Altersvorsorgedepot (AVD): Standarddepot, freies Depot oder Garantieprodukt?
Gefördert wird jede der drei Vertragsarten gleich. Sie unterscheiden sich darin, wer die Anlage wählt, ob es eine Garantie gibt und was sie kosten dürfen.
Aktualisiert am
Die drei Varianten auf einen Blick
Standarddepot
Gesetz: „Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge“, § 1 Abs. 1c AltZertG
- Kostendeckel: Effektivkosten höchstens 1,0 % im Jahr
- Einfach: zwei Fonds, Sie bestimmen nur die Aufteilung
- Vor der Rente wird der Aktienanteil verringert; das kann einen Kurssturz kurz vor Rentenbeginn abfedern
- Muss online abschließbar sein, darf auch über Berater laufen
- Keine Fondswahl: welche zwei Fonds, bestimmt der Anbieter
- Die Umschichtung kostet bei steigenden Märkten Rendite, im Modell rund 9 %
- Keine Garantie
Freies Altersvorsorgedepot
Gesetz: „Altersvorsorgedepot-Vertrag“, § 1 Abs. 1b AltZertG
- Breite Anlage: Fonds, ETFs, ELTIF bis Risikoklasse 5, Euro-Staatsanleihen
- Selbst wählen, wenn der Vertrag die Option bietet; sonst wählt der Anbieter, etwa als Vermögensverwaltung
- Keine Pflicht zur Umschichtung
- Abstimmung mit dem Versorgungswerk möglich
- Kein Kostendeckel; teure aktive Fonds können die Förderung aufzehren
- Auswahl nur aus dem Angebot des Anbieters
- Keine Garantie
Garantieprodukt
Gesetz: § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AltZertG
- Zusage: 80 % oder 100 % der Beiträge und Zulagen stehen zu Rentenbeginn zur Verfügung
- Anbieter können Versicherer, Banken, Bausparkassen oder Fondsgesellschaften sein
- Kein Kostendeckel
- Die Garantie gilt zum Rentenbeginn, nicht zwischendurch
- Einschätzung Die Garantie kostet Rendite; wie viel, hängt vom Produkt ab
Was das Gesetz vorgibt
| Standarddepot | Freies Altersvorsorgedepot | Garantieprodukt | |
|---|---|---|---|
| Förderung | gleich für alle drei: Grundzulage bis 540 €, Kinderzulage bis 300 € je Kind, Berufsstarter-Bonus 200 €, Sonderausgabenabzug; gefördert bis 1.800 € im Jahr | ||
| Wer wählt die Anlage? | der Anbieter legt zwei Fonds fest; Sie bestimmen die Aufteilung (Abs. 1c Nr. 2, 3) | der Anbieter, „es sei denn“, Sie haben eine vertragliche Wahloption ausgeübt (Abs. 1b Nr. 3) | der Anbieter |
| Anlage | ein Fonds der Risikoklasse 1–2 und einer der Risikoklasse 3, 4 oder 5, beide OGAW | OGAW, offene Publikums-AIF, ELTIF jeweils höchstens Risikoklasse 5; Euro-Anleihen öffentlicher Schuldner | nicht näher geregelt |
| Garantie | keine | keine | 80 % oder 100 % der Beiträge und Zulagen zu Rentenbeginn |
| Umschichtung vor der Rente | Pflicht: renditeorientierter Fonds höchstens 50 % fünf Jahre vorher, 30 % zwei Jahre vorher und zu Beginn; andere Sätze auf Verlangen | keine Pflicht | – |
| Kostendeckel | 1,0 % Effektivkosten (§ 2a Abs. 2) | keiner | keiner |
| Abschluss | muss elektronisch möglich sein, weitere Wege erlaubt | frei | frei |
| Rentenbeginn | frei wählbar im Korridor von mindestens fünf Jahren | ebenso | Korridor nicht vorgeschrieben |
| Wer muss es anbieten? | jeder Anbieter eines freien Depots oder Garantieprodukts, selbst oder über Partner (§ 1 Abs. 3) | freiwillig | freiwillig |
Für alle drei gilt: Abschluss- und Vertriebskosten nur gleichmäßig verteilt oder als Prozentsatz je Beitrag, keine Verrechnung vorab (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8). Wechsel zu einem anderen Anbieter in den ersten fünf Jahren höchstens 150 €, danach kostenfrei.
Was die Anbieter ankündigen Vorläufig
| Anbieter | Standarddepot | Freies Altersvorsorgedepot | Garantieprodukt |
|---|---|---|---|
| BCA mit Xaver und ODDO BHF | „Standard“: zwei Fonds, Risikoklasse 1–2 und 3–4; Kosten offen | „Premium“: Vermögensverwaltung, 10–25 Fonds; Kosten offen | Garantieprodukte von Versicherern zusätzlich angekündigt |
| Fidelity über die FFB (auch über Fonds Finanz) | 0,35 % + 12 € direkt; über Berater 0,75 % + 12 € | „Plus“ (Vermögensverwaltung) 1,35 % + 24 €; „Select“ mit Fondsauswahl ab 1. Halbjahr 2027 | – |
| Allianz | zwei vorgegebene aktive ETFs, online; Kosten ohne Zahlen | „InvestFlex“: bis zu 10 Fonds aus dem Allianz-Angebot; Kosten offen | „InvestFlex80“: 80 % Garantie; Kosten offen |
| Deka (Sparkassen) | 0,1 %, ein Aktien- und ein Renten-ETF | „Individualdepot“, aktiv, 1,0–1,5 % | – |
| Trade Republic | ETF-Kosten bis mindestens Ende 2027 übernommen, danach laut früheren Angaben bis 0,15 %; freiwillige Zusage | über 50 ETFs ohne laufende Produktkosten, andere Fonds zu üblichen Kosten | – |
| Scalable Capital | ETF-Kosten 0 % in 2027, danach laut Presse höchstens 0,15 % | „Selbst entscheiden“: Order 0,99 € oder 0 € im Abo, „ggf. zzgl. … Zuwendungen“ | – |
| flatex | „Core“: 0 € Depot und Order, Fondskosten fünf Jahre erstattet, danach höchstens 0,07 % | „Plus“ und „Flex“: offen | – |
| comdirect | zwei vorausgewählte ETFs, Kosten offen | „Flexibel“, Kosten offen | – |
| DWS / Deutsche Bank | Angaben widersprechen sich: 0,10 % bis 0,42 % | beraten 0,99 % bzw. 1,13 % | – |
„–“ heißt: nicht angekündigt, soweit bekannt. Quellen: Anbieterseiten von flatex, Scalable, Allianz, BCA und Fonds Finanz; Fachpresse (DAS INVESTMENT 14.10.2026 zu Fidelity, onvista zu Trade Republic, finanzfacts zu comdirect und DWS); BCA-Webinar vom 20.10.2026.
Welche Variante wann Einschätzung
- Einfach und günstig, ohne Beratungswunsch: Standarddepot. Die Aufteilung bewusst wählen und prüfen, ob die Umschichtung gewollt ist.
- Abgestimmt auf das Versorgungswerk, langer Horizont: freies Altersvorsorgedepot. Entscheidend sind die Effektivkosten im Produktinformationsblatt, nicht die Fondskosten allein.
- Sicherheit vor Rendite, kurz vor der Rente: Standarddepot mit Umschichtung oder Garantieprodukt, Kosten vergleichen.
- Bestehender Riester-Vertrag, etwa über den Ehepartner: Übertragung möglich, aber Garantie, Kosten und Übergangsrecht vorher vergleichen.
Noch offen: Kosten bei BCA/Xaver und Allianz; die Allianz-Seite nennt einen Höchstbeitrag von 1.800 € im Jahr (Gesetz: 6.840 € je Vertrag, davon 1.800 € gefördert) und einen Aufschub bis 75 (Gesetz: Beginn spätestens mit 70) – beides ungeklärt; die Durchführungsverordnung fehlt noch.
Wer aus Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Speyer, Worms, Weinheim, Bad Dürkheim, Schwetzingen, Wiesloch, Frankenthal, Viernheim, Lampertheim, Heppenheim oder Bensheim kommt, sitzt meist persönlich in der Sprechstunde in der Goethestraße 18 in Mannheim. Von weiter weg und bundesweit findet die Sprechstunde per Video statt.
Welche Variante passt zu Ihnen?
Ob Standarddepot, freies Depot oder Garantie: In der Sprechstunde stimmen wir die Wahl auf Ihr Versorgungswerk, Ihren Steuersatz und Ihren Anlagehorizont ab. Online-Sprechstunde oder Persönliche Sprechstunde in Mannheim.
Es eilt? Rufen Sie an — eine Video-Sprechstunde noch heute lässt sich meist einrichten.
Nachricht schreiben
Grundlagen
Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156), Art. 6: § 1 Abs. 1, 1b, 1c, 3 und § 2a AltZertG n. F.; §§ 10a, 84–86 EStG n. F. Modellrechnung zur Umschichtung: konstante Renditen, keine Prognose.
Hinweis. Die Inhalte sind sorgfältig erstellt, eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir nicht. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.