Rechner für den Berufsstart

Befreiungsantrag versäumt — was kostet das?

Drei Monate ab Aufnahme der Tätigkeit. Wer die Frist versäumt, zahlt weiter in die gesetzliche Rentenversicherung statt ins Versorgungswerk — die Befreiung wirkt dann erst ab Eingang des Antrags, nicht rückwirkend (§ 6 Abs. 4 SGB VI).

Das Wichtigste zuerst: Stellen Sie den Antrag sofort. Jeder weitere Monat fließt endgültig in die gesetzliche Rentenversicherung. Was bereits geflossen ist, lässt sich nicht mehr umleiten — aber es ist auch nicht verloren. Warum, steht unter der Rechnung.
Grundgehalt einschließlich Zulagen und Diensten
Vom Beginn der Tätigkeit bis zum Eingang des Befreiungsantrags
Bei paralleler Zahlung liegt eine echte Doppelbelastung vor.

Was jetzt zu tun ist

Der Antrag läuft über Ihr Versorgungswerk, nicht direkt über die Deutsche Rentenversicherung: Das Werk bestätigt die Mitgliedschaft und leitet weiter. Wichtig ist das Eingangsdatum — ab ihm wirkt die Befreiung.

Und der Punkt, den fast alle übersehen: Die Befreiung gilt nur für die konkrete Stelle. Bei jedem Wechsel des Arbeitgebers, bei jeder Rotation in eine andere Klinik und beim Wechsel in die Niederlassung muss sie neu beantragt werden — jedes Mal innerhalb von drei Monaten. Wer das einmal versäumt, zahlt so lange doppelt, bis der neue Antrag eingeht.

Ausführlich nachlesen: Die vollständigen Antworten zur Frist, zur versäumten Frist und zu den bereits gezahlten Beiträgen stehen im Finanzkonsil — Wie lange läuft die Frist? · Frist versäumt — was jetzt? · Was wird aus den gezahlten Beiträgen?

Kontakt aufnehmen — Ihre Frage direkt hier

Sie bekommen eine persönliche Antwort — kein Newsletter, kein Produktangebot.