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Alle Versorgungswerke für Ärzte in Deutschland.

18 Werke: Zuständigkeit, Rechnungszins, Rente mit 67, Finanzierung und Satzung

Aktualisiert am

Deutschland hat 18 ärztliche Versorgungseinrichtungen, nicht 16. Rheinland-Pfalz hat kein eigenes Landeswerk: Koblenz und Trier haben je eine Einrichtung, für Pfalz und Rheinhessen ist die Bayerische Ärzteversorgung zuständig. Baden-Württemberg hat eine gemeinsame Anstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte.

Übersicht aller ärztlichen Versorgungswerke

Sortieren: Überschrift anklicken · Erklärung: Maus darüberEinmal tippen: Erklärung · zweimal: sortieren Tabellenstand 30.10.2026

Versorgungswerk · SatzungGegründetZuständig fürRechnungs­zinsRente mit 67 ab JahrgangFinanzierungMitglieder · Leistungs­bezieherBezieher je 100 MitgliederKapital­anlagen Mrd. €Verwaltungs­kostenRücklage in % der Deckungs­rückst.
Nordrheinische Ärzteversorgung(Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein, KdöR)Satzung · Impressum · Kontakt1958Kammerbezirk Nordrhein (Reg.-Bez. Düsseldorf und Köln)3,5 %Stand 2024 · bis 2030, danach 3,6 %1971offenes Deckungs­planverfahren*64.81523.434 Leistungsbezieher20243616,9Buchwert 2024260 Tsd. € je Mitglied1,6 %**20247,3 %2024, Verlustrücklage
Ärzteversorgung Westfalen-Lippe(Einrichtung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, KdöR)Satzung · Impressum · Hotlines1960Kammerbezirk Westfalen-Lippe (Reg.-Bez. Arnsberg, Detmold, Münster)3,60 %seit 31.12.20251960offenes Deckungs­planverfahren*50.42421.821 Leistungsbezieher20254315,7Kapitalanlagen 2025312 Tsd. € je Mitglied1,54 %*20258,0 %2025, Verlustrücklage
Bayerische Ärzteversorgung(rechtsfähige Anstalt d. ö. R., verwaltet von der Bayerischen Versorgungskammer)Satzung · Impressum · Kontaktdaten1923errichtetBayern sowie Pfalz und Rheinhessen (Rheinland-Pfalz)3,25 %Stand 20261964offenes Deckungs­planverfahren*rd. 106.36646.759 Leistungsbezieher2025¹4432,4Kapitalanlagen 2025305 Tsd. € je Mitgliednicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (BWVA)Anstalt d. ö. R.Satzung · Impressum · Kontakt/Anfahrt1951landesweit seit 1961Baden-Württemberg (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte)3,63 %Stand 20251961offenes Deckungs­planverfahren*68.80628.786 Leistungsbezieher2025¹4218,9Buchwert 2025275 Tsd. € je Mitglied0,96 %**202512,0 %2025, Sicherheitsrücklage
Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen(KdöR)Satzung · Impressum · Kontakt/Anfahrt1968erste SatzungHessenkeine AngabealleJahrgänge seit 2021; Ausgleich über Zuschläge bis Jg. 1969Anwartschafts­deckungsverfahren**modifiziert30.18814.199 Leistungsbezieher20244711,5Bilanzsumme 2024382 Tsd. € je Mitgliednicht veröffentlicht7,0 %2025, Verlustrücklage
Ärzteversorgung NiedersachsenSatzung · Impressum · Kontakt1964erste SatzungNiedersachsen3,00 %Stand 2024 · befristet1964offenes Deckungs­planverfahren*42.89115.819 Leistungsbezieher20243710,5Buchwert 2024245 Tsd. € je Mitglied1,69 %**20246,0 %2024, Rücklage
Berliner ÄrzteversorgungSatzung · Impressum · Kontakt1966Berlin4,0 %Stand 2025 · nie abgesenkt1961offenes Deckungs­planverfahren*mit modifizierter Kapitaldeckung36.39110.593 Leistungsbezieher20242912,3Kapitalanlagevermögen 2024338 Tsd. € je Mitglied0,87 %*2024nicht veröffentlicht
Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg(KdöR)Satzung · Impressum · Kontakt1971Hamburg3,5 %Stand 2025 · für Beiträge ab 20091960offenes Deckungs­planverfahren*modifiziertrd. 20.7005.870 Leistungsbezieher2025288,00Kapitalanlagevolumen 2025386 Tsd. € je Mitglied0,69 %*2025nicht veröffentlicht
Versorgungswerk der Ärztekammer Schleswig-HolsteinSatzung · Impressum · Kontakt1964Schleswig-Holsteinkeine Angabe1966offenes Deckungs­planverfahren*19.1416.999 Leistungsbezieher2025375,12Kapitalanlagen 2025267 Tsd. € je Mitgliednicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Versorgungswerk der Ärztekammer BremenSatzung · Kontakt Versorgungswerknicht veröffentlichtBremenkeine Angabe1977keine öffentliche Angabekeine Angabenicht veröffentlicht–nicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Ärzteversorgung Mecklenburg-VorpommernSatzung · Impressum · Kontakt1991erste SatzungMecklenburg-Vorpommern3,00 %Stand 2024 · für 2026 sind 3,5 % angekündigt1964offenes Deckungs­planverfahren*10.1873.003 Leistungsbezieher, laufende Renten2024292,11Buchwert 2024207 Tsd. € je Mitglied1,82 %**2024nicht veröffentlicht
Sächsische Ärzteversorgung(Einrichtung der Sächsischen Landesärztekammer, KdöR)Satzung · Impressum · Kontakt1992Sachsenkeine Angabe1961offenes Deckungs­planverfahren*21.6266.986 Leistungsbezieher2025²326,28Kapitalanlagen 2025290 Tsd. € je Mitglied1,57 %2025, Bezug nicht genanntnicht veröffentlicht
Ärzteversorgung Sachsen-AnhaltSatzung · Impressum · Kontakt1991erste SatzungSachsen-Anhalt3,00 %Stand 2024 · für 2026 sind 3,5 % angekündigt1964offenes Deckungs­planverfahren*13.3514.133 Leistungsbezieher2024312,86Buchwert 2024214 Tsd. € je Mitglied1,80 %**2024nicht veröffentlicht
Ärzteversorgung Thüringen(Einrichtung der Landesärztekammer Thüringen, KdöR)Satzung · Ärzteversorgung Allgemeines · Impressum1992erste SatzungThüringen2,5 %Anwartschaften ab 2018, ältere 4 %1964keine öffentliche Angabe13.1843.544 Leistungsbezieher2025272,99Kapitalanlagen 2025227 Tsd. € je Mitglied1,02 %*20254,0 %2025, Verlustrücklage
Ärzteversorgung Land Brandenburg(KdöR)Satzung · Kontaktdaten · Impressum1992erstes GeschäftsjahrBrandenburg3,0 %Anwartschaften ab 20191960offenes Deckungs­planverfahren*13.8252.716 Leistungsbezieher, Alters- und BU-Renten2025202,98Anlagevermögen 2025216 Tsd. € je Mitglied1,42 %*202512,1 %2024, Verlustrücklage
Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes(im Geschäftsbericht auch „Saarländische Ärzteversorgung"; formal eine Abteilung der Ärztekammer)Satzung · Ansprechpartner Versorgungswerk · ABV Saarland1951Saarland (Ärzte und Zahnärzte)3,875 %seit 20221965offenes Deckungs­planverfahren*7.4862.572 Leistungsbezieher2024³341,44Kapitalanlagen 2024192 Tsd. € je Mitglied6,0 %2024, Verlustrücklagenicht veröffentlicht
Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer TrierSatzung · Startseite/Fußzeile · Kontakt · ABV RLP1956erste SatzungBezirksärztekammer Trier (Rheinland-Pfalz)keine Angabe1958offenes Deckungs­planverfahren*2.9991.086 Leistungsbezieher202436nicht veröffentlichtnicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer KoblenzSatzung · Kontakt · ABV RLPnicht veröffentlichtBezirksärztekammer Koblenz (Rheinland-Pfalz)3,0 %seit 20251975keine öffentliche Angabe7.5002.445 Leistungsbezieher2024331,73Kapitalanlagen 2024230 Tsd. € je Mitglied1,67 %*2024, nur Betriebskosten6,3 %2024, Verlustrücklage

Datenstand: Kennzahlen aus Satzung, Geschäftsbericht oder Website des jeweiligen Werks, Abruf 29.10.2026. Der Rechnungszins ist der versicherungsmathematische Rechnungszins, mit dem das Werk seine Verpflichtungen bewertet, keine garantierte Verzinsung Ihrer Beiträge; Zuständigkeit und Websites Abruf 06.08.2026. Die Jahreszahl an Mitgliedern und Rentnern ist das Geschäftsjahr des Berichts. Jedes Werk zählt anders (mit oder ohne beitragsfreie Mitglieder, Personen oder Renten); die Zahlen sind deshalb nicht direkt vergleichbar. Finanzierung: * Offenes Deckungsplanverfahren: kapitalgedeckt, das Werk rechnet aber künftige Mitglieder und ihre Beiträge in die Finanzierung ein; eine Mischung aus Kapitaldeckung und Umlage. ** Anwartschaftsdeckungsverfahren: Jede erworbene Anwartschaft ist durch Kapital gedeckt, ohne Einrechnung künftiger Mitglieder. „Bezieher je 100 Mitglieder“ und „je Mitglied“ unter den Kapitalanlagen sind daraus gerechnet und deshalb nur ein grober Hinweis auf das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern. Kapitalanlagen: Buchwert oder ausgewiesene Kapitalanlagen laut Geschäftsbericht bzw. Website (Abruf 30.10.2026); Hessen nennt nur die Bilanzsumme, Brandenburg das Anlagevermögen. Das Gründungsjahr unter dem Namen ist das Errichtungsjahr; wo es nicht veröffentlicht ist, das Inkrafttreten der ersten Satzung. „Keine öffentliche Angabe“: in den veröffentlichten Unterlagen nicht zu finden. Verwaltungskosten: * bezogen auf die Beitragseinnahmen, ** bezogen auf Beiträge und Kapitalerträge; die beiden Gruppen sind nicht direkt vergleichbar. Rücklage: Verlust- bzw. Sicherheitsrücklage; die vorgeschriebene Höhe ist je nach Satzung oder Landesgesetz verschieden (4 bis 12 %), ein niedriger Wert heißt nicht von selbst „schwächer“. Quelle jeweils Geschäftsbericht, Kammerblatt oder Website des Werks, Geschäftsjahr unter dem Wert. „Nicht veröffentlicht“: in den öffentlichen Unterlagen nicht zu finden.
¹ mit Zahn- und Tierärzten · ² mit Tierärzten · ³ mit Zahnärzten

Leistungen im Vergleich

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VersorgungswerkAnpassung 2024Anpassung 2025Anpassung 2026Netto­verzinsungFrüheste AltersrenteAbschlag je MonatWitwen­renteØ Alters­rente je MonatPunktwert bzw. Bemessungs­grundlage 2026
Nordrheinische Ärzteversorgung+3,8 %+0,7 %+4,4 %3,02 %202462 JahreMitglied vor 2012: 600,38–0,46 %Tabelle, nicht linear60 %≈ 2.930 €2024, Regelaltersrentenicht veröffentlicht
Ärzteversorgung Westfalen-Lippe+1,25 %+2,0 %+2,5 %Höherversicherung +2,0 %4,0 %2025, gesamte Kapitalanlagen62 Jahreab Jg. 1960, gestaffelt ab 600,4 %60 %2.868 €2025, gerechnet52.351 €Bemessungsgrundlage · +2,5 %
Bayerische Ärzteversorgung+1,5 %+2,0 %Anwartschaften nach 1984+2,0 %3,54 %202560 JahreMitglied ab 2012: 620,30–0,44 %nach Altersstufe60 %nicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Baden-Württembergische Versorgungsanstalt+3,25 %zum 1.7.+1,79 %zum 1.7.+4,25 %zum 1.7.4,71 %2025, auf den Deckungsstock62 Jahreab Jg. 1961, gestaffelt ab 600,34 %mit Berufsaufgabe; sonst 0,45 % (Teilrente)60 %nicht veröffentlicht96,69 €Punktwert ab 1.7. · +4,25 %
Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessennicht veröffentlichtnicht veröffentlicht+1,2 %Renten2,24 %202560 JahreMitglied ab 2012: 620,33–0,41 %Tabelle60 %2.259 €2024Alterstabellefester Satz je Eintrittsalter
Ärzteversorgung Niedersachsen+1,0 %+2,0 %+3,0 %3,59 %202462 JahreJg. 1964 und jünger; 5 Jahre vor Regelalter0,4 %60 %2.716 €2024, gerechnetnicht veröffentlicht
Berliner Ärzteversorgung+2,0 %+1,5 %+2,0 %4,06 %202462 JahreMitglied ab 2012; sonst 5 Jahre vor Regelalter0,5 %55 %2.662 €2024, gerechnetnicht veröffentlicht
Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg+2,9 %Renten aus Beiträgen ab 2008; älterer Teil +2,4 %+2,5 %älterer Teil +2,0 %+3,5 %älterer Teil +3,0 %5,77 %202462 JahreEintritt ab 2012; sonst 5 Jahre vor Regelalter0,35 %70 %nicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Versorgungswerk der Ärztekammer Schleswig-Holsteinnicht veröffentlichtnicht veröffentlicht+2,5 %Pflichtversicherung≈ 5,0 %2025, gerundet62 JahreJg. 1966 und jünger; sonst 5 Jahre vor Regelalter0,30–0,43 %Tabelle60 %erste 3 Monate 100 %nicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Versorgungswerk der Ärztekammer Bremennicht veröffentlichtnicht veröffentlicht+3 %Stichtag nicht genannt4,03 %202462 JahreEintritt ab 2012; ältere gestaffelt ab 600,4 %60 %nicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern0 %+1,5 %+3,0 %3,63 %202462 JahreMitglied ab 2012; sonst 5 Jahre vor Regelalter0,37 %60 %1.792 €2024, gerechnetnicht veröffentlicht
Sächsische Ärzteversorgung0 %Renten+3,0 %+4,5 %Renten3,29 %202462 Jahrefür alle0,4 %60 %erste 6 Monate 80 %nicht veröffentlicht46.203 €Bemessungsgrundlage · +4,5 %
Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt0 %+1,5 %+3,0 %3,59 %202462 JahreMitglied ab 2012; sonst 5 Jahre vor Regelalter0,37 %60 %1.838 €2024, gerechnetnicht veröffentlicht
Ärzteversorgung Thüringen+2,0 %+2,5 %+4,0 %Renten2,54 %2024, Nettorendite II62 JahreMitglied ab 2012; sonst 5 Jahre vor Regelalter0,34–0,46 %Anwartschaften ab 2018, gestaffelt60 %1.931 €202551.164 €Bemessungsgrundlage · +4,0 %
Ärzteversorgung Land Brandenburg+2,0 %Renten+2,0 %Renten+4,0 %Renten; Genehmigung offen3,65 %202460 JahreMitglied ab 2012: 620,27–0,45 %nach Abstand gestaffelt60 %erste 3 Monate 100 %nicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes0 %+1,0 %Renten+1,0 %Renten4,03 %202460 JahreMitglied ab 2012: 620,4 %60 %nicht veröffentlicht109,86 €Steigerungsbetrag · +6,0 %
Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier+3 %+1,5 %+3 %4,32 %2022, neuere nicht veröffentlicht62 JahreMitglied ab 2012; sonst 5 Jahre vor Regelalter0,4 %60 %nicht veröffentlichtnicht veröffentlicht
Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz+1,0 %+2,5 %+3,0 %3,3 %202460 JahreMitglied ab 2012: 620,45 %60 %nicht veröffentlicht99.130 €Bemessungsgrundlage · +3,0 %

Anpassung: Erhöhung der Renten und Anwartschaften zum 1. Januar (Baden-Württemberg zum 1. Juli) laut Kammerblatt, Geschäftsbericht oder Mitteilung des Werks; wo nur die Renten genannt sind, steht es dabei. Nettoverzinsung: Geschäftsjahr unter dem Wert; die Werke rechnen auf unterschiedliche Bezugsgrößen, der Vergleich ist deshalb nur grob. Früheste Altersrente und Abschlag laut geltender Satzung; wer seit 2012 Mitglied ist, kann in allen Werken frühestens mit 62 gehen. Abschläge mit Spanne werden nach Tabelle oder Staffel berechnet, nicht linear. Witwen- bzw. Witwerrente in Prozent der Rente des Mitglieds. Ø Altersrente: wie vom Werk ausgewiesen; sonst gerechnet aus Altersrenten-Aufwand geteilt durch Zahl der Altersrenten und zwölf Monate. Sie hängt stark vom Alter des Werks ab, weil Mitglieder junger Werke weniger Beitragsjahre haben. Punktwert bzw. Bemessungsgrundlage: Mit diesem Wert rechnet das Werk Ihre Beiträge in Rente um; er steht in Ihrer jährlichen Renteninformation. Steigt er, steigen Renten und Anwartschaften. Jedes Werk rechnet anders, die Beträge sind untereinander nicht vergleichbar; vergleichbar ist die Veränderung zum Vorjahr, danach wird sortiert. Abruf 30.10.2026; ältere Satzungsfassungen (u. a. Schleswig-Holstein 2019, Berlin und Bremen 2020, Bayern 2022) sind die, die die Werke selbst als aktuell anbieten.

Die Region Rhein-Neckar: drei Werke innerhalb von 30 Kilometern

Maßgeblich ist der Ort der ärztlichen Tätigkeit, nicht der Wohnort. Wer in Mannheim wohnt und in Ludwigshafen arbeitet, zahlt nach München. Wer nach Bensheim wechselt, nach Frankfurt.

Baden-Württembergische Versorgungsanstalt

Sitz Tübingen · Geschäftsjahr 2025
Rechnungszins
3,63 %
Verzinsung Kapitalanlagen
4,71 %
Anpassung 2026
+4,25 %
Verwaltungskosten
0,96 %
Kapitalanlagen
18,9 Mrd €
Bericht öffentlich
ja

Nur hier

Anpassung 2025 / 2024
+1,79 % / +3,25 %
Punktwert
96,69 €
Aktive Teilnehmer
68.806
davon Ärzte
rd. 55.900
Versorgungsempfänger
28.786

Bayerische Ärzteversorgung

Sitz München · Geschäftsjahr 2024
Rechnungszins
3,25 %
Verzinsung Kapitalanlagen
3,59 %
Anpassung 2026
+2,00 %
Verwaltungskosten
1,57 %
Kapitalanlagen
31,0 Mrd €
Bericht öffentlich
nein

Nur hier

Anpassung 2025 / 2024
nicht ermittelbar
Pflichthöchstbeitrag
3.142,50 €
Versicherte
126.337
davon Ärzte
nicht getrennt
Versorgungsempfänger
45.946

Versorgungswerk der LÄK Hessen

Sitz Frankfurt · Geschäftsjahr 2024
Rechnungszins
nicht ermittelbar
Verzinsung Kapitalanlagen
4,00 %
Anpassung 2026
+1,20 %
Verwaltungskosten
nicht ermittelbar
Bilanzsumme
11,5 Mrd €
Bericht öffentlich
nein

Nur hier

Ø Altersrente
2.259 €
Ø BU-Rente
1.858 €
Mitglieder aktiv
30.188
Anwartschaften
38.553
Laufende Renten
14.199
Verwaltungskosten sind zwischen den Werken nicht sauber vergleichbar.

Die BWVA weist 0,96 % aus, die Bayerische Ärzteversorgung 1,57 % — beide als eigenen Verwaltungskostensatz veröffentlicht, aber mit unterschiedlicher Bezugsgröße und aus verschiedenen Geschäftsjahren. Eine Rangfolge lässt sich daraus nicht seriös bilden. Genannt sind die Zahlen trotzdem, weil beide Werke sie selbst so ausweisen.

Wer die Rheinseite wechselt, hat zwei Fristen. Sechs Monate für den Antrag auf Beitragsüberleitung — höchstens 96 Beitragsmonate, nur vor dem 50. Lebensjahr. Drei Monate für die neue Befreiung von der Rentenversicherung — die Frist entscheidet nicht über das Ob, sondern über die Rückwirkung: bei rechtzeitigem Antrag ab dem ersten Tag, sonst erst ab Antragseingang (§ 6 Abs. 4 SGB VI). Frist versäumt? Auch dafür gibt es einen Weg.

Was wir in der Sprechstunde zusätzlich mit Ihnen besprechen

Befreiung und Mitgliedschaft

Beitrag und Rente

Leistungen

Wechsel und Ausland

Familie

Häufige Fragen zum Versorgungswerk

Welches Versorgungswerk ist für mich als Arzt zuständig?

Maßgeblich ist der Ort der ärztlichen Tätigkeit, nicht der Wohnort. In Baden-Württemberg ist es die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt in Tübingen, in Rheinland-Pfalz die Bayerische Ärzteversorgung in München, in Hessen das Versorgungswerk der Landesärztekammer in Frankfurt. Wer in Mannheim wohnt und in Ludwigshafen arbeitet, zahlt nach München.

Wie stelle ich den Befreiungsantrag von der Rentenversicherung?

Elektronisch über Ihr Versorgungswerk, nicht bei der Rentenversicherung (§ 6 Abs. 2 SGB VI). Geht der Antrag innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Beschäftigung ein, in der Regel dem ersten Arbeitstag, wirkt die Befreiung vom ersten Tag an (§ 6 Abs. 4 SGB VI). Später wirkt sie erst ab Eingang.

Was bleibt von der Versorgungswerksrente netto?

Deutlich weniger als im Bescheid steht. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig, und als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlen Sie den vollen Kassenbeitrag von 21,1 Prozent allein (kinderlos 21,7 Prozent). Von 2.500 € bleiben nach Kassenbeitrag 1.972,50 €, nach Steuer rund 1.800 €, wenn die Rente die einzige Einkunft ist.

Zahlt das Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit?

Nur, wenn Sie jede ärztliche Tätigkeit vollständig aufgeben, auch Gutachten, Verwaltung und Forschung. Eine Teil-Berufsunfähigkeit kennt keine der 18 Satzungen. Wer nicht mehr operieren, aber noch Sprechstunde halten kann, bekommt nichts.

Was passiert mit meiner Rente, wenn ich in ein anderes Bundesland wechsle?

Sie wechseln das Versorgungswerk. Die gezahlten Beiträge lassen sich nach dem Überleitungsabkommen in der Regel nur überleiten, wenn im alten Werk nicht länger als 96 Monate gezahlt wurde, der Antrag binnen sechs Monaten gestellt wird und Sie noch nicht 50 sind. Sonst bleiben getrennte Ansprüche gegen beide Werke bestehen.

Bekomme ich meine Beiträge zurück, wenn ich ins Ausland gehe?

In aller Regel nein. Die erworbene Anwartschaft bleibt erhalten und wird später als Rente gezahlt. Ob im Ausland weiter Beiträge fällig sind, regelt das jeweilige Werk.

Für die Region Rhein-Neckar mit Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und vierzehn weiteren Städten gibt es eine eigene Übersicht: Ärztliche Versorgung im Rhein-Neckar-Raum. Was Ihr Versorgungswerk im Ruhestand netto bedeutet, steht im Fachbeitrag Versorgungswerk: Keine Diagnose ohne alle Befunde.

Quellen und Stand

Zuständigkeit und Websites: jeweils Impressum oder Kontaktseite der Einrichtung, Abruf 06.08.2026. Aufteilung Rheinland-Pfalz: ABV, Landesübersicht Rheinland-Pfalz, Staatsvertrag Bayern/Rheinland-Pfalz vom 19.06.1972. — Kennzahlen der Werke (Mitglieder, Kapitalanlagen, Nettoverzinsung, Verwaltungskostensatz): BWVA 75. Versorgungsbrief Juni 2026 und Daten & Fakten; Bayerische Versorgungskammer, Jahresbericht 2024; Landesärztekammer Hessen, Bericht des Versorgungswerkes im Hessischen Ärzteblatt November 2025. — Rechnungszins 3,63 %, Punktwert 96,69 € und Punktwertsteigerungen 2024/2025/2026: Baden-Württembergische Versorgungsanstalt, 75. Versorgungsbrief Juni 2026 sowie Daten & Fakten. — Rechnungszins 3,25 %, Dynamisierung +2,00 % und Pflichthöchstbeitrag 2026: Bayerische Ärzteversorgung, Themen/Dynamisierung. — Durchschnittsrenten, Mitgliederzahl und Dynamisierung +1,20 %: Landesärztekammer Hessen, Bericht des Versorgungswerkes, Hessisches Ärzteblatt November 2025 (Geschäftsjahr 2024). — Zuständigkeit der Bayerischen Ärzteversorgung für Pfalz und Rheinhessen: Staatsverträge Bayern / Rheinland-Pfalz. Maßgeblich ist stets die Satzung des jeweiligen Versorgungswerks in der geltenden Fassung.

Hinweis. Die Inhalte sind sorgfältig erstellt, eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir nicht. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Wer aus Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Speyer, Worms, Weinheim, Bad Dürkheim, Schwetzingen, Wiesloch, Frankenthal, Viernheim, Lampertheim, Heppenheim oder Bensheim kommt, sitzt meist persönlich in der Sprechstunde in der Goethestraße 18 in Mannheim. Von weiter weg und bundesweit findet die Sprechstunde per Video statt.

Welches Werk gilt für Sie?

Zuständig ist das Werk der Kammer, in deren Bezirk Sie ärztlich tätig sind, nicht das am Wohnort. Wer das Bundesland wechselt, wechselt in der Regel auch das Werk. Wenn Sie das für Ihren Fall klären wollen, gibt es dafür drei Wege.

Es eilt? Rufen Sie an — eine Video-Sprechstunde noch heute lässt sich meist einrichten.

0621 43770300

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