rechtslage, keine Rechtsberatung. Zulassungs- und Vertragsfragen gehören zum Fachanwalt für Medizinrecht.

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Was passiert mit meiner Haftung nach der Praxisabgabe?

Sie endet nicht mit der Praxis — der Versicherungsschutz schon. Ansprüche aus Behandlungsfehlern verjähren regelmäßig drei Jahre ab Kenntnis, bei Gesundheitsschäden aber spätestens dreißig Jahre nach der Behandlung (§ 199 Abs. 2 BGB). Die Berufshaftpflicht dagegen endet mit dem Wegfall des Risikos, also mit der Aufgabe der Tätigkeit. Was bleibt, ist die Nachhaftung: eine Nachmeldefrist, die viele Verträge auf fünf Jahre begrenzen. Zwischen fünf und dreißig Jahren klafft damit eine Lücke, in der Sie persönlich haften — mit dem Vermögen, das Sie gerade aus dem Verkauf erlöst haben. Lösbar ist das: Die Nachmeldefrist lässt sich verlängern, auf zehn Jahre, dreißig oder unbegrenzt — bei Aufgabe aus Altersgründen häufig sogar ohne zusätzlichen Beitrag. Der Haken liegt im Zeitpunkt: Vereinbart werden muss das, solange der Vertrag läuft. Nachträglich einkaufen lässt sich Nachhaftung nicht — ist der Vertrag beendet, ist die Lücke endgültig.

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Geldanlage und Depot

Aufstocken oder anlegen, was ein Depot wirklich kostet, und welche Reihenfolge trägt — die Fragen, die in Ärzteforen am häufigsten gestellt und am seltensten mit einer Zahl beantwortet werden.

Zahle ich im Alter auf meine Kapitalerträge noch einmal Kassenbeiträge?

Auf diese Frage kursieren vier verschiedene Antworten — und alle vier sind unter bestimmten Umständen richtig. Das ist der Grund für die Verwirrung: Es kommt darauf an, wie Sie im Alter krankenversichert sind, nicht darauf, woher das Geld kommt.

Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Dann sind Kapitalerträge beitragsfrei. Beiträge fallen nur auf die gesetzliche Rente, auf Versorgungsbezüge und auf Arbeitseinkommen an. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus einem Depot bleiben außen vor. Voraussetzung für die KVdR ist eine Vorversicherungszeit: In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens müssen Sie zu neun Zehnteln gesetzlich versichert gewesen sein — und Sie brauchen eine gesetzliche Rente, sei sie noch so klein.

Freiwillig in der gesetzlichen Kasse. Dann gilt das Gegenteil: Beiträge werden auf die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhoben, also auch auf Kapitalerträge, Mieten und Betriebsrenten. Das ist die Konstellation, in die viele Ärzte geraten, die nie oder kaum in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben — weil ohne gesetzliche Rente die KVdR verschlossen bleibt.

Privat versichert. Dann spielt Ihr Einkommen für den Beitrag keine Rolle; er richtet sich nach Tarif, Eintrittsalter und Alterungsrückstellungen. Kapitalerträge sind irrelevant.

Die Versorgungswerksrente ist ein eigener Fall. Sie zählt als Versorgungsbezug. Wer in der KVdR ist, zahlt darauf den vollen allgemeinen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag und den Pflegebeitrag — allein, ohne Arbeitgeberanteil. Eine Rente von 2.500 € verliert dadurch einen spürbaren Teil, bevor die Steuer beginnt.

Warum das für die Anlage heute wichtig ist: Ob Sie später in die KVdR kommen, entscheidet sich Jahrzehnte vorher — über wenige Monate gesetzlicher Versicherung an der richtigen Stelle im Erwerbsleben. Es ist eine der wenigen Weichen in der Altersvorsorge, die man früh stellt und später nicht mehr korrigieren kann.

Wie die Vorversicherungszeit für die KVdR genau gerechnet wird

Die Beitragssätze und Bemessungsgrenzen ändern sich jährlich; die hier beschriebene Systematik nicht. Ob Ihre eigene Erwerbsbiografie die Vorversicherungszeit erfüllt, lässt sich nur an Ihrem Versicherungsverlauf prüfen.

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„Speziell für Ärzte" — ist eine fondsgebundene Rentenversicherung besser als mein Depot?

„Speziell für Ärzte" beschreibt in aller Regel den Vertriebsweg, nicht das Produkt. Die Police selbst ist meist dieselbe, die auch anderen Berufsgruppen angeboten wird. Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht „Arzt oder nicht", sondern: Was leistet der Versicherungsmantel, und was kostet er?

Was der Mantel wirklich leistet. Zwei Dinge, und beide sind echt: Während der Laufzeit fällt bei Umschichtungen zwischen Fonds keine Abgeltungsteuer an — im Depot dagegen schon. Und bei Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr und zwölf Jahren Laufzeit ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig, dann aber mit Ihrem persönlichen Satz. Wer eine lange Laufzeit hat und tatsächlich umschichtet, kann davon profitieren.

Was er kostet. Hier lohnt der Blick in die Unterlagen statt in die Beratung. Abschlusskosten werden auf die ersten fünf Jahre verteilt und in der Regel aus den ersten Beiträgen entnommen. Dazu kommen laufende Verwaltungskosten der Police, die Fondskosten und häufig eine Stückkostenpauschale. In einem Forenbeitrag beschreibt ein Arzt den Moment nüchtern: von 600 € Monatsbeitrag seien rund 460 € im Vertrag angekommen — „kein Sterbenswort darüber in der Beratung".

Die drei Zahlen, die Sie sich zeigen lassen sollten, bevor Sie unterschreiben:

  • Die Effektivkostenquote (Reduction in Yield) — sie steht im Produktinformationsblatt und sagt, um wie viele Prozentpunkte pro Jahr Ihre Rendite gemindert wird.
  • Der garantierte Rückkaufswert nach fünf und nach zehn Jahren, in Euro.
  • Der Rentenfaktor und ob er garantiert ist — er entscheidet, wie viel monatliche Rente je 10.000 € Kapital später gezahlt wird.

Der Punkt, der selten fällt: Ein Depot und eine Police schließen einander nicht aus, und die Reihenfolge ist entscheidend. Wer mit Mitte zwanzig eine Police über dreißig Jahre abschließt, legt sich auf einen Anbieter fest, während sich Einkommen, Familienstand und Steuersatz noch mehrfach ändern werden.

Warum die beworbene Kostenquote nicht die ehrliche Kostenzahl ist

Welche Bauform in Ihrem Fall trägt, hängt an Laufzeit, Steuersatz und daran, ob Sie tatsächlich umschichten werden. Das ist eine Rechnung, keine Geschmacksfrage — und sie gehört vor die Unterschrift.

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Ist ein ETF wirklich immer die günstigste Anlagemöglichkeit?

Grundsätzlich ja — und die Ersparnis ist groß. Ein Indexfonds braucht kein Team, das Titel auswählt; die Verwaltungsvergütung liegt typisch zwischen 0,05 und 0,25 % im Jahr statt bei 1,5 %. Über zwanzig Jahre ist das der Unterschied zwischen einem zusätzlichen Jahresgehalt und keinem.

Drei Einschränkungen, die selten dabeistehen:

Die Spanne beim Handel. Jeder Anteil hat zwei Preise — einen, zu dem gekauft, und einen niedrigeren, zu dem verkauft wird. Diese Geld-Brief-Spanne taucht in keiner Kostenquote auf, weil sie keine Gebühr der Fondsgesellschaft ist, sondern der Preis für Liquidität im Moment des Handels. Im ruhigen Markt ist sie schmal; in Stressphasen weitet sie sich — genau dann, wenn viele verkaufen wollen. Bei einer Haltedauer von zwanzig Jahren fällt das nicht ins Gewicht. Bei drei Umschichtungen im Jahr kann es die Ersparnis aufzehren.

Die beworbene Kostenquote ist nicht die Kostenzahl. Was ein Anleger gegenüber dem Index tatsächlich verliert oder gewinnt, zeigt erst der Mehrjahresvergleich. Er kann besser ausfallen als die Quote — Erträge aus Wertpapierleihe stehen dem Fonds zu, nicht der Gesellschaft — oder schlechter. Zwei Fonds auf denselben Index mit derselben Quote unterscheiden sich hier spürbar.

Günstig ist nicht dasselbe wie passend. Ein weltweiter Index ist billig und lag zum 31. Juli 2026 trotzdem zu rund 72 % in einem einzigen Land. Das ist keine Fehlkonstruktion, sondern das erklärte Prinzip eines marktkapitalisierungsgewichteten Index — nur beschreibt das Wort „weltweit" dann, woher die Unternehmen stammen dürfen, nicht, wie gleichmäßig das Geld verteilt ist.

Die ehrliche Fassung lautet deshalb: Der Kostenvorteil ist real und groß. Er entsteht durch Nichtstun — und wird durch Handeln aufgebraucht. Wer im Einbruch verkauft, hat kein Kostenproblem, sondern ein Verhaltensproblem, das dann zusätzlich Geld kostet.

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Wie viel von meinem Assistenzarztgehalt sollte ich anlegen?

Zu dieser Frage gibt es im Netz zwei Sorten von Antworten: Prozentregeln („zehn Prozent") und Produktvorschläge. Beide gehen an der Lage im ersten Berufsjahr vorbei, weil sie die Reihenfolge überspringen.

Vor der ersten Anlage kommen drei Dinge, und zwar in dieser Folge:

  • Der Befreiungsantrag von der gesetzlichen Rentenversicherung. Er wirkt nur drei Monate rückwirkend. Verpasst kostet jeder Monat den vollen Rentenversicherungsbeitrag, der dann in einem System landet, aus dem Sie ihn nicht zurückholen. Bei jedem Stellenwechsel läuft die Frist neu.
  • Die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Nicht wegen des Beitrags, sondern wegen der Gesundheitsprüfung: Sie ist jetzt so einfach, wie sie nie wieder sein wird. Eine einzelne Behandlung kann später zu Ausschlüssen oder Ablehnung führen. Das Versorgungswerk leistet erst, wenn der Beruf ganz aufgegeben wird — wer nicht mehr operieren, aber noch Sprechstunde halten kann, bekommt von dort nichts.
  • Eine Rücklage, an die Sie ohne Nachdenken kommen. Drei bis sechs Nettogehälter auf einem Tagesgeldkonto. Sie ist keine Anlage, sondern der Grund, warum Sie Ihre Anlage im ersten schlechten Monat nicht verkaufen müssen.

Erst danach die Frage nach dem Betrag — und da gilt eine unbequeme Wahrheit: Die Höhe ist zweitrangig gegenüber dem Zeitpunkt. Fünf Jahre früher begonnen wirkt stärker als eine deutlich höhere Rate fünf Jahre später, weil die frühen Beiträge am längsten arbeiten. Ein Sparplan lässt sich jederzeit erhöhen, senken, aussetzen und wieder aufnehmen. Wer in der Weiterbildung klein anfängt und in Elternzeit pausiert, hat nichts falsch gemacht — nur weniger eingezahlt.

Was in der Assistenzarztzeit besonders ist: Bereitschaftsdienste machen das Einkommen unregelmäßig, und steuer- wie beitragsfreie Zuschläge zählen nicht zum Arbeitsentgelt. Für die Frage, ob Sie über der Versicherungspflichtgrenze liegen, ist das entscheidend — und damit auch für Ihre Krankenversicherung.

Dienste-Rechner: was von Bereitschaftsdiensten bleibt und wie sie auf die Grenze wirken

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Versorgungswerk, Rürup, Klinikrente, freiwillige gesetzliche Rente, Depot — in welcher Reihenfolge?

Diese Frage stellt jemand, der die Liste bereits kennt. Ihm fehlt nicht die Aufzählung, sondern die Ordnung. Eine Reihenfolge lässt sich benennen, ohne ein Produkt zu empfehlen — sie ergibt sich aus Pflicht, Zuschuss und Bindung.

Was nicht zur Wahl steht. Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist Pflichtmitgliedschaft. Der Regelbeitrag ist keine Anlageentscheidung, sondern eine gesetzliche. Er steht deshalb an erster Stelle — nicht weil er die beste Rendite bringt, sondern weil darüber nicht entschieden wird.

Was fremdes Geld mitbringt. Wo ein Arbeitgeber zuschießt, ist die Rendite der ersten Euro unschlagbar, unabhängig vom Anlagekonzept. Eine Klinikrente mit Arbeitgeberanteil gehört deshalb vor jede rein private Lösung geprüft — mit einer Einschränkung, die selten genannt wird: In der Entgeltumwandlung sinken die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, was sich später auf die eigenen Ansprüche auswirken kann.

Was Sie an Ihre Lebenslage bindet. Danach beginnt der Bereich, in dem tatsächlich entschieden wird — und das Ordnungsmerkmal ist nicht die Rendite, sondern die Bindung: Wie lange komme ich nicht an das Geld, und wie viel kann ich unterwegs noch steuern?

  • Freiwillige Mehrzahlung ins Versorgungswerk — steuerlich absetzbar, danach weder verfügbar noch steuerbar. Die Verzinsung ist altersabhängig und satzungsabhängig.
  • Basisrente (Rürup) — ebenfalls absetzbar und ebenfalls nicht verfügbar, aber die Anlage lässt sich selbst steuern.
  • Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung — für viele Ärzte vor allem deshalb interessant, weil sie eine der beiden Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllen — die zweite, die Vorversicherungszeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V, muss daneben stehen. Das ist ein anderer Zweck als Rendite.
  • Depot — kein Steuervorteil beim Einzahlen, dafür jederzeit verfügbar, jederzeit anpassbar und vollständig vererbbar.

Der Denkfehler, der die Reihenfolge kippt: Der Steuervorteil beim Einzahlen wird gegen die Steuer bei Auszahlung gerechnet — aber selten gegen die Krankenversicherung im Alter und fast nie gegen den Wert, jederzeit umsteuern zu können. Über dreißig Jahre ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich Ihre Lage wesentlich ändert, praktisch eins.

Was vom Versorgungswerk netto bleibt — mit Rechner und Inflationskorrektur

Diese Ordnung ist ein Denkrahmen, keine Empfehlung für Ihren Fall. Welche Stufen für Sie überhaupt in Frage kommen, hängt an Ihrem Werk, Ihrem Arbeitgeber und Ihrer bisherigen Versicherungsbiografie.

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Mein ETF schüttet nichts aus — warum zahle ich im Januar trotzdem Steuer?

Weil Thesaurieren nicht Steuerstundung bedeutet. Seit 2018 gibt es die Vorabpauschale: eine jährliche Mindestbesteuerung des Wertzuwachses, auch dann, wenn kein Euro geflossen ist. Wer nie eine Ausschüttung gesehen hat, wundert sich über eine Abbuchung im Januar — und hat oft kein Geld dafür bereitgelegt.

Die Größenordnung ist selten das Problem, der Zeitpunkt ist es. Bemessen wird nicht der volle Wertzuwachs, sondern ein Basisertrag aus dem Depotwert zu Jahresbeginn und einem Zins, den das Bundesfinanzministerium jährlich bekannt gibt. Gedeckelt ist das Ganze auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres: In einem Verlustjahr fällt nichts an. Bei einem Aktienfonds mindert die Teilfreistellung den Betrag zusätzlich.

Was daran wirklich stört: Die Bank zieht den Betrag vom Verrechnungskonto ein, ohne zu fragen. Ist dort keine Deckung, kann das Konto ins Minus laufen — oder die Bank verkauft Anteile, um die Steuer zu bedienen. Beides passiert am Jahresanfang und trifft genau die, die alles richtig gemacht haben: monatlich angelegt, nie verkauft, thesaurierend gewählt.

Zwei Dinge helfen, und beide kosten nichts. Erstens: den Freistellungsauftrag erteilen — die Vorabpauschale wird vorrangig damit verrechnet, bei kleineren Depots fällt sie dann gar nicht an. Zweitens: zum Jahreswechsel eine kleine Deckung auf dem Verrechnungskonto lassen. Wer beides tut, merkt von der ganzen Sache nichts.

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30 Prozent steuerfrei: Bekomme ich die Teilfreistellung bei jedem Aktienfonds?

Nein — und der Irrtum ist teuer, weil er jeden Ertrag über die gesamte Haltedauer trifft. Die Teilfreistellung hängt an der rechtlichen Einordnung des Fonds, nicht an seinem Namen.

Wie die Staffel aussieht: Bei Aktienfonds bleiben für Privatanleger 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds die Hälfte davon, bei Immobilienfonds 60 und bei Auslands-Immobilienfonds 80 Prozent. Das ist kein Bonus, sondern der Ausgleich für die Vorbelastung auf Fondsebene — und der Grund, warum aus nominal 26,375 Prozent bei einem Aktienfonds effektiv rund 18,5 Prozent werden.

Maßgeblich ist die Quote in den Anlagebedingungen, nicht die Zusammensetzung von heute und erst recht nicht der Produktname. Als Aktienfonds gilt, wer laut Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 Prozent in Kapitalbeteiligungen anlegt. Ein Fonds mit „Aktien" oder „Equity" im Titel kann darunter liegen — etwa als Dachfonds oder als Konstruktion mit Derivaten. Dann greift keine Aktienteilfreistellung.

Praktisch heißt das: Die Teilfreistellung gehört in jeden Renditevergleich nach Steuern. Sie verschiebt das Ergebnis häufig stärker als der Kostenunterschied, über den in Foren gestritten wird. Nachlesen lässt sie sich in den Anlagebedingungen; ausgewiesen wird sie im Steuerreporting der Bank.

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Reicht ein weltweiter ETF wirklich aus, um mein Depot zu streuen?

Das kommt darauf an, was „weltweit" beschreibt — und es beschreibt weniger, als die meisten annehmen. Das Wort sagt, woher die Unternehmen stammen dürfen. Es sagt nichts darüber, wie gleichmäßig das Geld verteilt ist.

Der Grund liegt in der Gewichtung. Die großen weltweiten Indizes gewichten nach Marktkapitalisierung: Je größer ein Unternehmen an der Börse bewertet ist, desto mehr Gewicht bekommt es. Das ist keine Fehlkonstruktion, sondern das erklärte Prinzip — ein solcher Index bildet ab, was der Markt wiegt. Nur führt es dazu, dass ein Index aus über tausend Unternehmen und 23 Industrieländern seinen Schwerpunkt sehr deutlich in einem einzigen Land hat, und dass die zehn größten Einzelwerte zusammen einen erheblichen Anteil ausmachen.

Beide Kurzschlüsse sind falsch. Weder ist die Streuungsfrage mit einem einzigen Index erledigt, noch ist ein solcher Index deshalb untauglich. Das eine wie das andere ist eine Behauptung — die Gewichte dagegen sind veröffentlicht und monatlich nachprüfbar.

Was daraus folgt, ist unspektakulär: Länder- und Positionsgewichte im Factsheet nachsehen, statt sie aus dem Namen abzuleiten, und die Angabe mit Stichtag notieren. Die Gewichte verschieben sich jährlich; eine Zahl ohne Datum ist in zwei Jahren falsch.

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Ist ein Sparplan durch den Cost-Average-Effekt besser als eine Einmalanlage?

Kaum ein Begriff wird so beharrlich falsch erzählt. Man muss zwei völlig verschiedene Situationen trennen — und in keiner der beiden ist der Effekt das, was der Prospekt daraus macht.

Beim Sparplan ist er keine Leistung. Wer monatlich aus dem Gehalt anlegt, kauft zwangsläufig zu unterschiedlichen Kursen. Das ist kein Kniff, sondern die Beschreibung dessen, was ohnehin passiert: Man legt an, sobald Geld da ist. Der Effekt hat gar keinen Alternativfall, gegen den er gewinnen könnte — es liegt ja keine Summe bereit, die man auch auf einmal hätte anlegen können.

Bei einer Einmalsumme kehrt sich das Argument sogar um. Hier gibt es den Alternativfall, und die Untersuchungen über mehrere Jahrzehnte und Märkte zeigen mehrheitlich die Sofortanlage vorn. Der Grund ist unspektakulär: Märkte steigen häufiger, als sie fallen. Wer zwölf Monate lang einstreut, hält im Schnitt die Hälfte der Summe die halbe Zeit außerhalb des Marktes.

Was am gestaffelten Einstieg trotzdem richtig ist: Er kauft keine Mehrrendite, sondern eine engere Streuung der möglichen Ergebnisse im ersten Jahr. Wer weiß, dass ihn ein sofortiger Rückschlag zum Verkauf treiben würde, trifft mit dem Staffeln die bessere Entscheidung — nicht die rechnerisch beste, aber die, die er durchhält. Das ist ein Argument über den Anleger, nicht über den Markt, und so sollte es auch verkauft werden.

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Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Woher weiß meine Bank, dass ich kirchensteuerpflichtig bin?

Sie weiß es nicht — sie ruft es ab. Die Bank fragt Ihre Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern ab: einmal bei Kontoeröffnung und danach jährlich zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober, Stichtag 31. August (§ 51a Abs. 2b und 2c EStG).

Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag zur Abgeltungsteuer. Weil sie die Abgeltungsteuer ihrerseits mindert (§ 32d Abs. 1 Satz 3 EStG), liegt die Gesamtbelastung unter der Summe beider Sätze: statt 26,375 Prozent rund 27,8 Prozent bei 8 Prozent Kirchensteuer (Bayern, Baden-Württemberg) und rund 28,0 Prozent bei 9 Prozent (übrige Bundesländer), Stand 2026.

Läuft der Abruf, ist die Kirchensteuer mit dem Steuerabzug abgegolten. Sie müssen dafür nichts erklären und nichts eintragen.

Wenn Sie den Abruf nicht wollen

Dann brauchen Sie einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern. Er muss bis zum 30. Juni dort eingegangen sein, um für die Regelabfrage desselben Jahres zu wirken (§ 51a Abs. 2c Satz 1 Nr. 3 Satz 6 EStG).

Der Sperrvermerk spart keinen Cent. Er verpflichtet Sie für jeden Veranlagungszeitraum mit einbehaltener Kapitalertragsteuer zur Abgabe einer Steuererklärung (§ 51a Abs. 2e EStG). Unbemerkt bleibt er auch nicht: Das Bundeszentralamt übermittelt ihn an Ihr Wohnsitzfinanzamt, das Sie zur Abgabe auffordert. Er verlagert die Kirchensteuer in die Veranlagung, er beseitigt sie nicht.

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Depotwechsel: Kostet mich der Übertrag Steuer auf die aufgelaufenen Gewinne?

Nein, wenn Sie ihn als Übertrag ohne Gläubigerwechsel beauftragen. Dann wandern die Wertpapiere selbst, und die abgebende Bank hat der übernehmenden die Anschaffungsdaten mitzuteilen (§ 43a Abs. 2 Satz 3 EStG). Kaufkurs und Kaufdatum laufen weiter, ein Veräußerungsgewinn entsteht nicht.

Fehlen die Anschaffungsdaten, wird es teuer. Der Steuerabzug bemisst sich beim späteren Verkauf dann nach 30 Prozent des Veräußerungserlöses — nicht des Gewinns (§ 43a Abs. 2 Satz 7 EStG). Das ist der Regelfall bei Beständen, die aus dem Ausland kommen. Zurückholen lässt sich der Betrag nur über die Einkommensteuererklärung (§ 32d Abs. 4 EStG).

Vier Punkte vor dem Auftrag

  1. Übertrag beauftragen, nicht verkaufenAusdrücklich ohne Gläubigerwechsel und mit Weitergabe der Anschaffungsdaten. Wer stattdessen verkauft und den Erlös überweist, realisiert sämtliche Gewinne an einem Tag, den er nicht aus steuerlichen Gründen gewählt hat.
  2. Verlusttöpfe prüfenDie Bank führt sie getrennt. Verluste aus Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien ausgeglichen werden (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG).
  3. Vollständig oder teilweise übertragenBeim vollständigen Übertrag wandert der nicht ausgeglichene Verlust auf Verlangen mit; eine Bescheinigung wird dann gerade nicht erteilt (§ 43a Abs. 3 Satz 6 EStG). Bei Teilüberträgen bleibt nur die Bescheinigung.
  4. Frist 15. DezemberDie Verlustbescheinigung müssen Sie bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres beantragen, und der Antrag ist unwiderruflich (§ 43a Abs. 3 Sätze 4 und 5 EStG). Danach ist der Verlust nicht verloren, aber an die alte Bank gebunden.

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Mein Fonds wird aufgelöst oder verschmolzen — muss ich jetzt Steuer zahlen?

Das hängt daran, welcher der beiden Fälle vorliegt, und die Wirkung ist gegensätzlich. Bei der Verschmelzung gilt die Ausgabe der Anteile am übernehmenden Fonds ausdrücklich nicht als Tausch; die neuen Anteile treten an die Stelle der alten (§ 23 Abs. 3 InvStG). Bei der Auflösung wird Ihre Position verkauft und der Gewinn versteuert.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft darf die Verwaltung eines Sondervermögens durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger kündigen. Ab der Bekanntmachung ist sie verpflichtet, das Sondervermögen abzuwickeln und an die Anleger zu verteilen (§ 99 Abs. 1 KAGB). Der Verkaufstag steht damit fest, ohne dass Sie ihn gewählt haben — bei einer Anlage, deren steuerlicher Vorteil im Aufschub liegt, ist das der teuerste Teil des Vorgangs.

Bei der Verschmelzung laufen Anschaffungsdaten und aufgeschobene Steuer weiter. Nur eine etwaige Barzahlung gilt als Ertrag (§ 23 Abs. 3 InvStG in Verbindung mit § 190 KAGB).

Die Kündigung liegt bei der Gesellschaft, nicht bei Ihnen. Ein dauerhaft zu kleines Sondervermögen ist für sie nicht wirtschaftlich. Die Auflösung eines großen Postens zieht den steuerlichen Effekt mehrerer Jahre in ein einziges zusammen. Lesen Sie die Mitteilung Ihrer Fondsgesellschaft und halten Sie die beiden Fälle auseinander: Verschmelzung ist steuerlich neutral, Auflösung nicht.

Bei angekündigter Auflösung bleibt ein Zeitfenster. Darin lässt sich noch gestalten, was mit dem Erlös geschieht und in welchem Jahr er anfällt. Danach nicht mehr.

Allgemeine Darstellung, keine Steuerberatung. Wie sich ein einzelner Verkauf in Ihrer Veranlagung auswirkt, gehört zu Ihrem Steuerberater.

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Ich gehe ins Ausland — kann ich mein deutsches Depot behalten?

In aller Regel ja, und für viele ist das der ruhigere Weg: Das Geld bleibt an einem regulierten Finanzplatz, die Anlage läuft weiter, und bei einer Rückkehr ist nichts aufzulösen und neu aufzubauen. Drei Dinge müssen Sie allerdings aktiv erledigen — von selbst passiert nichts.

Erstens: Die Bank muss von Ihrem Umzug erfahren. Solange sie Sie als in Deutschland ansässig führt, behält sie 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ein — auch dann, wenn das Besteuerungsrecht längst beim neuen Wohnsitzstaat liegt. Deutschland gibt es bei bestehendem Doppelbesteuerungsabkommen üblicherweise ab; ob und wie viel die Bank einbehält, hängt vom jeweiligen Abkommen ab.

Zweitens: Der Freistellungsauftrag muss aufgehoben werden. Er setzt unbeschränkte Steuerpflicht voraus. Wer ihn nach dem Wegzug laufen lässt, nutzt einen Freibetrag, der ihm nicht mehr zusteht — und das fällt spätestens beim Datenabgleich auf.

Drittens: Nicht jede Bank behält Kunden im Ausland. Manche Institute kündigen Depots von Kunden mit ausländischem Wohnsitz, je nach Zielland unterschiedlich streng. Das klärt man vor dem Umzug, nicht danach — sonst steht der Verkauf unter Zeitdruck, und der Zeitpunkt sucht sich dann selbst aus, was er kostet.

Ein Punkt für alle mit größerem Vermögen: Beim Wegzug in bestimmte Länder kann eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht greifen, die deutsche Ansprüche für bis zu zehn Jahre nach dem Umzug fortbestehen lässt. Ob das Ihren Fall betrifft, hängt vom Zielland und Ihrer Vermögensstruktur ab.

Allgemeine Darstellung, keine Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung im Einzelfall — Doppelbesteuerungsabkommen, Wegzugsbesteuerung, Meldepflichten — gehört zwingend zu Ihrem Steuerberater, idealerweise einem mit Auslandsbezug. Wir klären mit Ihnen die Frage davor: was mit den bestehenden Verträgen und dem Depot geschehen soll.

Wie das Depot aufgebaut ist, über das wir hier sprechen: Ihr Depot.

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Ihre Frage steht nicht dabei?

Dieses Konsil wächst mit den Fragen, die gestellt werden. Schreiben Sie mir, was Sie wissen wollen — die Antwort landet hier, für alle lesbar. Und wenn Ihnen die Antwort auf Ihre eigene Lage lieber im Gespräch wäre, gibt es dafür drei Wege. Persönlich in Mannheim, online per Video — oder lieber erst schriftlich. Sie entscheiden, wie nah Sie herankommen möchten.

Alle drei kosten nichts, und Sie bekommen in keinem davon ein Produkt zu sehen. Oder weiter zu den Fachbeiträgen →

Tamer Citirgi

Tamer Citirgi

Diplom-Kaufmann (Universität Mannheim) · ärzte invest, Goethestraße 18, Mannheim

Arbeitet seit über zwanzig Jahren ausschließlich mit Ärztinnen, Ärzten und akademischen Heilberufen. Fachlicher Schwerpunkt sind die Wechselwirkungen zwischen Sozialversicherungsrecht, Besteuerung und Kapitalanlage — jene Übergänge, an denen die hier beschriebenen Effekte entstehen und die von keiner der beteiligten Einzeldisziplinen vollständig erfasst werden.

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