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Alle Versorgungswerke für Ärzte in Deutschland.
18 Werke: Zuständigkeit, Rechnungszins, Rente mit 67, Finanzierung und Satzung
Aktualisiert am
Deutschland hat 18 ärztliche Versorgungseinrichtungen, nicht 16. Rheinland-Pfalz hat kein eigenes Landeswerk: Koblenz und Trier haben je eine Einrichtung, für Pfalz und Rheinhessen ist die Bayerische Ärzteversorgung zuständig. Baden-Württemberg hat eine gemeinsame Anstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte.
Übersicht aller ärztlichen Versorgungswerke
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| Versorgungswerk · Satzung | Gegründet | Zuständig für | Rechnungszins | Rente mit 67 ab Jahrgang | Finanzierung | Mitglieder · Leistungsbezieher | Bezieher je 100 Mitglieder | Kapitalanlagen Mrd. € | Verwaltungskosten | Rücklage in % der Deckungsrückst. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nordrheinische Ärzteversorgung(Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein, KdöR)Satzung · Impressum · Kontakt | 1958 | Kammerbezirk Nordrhein (Reg.-Bez. Düsseldorf und Köln) | 3,5 %Stand 2024 · bis 2030, danach 3,6 % | 1971 | offenes Deckungsplanverfahren* | 64.81523.434 Leistungsbezieher2024 | 36 | 16,9Buchwert 2024260 Tsd. € je Mitglied | 1,6 %**2024 | 7,3 %2024, Verlustrücklage |
| Ärzteversorgung Westfalen-Lippe(Einrichtung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, KdöR)Satzung · Impressum · Hotlines | 1960 | Kammerbezirk Westfalen-Lippe (Reg.-Bez. Arnsberg, Detmold, Münster) | 3,60 %seit 31.12.2025 | 1960 | offenes Deckungsplanverfahren* | 50.42421.821 Leistungsbezieher2025 | 43 | 15,7Kapitalanlagen 2025312 Tsd. € je Mitglied | 1,54 %*2025 | 8,0 %2025, Verlustrücklage |
| Bayerische Ärzteversorgung(rechtsfähige Anstalt d. ö. R., verwaltet von der Bayerischen Versorgungskammer)Satzung · Impressum · Kontaktdaten | 1923errichtet | Bayern sowie Pfalz und Rheinhessen (Rheinland-Pfalz) | 3,25 %Stand 2026 | 1964 | offenes Deckungsplanverfahren* | rd. 106.36646.759 Leistungsbezieher2025¹ | 44 | 32,4Kapitalanlagen 2025305 Tsd. € je Mitglied | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
| Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA)Anstalt d. ö. R.Satzung · Impressum · Kontakt/Anfahrt | 1951landesweit seit 1961 | Baden-Württemberg (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte) | 3,63 %Stand 2025 | 1961 | offenes Deckungsplanverfahren* | 68.80628.786 Leistungsbezieher2025¹ | 42 | 18,9Buchwert 2025275 Tsd. € je Mitglied | 0,96 %**2025 | 12,0 %2025, Sicherheitsrücklage |
| Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen(KdöR)Satzung · Impressum · Kontakt/Anfahrt | 1968erste Satzung | Hessen | keine Angabe | alleJahrgänge seit 2021; Ausgleich über Zuschläge bis Jg. 1969 | Anwartschaftsdeckungsverfahren**modifiziert | 30.18814.199 Leistungsbezieher2024 | 47 | 11,5Bilanzsumme 2024382 Tsd. € je Mitglied | nicht veröffentlicht | 7,0 %2025, Verlustrücklage |
| Ärzteversorgung NiedersachsenSatzung · Impressum · Kontakt | 1964erste Satzung | Niedersachsen | 3,00 %Stand 2024 · befristet | 1964 | offenes Deckungsplanverfahren* | 42.89115.819 Leistungsbezieher2024 | 37 | 10,5Buchwert 2024245 Tsd. € je Mitglied | 1,69 %**2024 | 6,0 %2024, Rücklage |
| Berliner ÄrzteversorgungSatzung · Impressum · Kontakt | 1966 | Berlin | 4,0 %Stand 2025 · nie abgesenkt | 1961 | offenes Deckungsplanverfahren*mit modifizierter Kapitaldeckung | 36.39110.593 Leistungsbezieher2024 | 29 | 12,3Kapitalanlagevermögen 2024338 Tsd. € je Mitglied | 0,87 %*2024 | nicht veröffentlicht |
| Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg(KdöR)Satzung · Impressum · Kontakt | 1971 | Hamburg | 3,5 %Stand 2025 · für Beiträge ab 2009 | 1960 | offenes Deckungsplanverfahren*modifiziert | rd. 20.7005.870 Leistungsbezieher2025 | 28 | 8,00Kapitalanlagevolumen 2025386 Tsd. € je Mitglied | 0,69 %*2025 | nicht veröffentlicht |
| Versorgungswerk der Ärztekammer Schleswig-HolsteinSatzung · Impressum · Kontakt | 1964 | Schleswig-Holstein | keine Angabe | 1966 | offenes Deckungsplanverfahren* | 19.1416.999 Leistungsbezieher2025 | 37 | 5,12Kapitalanlagen 2025267 Tsd. € je Mitglied | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
| Versorgungswerk der Ärztekammer BremenSatzung · Kontakt Versorgungswerk | nicht veröffentlicht | Bremen | keine Angabe | 1977 | keine öffentliche Angabe | keine Angabe | nicht veröffentlicht | – | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
| Ärzteversorgung Mecklenburg-VorpommernSatzung · Impressum · Kontakt | 1991erste Satzung | Mecklenburg-Vorpommern | 3,00 %Stand 2024 · für 2026 sind 3,5 % angekündigt | 1964 | offenes Deckungsplanverfahren* | 10.1873.003 Leistungsbezieher, laufende Renten2024 | 29 | 2,11Buchwert 2024207 Tsd. € je Mitglied | 1,82 %**2024 | nicht veröffentlicht |
| Sächsische Ärzteversorgung(Einrichtung der Sächsischen Landesärztekammer, KdöR)Satzung · Impressum · Kontakt | 1992 | Sachsen | keine Angabe | 1961 | offenes Deckungsplanverfahren* | 21.6266.986 Leistungsbezieher2025² | 32 | 6,28Kapitalanlagen 2025290 Tsd. € je Mitglied | 1,57 %2025, Bezug nicht genannt | nicht veröffentlicht |
| Ärzteversorgung Sachsen-AnhaltSatzung · Impressum · Kontakt | 1991erste Satzung | Sachsen-Anhalt | 3,00 %Stand 2024 · für 2026 sind 3,5 % angekündigt | 1964 | offenes Deckungsplanverfahren* | 13.3514.133 Leistungsbezieher2024 | 31 | 2,86Buchwert 2024214 Tsd. € je Mitglied | 1,80 %**2024 | nicht veröffentlicht |
| Ärzteversorgung Thüringen(Einrichtung der Landesärztekammer Thüringen, KdöR)Satzung · Ärzteversorgung Allgemeines · Impressum | 1992erste Satzung | Thüringen | 2,5 %Anwartschaften ab 2018, ältere 4 % | 1964 | keine öffentliche Angabe | 13.1843.544 Leistungsbezieher2025 | 27 | 2,99Kapitalanlagen 2025227 Tsd. € je Mitglied | 1,02 %*2025 | 4,0 %2025, Verlustrücklage |
| Ärzteversorgung Land Brandenburg(KdöR)Satzung · Kontaktdaten · Impressum | 1992erstes Geschäftsjahr | Brandenburg | 3,0 %Anwartschaften ab 2019 | 1960 | offenes Deckungsplanverfahren* | 13.8252.716 Leistungsbezieher, Alters- und BU-Renten2025 | 20 | 2,98Anlagevermögen 2025216 Tsd. € je Mitglied | 1,42 %*2025 | 12,1 %2024, Verlustrücklage |
| Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes(im Geschäftsbericht auch „Saarländische Ärzteversorgung"; formal eine Abteilung der Ärztekammer)Satzung · Ansprechpartner Versorgungswerk · ABV Saarland | 1951 | Saarland (Ärzte und Zahnärzte) | 3,875 %seit 2022 | 1965 | offenes Deckungsplanverfahren* | 7.4862.572 Leistungsbezieher2024³ | 34 | 1,44Kapitalanlagen 2024192 Tsd. € je Mitglied | 6,0 %2024, Verlustrücklage | nicht veröffentlicht |
| Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer TrierSatzung · Startseite/Fußzeile · Kontakt · ABV RLP | 1956erste Satzung | Bezirksärztekammer Trier (Rheinland-Pfalz) | keine Angabe | 1958 | offenes Deckungsplanverfahren* | 2.9991.086 Leistungsbezieher2024 | 36 | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
| Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer KoblenzSatzung · Kontakt · ABV RLP | nicht veröffentlicht | Bezirksärztekammer Koblenz (Rheinland-Pfalz) | 3,0 %seit 2025 | 1975 | keine öffentliche Angabe | 7.5002.445 Leistungsbezieher2024 | 33 | 1,73Kapitalanlagen 2024230 Tsd. € je Mitglied | 1,67 %*2024, nur Betriebskosten | 6,3 %2024, Verlustrücklage |
Datenstand: Kennzahlen aus Satzung, Geschäftsbericht oder Website des jeweiligen Werks, Abruf 29.10.2026. Der Rechnungszins ist der versicherungsmathematische Rechnungszins, mit dem das Werk seine Verpflichtungen bewertet, keine garantierte Verzinsung Ihrer Beiträge; Zuständigkeit und Websites Abruf 06.08.2026. Die Jahreszahl an Mitgliedern und Rentnern ist das Geschäftsjahr des Berichts. Jedes Werk zählt anders (mit oder ohne beitragsfreie Mitglieder, Personen oder Renten); die Zahlen sind deshalb nicht direkt vergleichbar. Finanzierung: * Offenes Deckungsplanverfahren: kapitalgedeckt, das Werk rechnet aber künftige Mitglieder und ihre Beiträge in die Finanzierung ein; eine Mischung aus Kapitaldeckung und Umlage. ** Anwartschaftsdeckungsverfahren: Jede erworbene Anwartschaft ist durch Kapital gedeckt, ohne Einrechnung künftiger Mitglieder. „Bezieher je 100 Mitglieder“ und „je Mitglied“ unter den Kapitalanlagen sind daraus gerechnet und deshalb nur ein grober Hinweis auf das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern. Kapitalanlagen: Buchwert oder ausgewiesene Kapitalanlagen laut Geschäftsbericht bzw. Website (Abruf 30.10.2026); Hessen nennt nur die Bilanzsumme, Brandenburg das Anlagevermögen. Das Gründungsjahr unter dem Namen ist das Errichtungsjahr; wo es nicht veröffentlicht ist, das Inkrafttreten der ersten Satzung. „Keine öffentliche Angabe“: in den veröffentlichten Unterlagen nicht zu finden. Verwaltungskosten: * bezogen auf die Beitragseinnahmen, ** bezogen auf Beiträge und Kapitalerträge; die beiden Gruppen sind nicht direkt vergleichbar. Rücklage: Verlust- bzw. Sicherheitsrücklage; die vorgeschriebene Höhe ist je nach Satzung oder Landesgesetz verschieden (4 bis 12 %), ein niedriger Wert heißt nicht von selbst „schwächer“. Quelle jeweils Geschäftsbericht, Kammerblatt oder Website des Werks, Geschäftsjahr unter dem Wert. „Nicht veröffentlicht“: in den öffentlichen Unterlagen nicht zu finden.
¹ mit Zahn- und Tierärzten · ² mit Tierärzten · ³ mit Zahnärzten
Leistungen im Vergleich
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| Versorgungswerk | Anpassung 2024 | Anpassung 2025 | Anpassung 2026 | Nettoverzinsung | Früheste Altersrente | Abschlag je Monat | Witwenrente | Ø Altersrente je Monat | Punktwert bzw. Bemessungsgrundlage 2026 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nordrheinische Ärzteversorgung | +3,8 % | +0,7 % | +4,4 % | 3,02 %2024 | 62 JahreMitglied vor 2012: 60 | 0,38–0,46 %Tabelle, nicht linear | 60 % | ≈ 2.930 €2024, Regelaltersrente | nicht veröffentlicht |
| Ärzteversorgung Westfalen-Lippe | +1,25 % | +2,0 % | +2,5 %Höherversicherung +2,0 % | 4,0 %2025, gesamte Kapitalanlagen | 62 Jahreab Jg. 1960, gestaffelt ab 60 | 0,4 % | 60 % | 2.868 €2025, gerechnet | 52.351 €Bemessungsgrundlage · +2,5 % |
| Bayerische Ärzteversorgung | +1,5 % | +2,0 %Anwartschaften nach 1984 | +2,0 % | 3,54 %2025 | 60 JahreMitglied ab 2012: 62 | 0,30–0,44 %nach Altersstufe | 60 % | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
| Baden-Württembergische Versorgungsanstalt | +3,25 %zum 1.7. | +1,79 %zum 1.7. | +4,25 %zum 1.7. | 4,71 %2025, auf den Deckungsstock | 62 Jahreab Jg. 1961, gestaffelt ab 60 | 0,34 %mit Berufsaufgabe; sonst 0,45 % (Teilrente) | 60 % | nicht veröffentlicht | 96,69 €Punktwert ab 1.7. · +4,25 % |
| Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht | +1,2 %Renten | 2,24 %2025 | 60 JahreMitglied ab 2012: 62 | 0,33–0,41 %Tabelle | 60 % | 2.259 €2024 | Alterstabellefester Satz je Eintrittsalter |
| Ärzteversorgung Niedersachsen | +1,0 % | +2,0 % | +3,0 % | 3,59 %2024 | 62 JahreJg. 1964 und jünger; 5 Jahre vor Regelalter | 0,4 % | 60 % | 2.716 €2024, gerechnet | nicht veröffentlicht |
| Berliner Ärzteversorgung | +2,0 % | +1,5 % | +2,0 % | 4,06 %2024 | 62 JahreMitglied ab 2012; sonst 5 Jahre vor Regelalter | 0,5 % | 55 % | 2.662 €2024, gerechnet | nicht veröffentlicht |
| Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg | +2,9 %Renten aus Beiträgen ab 2008; älterer Teil +2,4 % | +2,5 %älterer Teil +2,0 % | +3,5 %älterer Teil +3,0 % | 5,77 %2024 | 62 JahreEintritt ab 2012; sonst 5 Jahre vor Regelalter | 0,35 % | 70 % | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
| Versorgungswerk der Ärztekammer Schleswig-Holstein | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht | +2,5 %Pflichtversicherung | ≈ 5,0 %2025, gerundet | 62 JahreJg. 1966 und jünger; sonst 5 Jahre vor Regelalter | 0,30–0,43 %Tabelle | 60 %erste 3 Monate 100 % | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
| Versorgungswerk der Ärztekammer Bremen | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht | +3 %Stichtag nicht genannt | 4,03 %2024 | 62 JahreEintritt ab 2012; ältere gestaffelt ab 60 | 0,4 % | 60 % | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
| Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern | 0 % | +1,5 % | +3,0 % | 3,63 %2024 | 62 JahreMitglied ab 2012; sonst 5 Jahre vor Regelalter | 0,37 % | 60 % | 1.792 €2024, gerechnet | nicht veröffentlicht |
| Sächsische Ärzteversorgung | 0 %Renten | +3,0 % | +4,5 %Renten | 3,29 %2024 | 62 Jahrefür alle | 0,4 % | 60 %erste 6 Monate 80 % | nicht veröffentlicht | 46.203 €Bemessungsgrundlage · +4,5 % |
| Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt | 0 % | +1,5 % | +3,0 % | 3,59 %2024 | 62 JahreMitglied ab 2012; sonst 5 Jahre vor Regelalter | 0,37 % | 60 % | 1.838 €2024, gerechnet | nicht veröffentlicht |
| Ärzteversorgung Thüringen | +2,0 % | +2,5 % | +4,0 %Renten | 2,54 %2024, Nettorendite II | 62 JahreMitglied ab 2012; sonst 5 Jahre vor Regelalter | 0,34–0,46 %Anwartschaften ab 2018, gestaffelt | 60 % | 1.931 €2025 | 51.164 €Bemessungsgrundlage · +4,0 % |
| Ärzteversorgung Land Brandenburg | +2,0 %Renten | +2,0 %Renten | +4,0 %Renten; Genehmigung offen | 3,65 %2024 | 60 JahreMitglied ab 2012: 62 | 0,27–0,45 %nach Abstand gestaffelt | 60 %erste 3 Monate 100 % | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
| Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes | 0 % | +1,0 %Renten | +1,0 %Renten | 4,03 %2024 | 60 JahreMitglied ab 2012: 62 | 0,4 % | 60 % | nicht veröffentlicht | 109,86 €Steigerungsbetrag · +6,0 % |
| Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier | +3 % | +1,5 % | +3 % | 4,32 %2022, neuere nicht veröffentlicht | 62 JahreMitglied ab 2012; sonst 5 Jahre vor Regelalter | 0,4 % | 60 % | nicht veröffentlicht | nicht veröffentlicht |
| Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz | +1,0 % | +2,5 % | +3,0 % | 3,3 %2024 | 60 JahreMitglied ab 2012: 62 | 0,45 % | 60 % | nicht veröffentlicht | 99.130 €Bemessungsgrundlage · +3,0 % |
Anpassung: Erhöhung der Renten und Anwartschaften zum 1. Januar (Baden-Württemberg zum 1. Juli) laut Kammerblatt, Geschäftsbericht oder Mitteilung des Werks; wo nur die Renten genannt sind, steht es dabei. Nettoverzinsung: Geschäftsjahr unter dem Wert; die Werke rechnen auf unterschiedliche Bezugsgrößen, der Vergleich ist deshalb nur grob. Früheste Altersrente und Abschlag laut geltender Satzung; wer seit 2012 Mitglied ist, kann in allen Werken frühestens mit 62 gehen. Abschläge mit Spanne werden nach Tabelle oder Staffel berechnet, nicht linear. Witwen- bzw. Witwerrente in Prozent der Rente des Mitglieds. Ø Altersrente: wie vom Werk ausgewiesen; sonst gerechnet aus Altersrenten-Aufwand geteilt durch Zahl der Altersrenten und zwölf Monate. Sie hängt stark vom Alter des Werks ab, weil Mitglieder junger Werke weniger Beitragsjahre haben. Punktwert bzw. Bemessungsgrundlage: Mit diesem Wert rechnet das Werk Ihre Beiträge in Rente um; er steht in Ihrer jährlichen Renteninformation. Steigt er, steigen Renten und Anwartschaften. Jedes Werk rechnet anders, die Beträge sind untereinander nicht vergleichbar; vergleichbar ist die Veränderung zum Vorjahr, danach wird sortiert. Abruf 30.10.2026; ältere Satzungsfassungen (u. a. Schleswig-Holstein 2019, Berlin und Bremen 2020, Bayern 2022) sind die, die die Werke selbst als aktuell anbieten.
Die Region Rhein-Neckar: drei Werke innerhalb von 30 Kilometern
Maßgeblich ist der Ort der ärztlichen Tätigkeit, nicht der Wohnort. Wer in Mannheim wohnt und in Ludwigshafen arbeitet, zahlt nach München. Wer nach Bensheim wechselt, nach Frankfurt.
Baden-Württembergische Versorgungsanstalt
Sitz Tübingen · Geschäftsjahr 2025- Rechnungszins
- 3,63 %
- Verzinsung Kapitalanlagen
- 4,71 %
- Anpassung 2026
- +4,25 %
- Verwaltungskosten
- 0,96 %
- Kapitalanlagen
- 18,9 Mrd €
- Bericht öffentlich
- ja
Nur hier
- Anpassung 2025 / 2024
- +1,79 % / +3,25 %
- Punktwert
- 96,69 €
- Aktive Teilnehmer
- 68.806
- davon Ärzte
- rd. 55.900
- Versorgungsempfänger
- 28.786
Bayerische Ärzteversorgung
Sitz München · Geschäftsjahr 2024- Rechnungszins
- 3,25 %
- Verzinsung Kapitalanlagen
- 3,59 %
- Anpassung 2026
- +2,00 %
- Verwaltungskosten
- 1,57 %
- Kapitalanlagen
- 31,0 Mrd €
- Bericht öffentlich
- nein
Nur hier
- Anpassung 2025 / 2024
- nicht ermittelbar
- Pflichthöchstbeitrag
- 3.142,50 €
- Versicherte
- 126.337
- davon Ärzte
- nicht getrennt
- Versorgungsempfänger
- 45.946
Versorgungswerk der LÄK Hessen
Sitz Frankfurt · Geschäftsjahr 2024- Rechnungszins
- nicht ermittelbar
- Verzinsung Kapitalanlagen
- 4,00 %
- Anpassung 2026
- +1,20 %
- Verwaltungskosten
- nicht ermittelbar
- Bilanzsumme
- 11,5 Mrd €
- Bericht öffentlich
- nein
Nur hier
- Ø Altersrente
- 2.259 €
- Ø BU-Rente
- 1.858 €
- Mitglieder aktiv
- 30.188
- Anwartschaften
- 38.553
- Laufende Renten
- 14.199
Die BWVA weist 0,96 % aus, die Bayerische Ärzteversorgung 1,57 % — beide als eigenen Verwaltungskostensatz veröffentlicht, aber mit unterschiedlicher Bezugsgröße und aus verschiedenen Geschäftsjahren. Eine Rangfolge lässt sich daraus nicht seriös bilden. Genannt sind die Zahlen trotzdem, weil beide Werke sie selbst so ausweisen.
Was wir in der Sprechstunde zusätzlich mit Ihnen besprechen
Befreiung und Mitgliedschaft
- Ihre Sonderstellung als Rentner in der Krankenversicherung (KVdR): In die Krankenversicherung der Rentner kommt nur, wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt hat und deren Voraussetzungen erfüllt, und wer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu neun Zehnteln gesetzlich versichert war (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Wer nur eine Rente aus dem Versorgungswerk bezieht, bleibt draußen. Ist er gesetzlich versichert, dann freiwillig, und die Beiträge richten sich nach allen Einnahmen, auch Mieten und Kapitalerträgen (§ 240 SGB V). Die Rente aus dem Versorgungswerk zählt als Versorgungsbezug und ist in jedem Fall beitragspflichtig (§ 229 SGB V). Die Tür ist nicht endgültig zu: Beitragszeiten vor der Befreiung, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung (§ 7 SGB VI) und Kindererziehungszeiten zählen mit. Ob und wie sich das schließen lässt, gehört in die Planung lange vor dem Rentenbeginn.
- Versorgungswerk oder DRV: Ärzte sind Pflichtmitglied im Versorgungswerk ihrer Kammer und lassen sich für ihre ärztliche Beschäftigung auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien. Dann fließen die Rentenbeiträge ins Versorgungswerk. Die Befreiung gilt je Beschäftigung, bei einem Stellenwechsel wird sie neu beantragt.
- Befreiungsantrag stellen: Elektronisch über das Versorgungswerk, nicht bei der Rentenversicherung (§ 6 Abs. 2 SGB VI). Am besten in der ersten Arbeitswoche.
- Drei-Monats-Frist der Befreiung: Geht der Antrag innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Beschäftigung ein, in der Regel dem ersten Arbeitstag, wirkt die Befreiung vom ersten Tag an (§ 6 Abs. 4 SGB VI). Die Frist im Konsil
- Frist versäumt, was bleibt: Den Antrag sofort nachholen. Die Befreiung wirkt dann erst ab Eingang, die versäumten Monate bleiben in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Wartezeit: Die gesetzliche Rente verlangt eine Wartezeit von fünf Jahren, dabei zählen auch Kindererziehungszeiten (§§ 50, 51 SGB VI). Welche Voraussetzungen Ihr Versorgungswerk für die Rente stellt, regelt seine Satzung.
Beitrag und Rente
- Finanzierungsverfahren und Rentenhöhe: Das Verfahren entscheidet, wie viel von Ihrem Beitrag für Sie angelegt wird und was sofort die Renten anderer bezahlt. Dazu kommt der Rechnungszins, und der unterscheidet sich in der Region: 3,63 Prozent in Tübingen, 3,25 Prozent in München.
- Höchstbeitrag: Für angestellte, von der Rentenversicherung befreite Ärzte entspricht er dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Rente: 2026 höchstens 1.571,70 € im Monat einschließlich Arbeitgeberanteil. Für Selbständige legt jedes Werk eigene Grenzen fest, bei der Bayerischen Ärzteversorgung bis 3.142,50 € im Monat.
- Freiwillige Zuzahlung und Höherversicherung: Mehr einzahlen lohnt sich nur, wenn im steuerlichen Höchstbetrag noch Platz ist: 30.826 € im Jahr 2026, gemeinsam veranlagt 61.652 € (§ 10 Abs. 3 EStG). Versorgungswerk und Rürup-Rente teilen sich diesen Topf, bei Angestellten wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil abgezogen.
- Rente nach Steuer und Krankenversicherung: Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig, dazu kommt der volle Kassenbeitrag von 21,1 Prozent (mit Kind, kinderlos 21,7 Prozent). Von 2.500 € bleiben nach Kassenbeitrag 1.972,50 €, nach Steuer rund 1.800 €, wenn die Rente die einzige Einkunft ist. Versorgungswerk-Rente netto berechnen
Leistungen
- Berufsunfähigkeitsrente: Die Versorgungswerke zahlen nur, wenn die gesamte ärztliche Tätigkeit endet. Eine Teil-Berufsunfähigkeit kennt keine der 18 Satzungen. Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
- Hinterbliebenenrente: Ehepartner erhalten nach dem Tod des Mitglieds eine Rente. Höhe und Voraussetzungen regelt die Satzung des jeweiligen Werks.
- Waisenrente: Kinder erhalten bis zu einer in der Satzung festgelegten Altersgrenze eine eigene Rente.
Wechsel und Ausland
- Kammerwechsel und Bundeslandwechsel: Wer in einem anderen Bundesland arbeitet, wechselt das Versorgungswerk, nicht nur die Kammer. Maßgeblich ist der Ort der ärztlichen Tätigkeit.
- Überleitung von Anwartschaften: Übergeleitet werden die gezahlten Beiträge, das neue Werk rechnet daraus eigene Anwartschaften. Nach dem Überleitungsabkommen geht das in der Regel nur, wenn im alten Werk nicht länger als 96 Monate gezahlt wurde, der Antrag binnen sechs Monaten nach dem Wechsel gestellt wird und Sie noch nicht 50 sind. Sonst bleiben getrennte Ansprüche gegen beide Werke bestehen. Kammerwechsel im Konsil
- Beitragserstattung bei Auswanderung: In aller Regel nein. Die erworbene Anwartschaft bleibt erhalten und wird später als Rente gezahlt. Ob im Ausland weiter Beiträge fällig sind, regelt das jeweilige Werk.
Familie
- Elternzeit und Mutterschutz: Fällt das Gehalt weg, sehen viele Werke einen Mindestbeitrag vor, je nach Werk lässt er sich ermäßigen oder ganz aussetzen. Beitragsfreie Monate erhöhen die Rente aber nicht.
- Kindererziehungszeiten: Das Versorgungswerk rechnet sie nicht an, die gesetzliche Rentenversicherung schon: 36 Monate je Kind ab Geburtsjahr 1992 (§ 56 SGB VI), gutgeschrieben einem Elternteil. Mit zwei Kindern ist so die Wartezeit für eine eigene gesetzliche Rente erfüllt, die später beantragt werden muss.
- Versorgungsausgleich bei Scheidung: Die in der Ehe erworbenen Anwartschaften im Versorgungswerk werden zwischen den Ehepartnern geteilt (Versorgungsausgleichsgesetz).
Häufige Fragen zum Versorgungswerk
Welches Versorgungswerk ist für mich als Arzt zuständig?
Maßgeblich ist der Ort der ärztlichen Tätigkeit, nicht der Wohnort. In Baden-Württemberg ist es die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt in Tübingen, in Rheinland-Pfalz die Bayerische Ärzteversorgung in München, in Hessen das Versorgungswerk der Landesärztekammer in Frankfurt. Wer in Mannheim wohnt und in Ludwigshafen arbeitet, zahlt nach München.
Wie stelle ich den Befreiungsantrag von der Rentenversicherung?
Elektronisch über Ihr Versorgungswerk, nicht bei der Rentenversicherung (§ 6 Abs. 2 SGB VI). Geht der Antrag innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Beschäftigung ein, in der Regel dem ersten Arbeitstag, wirkt die Befreiung vom ersten Tag an (§ 6 Abs. 4 SGB VI). Später wirkt sie erst ab Eingang.
Was bleibt von der Versorgungswerksrente netto?
Deutlich weniger als im Bescheid steht. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig, und als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlen Sie den vollen Kassenbeitrag von 21,1 Prozent allein (kinderlos 21,7 Prozent). Von 2.500 € bleiben nach Kassenbeitrag 1.972,50 €, nach Steuer rund 1.800 €, wenn die Rente die einzige Einkunft ist.
Zahlt das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit?
Nur, wenn Sie jede ärztliche Tätigkeit vollständig aufgeben, auch Gutachten, Verwaltung und Forschung. Eine Teil-Berufsunfähigkeit kennt keine der 18 Satzungen. Wer nicht mehr operieren, aber noch Sprechstunde halten kann, bekommt nichts.
Was passiert mit meiner Rente, wenn ich in ein anderes Bundesland wechsle?
Sie wechseln das Versorgungswerk. Die gezahlten Beiträge lassen sich nach dem Überleitungsabkommen in der Regel nur überleiten, wenn im alten Werk nicht länger als 96 Monate gezahlt wurde, der Antrag binnen sechs Monaten gestellt wird und Sie noch nicht 50 sind. Sonst bleiben getrennte Ansprüche gegen beide Werke bestehen.
Bekomme ich meine Beiträge zurück, wenn ich ins Ausland gehe?
In aller Regel nein. Die erworbene Anwartschaft bleibt erhalten und wird später als Rente gezahlt. Ob im Ausland weiter Beiträge fällig sind, regelt das jeweilige Werk.
Für die Region Rhein-Neckar mit Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und vierzehn weiteren Städten gibt es eine eigene Übersicht: Ärztliche Versorgung im Rhein-Neckar-Raum. Was Ihr Versorgungswerk im Ruhestand netto bedeutet, steht im Fachbeitrag Versorgungswerk: Keine Diagnose ohne alle Befunde.
Quellen und Stand
Zuständigkeit und Websites: jeweils Impressum oder Kontaktseite der Einrichtung, Abruf 06.08.2026. Aufteilung Rheinland-Pfalz: ABV, Landesübersicht Rheinland-Pfalz, Staatsvertrag Bayern/Rheinland-Pfalz vom 19.06.1972. — Kennzahlen der Werke (Mitglieder, Kapitalanlagen, Nettoverzinsung, Verwaltungskostensatz): BWVA 75. Versorgungsbrief Juni 2026 und Daten & Fakten; Bayerische Versorgungskammer, Jahresbericht 2024; Landesärztekammer Hessen, Bericht des Versorgungswerkes im Hessischen Ärzteblatt November 2025. — Rechnungszins 3,63 %, Punktwert 96,69 € und Punktwertsteigerungen 2024/2025/2026: Baden-Württembergische Versorgungsanstalt, 75. Versorgungsbrief Juni 2026 sowie Daten & Fakten. — Rechnungszins 3,25 %, Dynamisierung +2,00 % und Pflichthöchstbeitrag 2026: Bayerische Ärzteversorgung, Themen/Dynamisierung. — Durchschnittsrenten, Mitgliederzahl und Dynamisierung +1,20 %: Landesärztekammer Hessen, Bericht des Versorgungswerkes, Hessisches Ärzteblatt November 2025 (Geschäftsjahr 2024). — Zuständigkeit der Bayerischen Ärzteversorgung für Pfalz und Rheinhessen: Staatsverträge Bayern / Rheinland-Pfalz. Maßgeblich ist stets die Satzung des jeweiligen Versorgungswerks in der geltenden Fassung.