Rechner für den Berufsstart

Was bleibt vom Bereitschaftsdienst?

Wie viel Ihrer Dienstvergütung steuer- und beitragsfrei ist — und ob Sie damit die Grenze zur freien Krankenkassenwahl erreichen

Zwei Assistenzärzte derselben Klinik, dasselbe Bruttoeinkommen — und trotzdem darf nur einer von beiden zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Der Unterschied liegt in der Zusammensetzung.

Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG steuerfrei. Weniger bekannt ist die zweite Hälfte der Regel: Bis zu einem Grundlohn von 25 € je Stunde sind sie auch beitragsfrei — und beitragsfreie Bezüge gehören nicht zum Arbeitsentgelt. Sie zählen deshalb nicht mit, wenn geprüft wird, ob Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Wer viele Nachtdienste leistet, verdient also mehr, nähert sich der Grenze aber langsamer als jemand mit derselben Bruttosumme aus Tagdiensten. Der Rechner trennt beides.

Ihre Angaben

Die Werte stehen auf Ihrer Gehaltsabrechnung. Nichts wird übertragen oder gespeichert — die Berechnung läuft in Ihrem Browser.

Ihr Grundlohn je Stunde
Davon beitragsfrei: Anteil Ihrer Zuschläge
Steuerfrei im Jahr
Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
0 €Versicherungspflichtgrenze 2026: 77.400 €

Warum die Grenze über mehr entscheidet als über die Krankenkasse

Oberhalb der Grenze steht Ihnen die private Krankenversicherung offen — und dort gibt es für Assistenzärzte einen eigenen Tarif mit Beiträgen auf studentischem Niveau, den kaum eine Gesellschaft von sich aus vorschlägt. Die Dienste zahlen sich dann zweimal aus: einmal als Vergütung, einmal als monatlicher Beitrag, der deutlich unter dem gesetzlichen liegen kann.

Unterhalb der Grenze ist die Tür nicht zu, sondern nur noch nicht offen. Ein Optionstarif nimmt Ihnen die Gesundheitsprüfung heute ab und hält Ihnen die Entscheidung offen, bis Sie die Grenze überschreiten. Das ist der Punkt, an dem Zeit tatsächlich etwas kostet: Beitrag und Tarif lassen sich später neu verhandeln, Ihre Anamnese nicht.

Zählen Ihre Dienste als regelmäßig?

Der Rechner arbeitet mit den Zahlen Ihrer Abrechnung. Eine Frage kann er nicht beantworten, und sie entscheidet über das Ergebnis: Ob Ihre Bereitschaftsdienste als regelmäßiges Arbeitsentgelt gelten. Das hängt davon ab, wie sie vereinbart und geleistet werden — und die Krankenkasse beurteilt es vorausschauend, nicht rückblickend.

  • Wer knapp über der Grenze liegt, kann im Folgejahr zurückrutschen, wenn der Dienstplan wechselt
  • Wer knapp darunter liegt, erreicht sie womöglich früher als gedacht
  • In beiden Fällen entscheidet sich, ob Sie den Assistenzarzttarif bekommen — und ob ein Optionstarif die Zeit bis dahin überbrücken sollte

Schicken Sie mir Ihre Berechnung, ich sehe sie mir an und antworte persönlich. Keine Newsletter-Anmeldung, keine Weitergabe.

Frei zugänglich, ohne Adresse: der Fristenplan für die ersten 100 Tage — sechs Fristen ab dem ersten Arbeitstag, mit Sonderdruck als PDF.

Der Rechner bildet die gesetzlichen Grenzen für 2026 ab und ersetzt keine individuelle Prüfung. Ob Bereitschaftsdienste im Einzelfall als regelmäßiges Arbeitsentgelt gelten, hängt von ihrer vertraglichen Vereinbarung ab; die Krankenkasse beurteilt das im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung.