Rechner für den Berufsstart
Befreiungsantrag versäumt — was kostet das?
Drei Monate ab Aufnahme der Tätigkeit. Wer die Frist versäumt, zahlt weiter in die gesetzliche Rentenversicherung statt ins Versorgungswerk — die Befreiung wirkt dann erst ab Eingang des Antrags, nicht rückwirkend (§ 6 Abs. 4 SGB VI).
Wollen Sie sich fast alles davon zurückholen?
Was jetzt zu tun ist
Der Antrag läuft über Ihr Versorgungswerk, nicht direkt über die Deutsche Rentenversicherung: Das Werk bestätigt die Mitgliedschaft und leitet weiter. Wichtig ist das Eingangsdatum — ab ihm wirkt die Befreiung.
Und der Punkt, den fast alle übersehen: Die Befreiung gilt nur für die konkrete Stelle. Bei jedem Wechsel des Arbeitgebers, bei jeder Rotation in eine andere Klinik und beim Wechsel in die Niederlassung muss sie neu beantragt werden — jedes Mal innerhalb von drei Monaten. Wer das einmal versäumt, zahlt so lange doppelt, bis der neue Antrag eingeht.
Was ich in diesen 45 Minuten für Sie tue
- Ich prüfe Ihren Befreiungsbescheid — auf welche Stelle er lautet und ob er für Ihre heutige noch gilt. Das ist die Frage, an der die meisten Nachzahlungen hängen.
- Ich rechne Ihre Steuerwirkung durch, mit Ihrem tatsächlichen Höchstbetrag statt mit einer Annahme — einschließlich der Frage, ob eine Verteilung über zwei Jahre bei Ihnen überhaupt etwas bringt.
- Ich gehe Ihre nächsten zwölf Monate durch: anstehende Rotation, Wechsel des Trägers, Elternzeit, Nebentätigkeit. Jeder dieser Punkte setzt die Frist neu.
- Ich sage Ihnen, was Sie nicht brauchen. Das ist der Teil, den Sie sonst nirgends hören.
Das Erstgespräch kostet nichts — 45 Minuten persönlich in Mannheim, Goethestraße 18, oder 30 Minuten per Video.
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