Wie viel Steuerförderung bekommen Sie für Rürup und BU?
Der Rechner zeigt, welchen Teil Ihres Beitrags der Staat trägt — im Monat
und bis zum 67. Lebensjahr. Für Ärzte kommt eine Größe hinzu, die kein anderer Rechner
kennt: Das Versorgungswerk verbraucht den gemeinsamen Höchstbetrag zuerst, und nur der
Rest wird gefördert.
Alle Werte für 2026. Der Rechner fragt nichts zu Ihrer Gesundheit,
speichert nichts und nennt keinen Anbieter und keinen Tarif. Maßgeblich ist Ihr
Abgabebescheid, nicht die Vorbelegung.
Förderquote
–
Nur für die Hochrechnung bis zum 67. Lebensjahr.
Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrags, steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG.
Angestellt: Bruttoarbeitsentgelt. Selbstständig: Gewinn vor Steuern.
Vorbelegt aus dem Einkommen — überschreiben Sie ihn mit dem Wert aus Ihrem Bescheid.
Nur wenn die Absicherung im selben Vertrag eingeschlossen ist. Gefördert wird sie, solange der Altersvorsorgeanteil überwiegt: Der BU-Anteil muss unter 50 % des Gesamtbeitrags bleiben (BMF-Schreiben vom 24.05.2017, Rz. 38). Darüber entfällt die Förderung für den gesamten Beitrag.
In Prozent. Durchschnitt 2026: 2,9 %.
Der abziehbare Basisbeitrag aus Ihrer Beitragsbescheinigung.
Ohne Kinder gilt der Zuschlag in der Pflegeversicherung (§ 55 Abs. 3 SGB XI).
Warum das Versorgungswerk den Rahmen bestimmt
Altersvorsorgeaufwendungen sind 2026 bis 30.826 € abziehbar, bei Zusammenveranlagung
bis 61.652 € (§ 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 EStG). Der Betrag ergibt sich aus der
knappschaftlichen Beitragsbemessungsgrenze von 124.800 € mal 24,7 Prozent. In diesen
einen Topf fallen Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk, freiwillige Mehrzahlungen und
Rürup-Beiträge gemeinsam. Wer viel einzahlt, hat wenig Rahmen übrig — unabhängig davon,
wie hoch sein Steuersatz ist.
Bei angestellten Ärzten kommt eine Besonderheit hinzu: Der Arbeitgeberzuschuss zählt
beim Verbrauch des Höchstbetrags mit, wird aber am Ende wieder abgezogen, weil er nie
versteuert wurde (§ 10 Abs. 3 Satz 5 EStG). Das Gesetz deckelt zuerst und zieht danach ab
— die umgekehrte Reihenfolge führt bei hohen Einkommen zu einem zu großen Ergebnis.
Warum eine Berufsunfähigkeit im Rürup-Vertrag anders wirkt
Eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den sonstigen
Vorsorgeaufwendungen. Deren Höchstbetrag ist bei Ärzten durch Kranken- und
Pflegeversicherung regelmäßig schon ausgeschöpft; § 10 Abs. 4 Satz 4 EStG schließt einen
weiteren Abzug dann aus. Der Beitrag wirkt steuerlich mit null.
Ist dieselbe Absicherung als Zusatzversicherung in einen Basisrentenvertrag
eingeschlossen, gehört ihr Beitrag zu den Altersvorsorgeaufwendungen und wird wie der
Rürup-Beitrag behandelt — vorausgesetzt, der Altersvorsorgeanteil überwiegt. Die Grenze
liegt bei 50 Prozent des Gesamtbeitrags (BMF-Schreiben vom 24.05.2017, Rz. 38). Überwiegt
der Anteil für die Berufsunfähigkeit, entfällt die Begünstigung für den gesamten Beitrag.
Was der Rechner nicht kann
Er bildet die Kappung der Kirchensteuer nicht ab, weil dafür keine vollständige
Übersicht der Landesbeschlüsse vorliegt. Er kennt keine Kinderfreibeträge in der
Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer und keine Sonderfälle wie Sachsen, wo die Beitragslast
in der Pflegeversicherung anders verteilt ist. Und er sagt nichts über die spätere
Besteuerung der Rente — die ist vollständig steuerpflichtig, und was davon netto bleibt,
steht im Beitrag „Versorgungswerk: Keine Diagnose ohne alle Befunde".
Das Ergebnis ist eine Zahl, keine Entscheidung.
Was daraus folgt, hängt an Dingen, die kein Rechner kennt: Ihrem Versorgungswerk, Ihren bestehenden Verträgen, Ihrer Familie. Wenn Sie die Zahl einordnen lassen wollen, gibt es dafür drei Wege.